Lernkarte Vorderseite:
Was versteht der Jurist unter "subsumieren"?
Lernkarte: Rückseite
Subsumieren, Begriff
Unter "subsumieren" (wörtlich: unterordnen) versteht man das juristische Vorgehen der Rechtsanwendung:
a) zum Sachverhalt die Rechtsvorschift suchen
b) prüfen, ob die Rechtsvorschrift tatsächlich anwendbar ist.
c) Rechtsfolge ziehen.