Archiv für den Monat: Februar 2014

Industriefachwirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

Hallo und willkommen! Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Industriefachwirt, IFW – IndustrieFachWirt, den ich mir erlaube, so abzukürzen, und zwar geht es um die Zulassungsvoraussetzungen. Zulassungsvoraussetzungen sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung. Das heißt man muss sich das so vorstellen: Zunächst muss man formale Dinge erfüllen, die wir in diesem Video ansprechen, ich zeige Ihnen, welche, um dann die Prüfung machen zu können. Zulassungsvoraussetzungen oder Zugangsvoraussetzungen ist also hier der Schlüsselbegriff für dieses Video.

4 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Industriefachwirt/in IHK)

 

Wie bekommt man also die Berechtigung, die Prüfung machen zu dürfen? Nun, es sind zunächst vier Türen, und wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, reicht das völlig aus, denn die Verknüpfung ist immer „Oder“, und dazu gibt es noch eine Ausnahmeregelung, die ich ganz kurz auch erläutern werde. Also wenn Sie eine dieser vier Türen öffnen können, weil Sie die Bedingungen erfüllen, die diese Tür darstellt, dann haben Sie die Zulassungsvoraussetzung und müssen dann nur noch die Prüfung bestehen. So ist die Regelung.

 

Option 1: 3-jähriger Kaufmännischer oder verwaltender Ausbildungsberuf (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die erste Tür, oder die erste Hürde ist: Sie haben abgeschlossen einen kaufmännischen oder verwaltenden 3-jährigen Ausbildungsberuf.  Sie haben also drei Jahre gelernt im kaufmännischen Bereich oder im verwaltenden Bereich und haben diese dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Dann können Sie sofort ohne zeitliche Verzögerung den Industriefachwirt machen, zumindest formal. Inhaltlich müssen Sie natürlich die Dinge lernen, die in der Prüfung verlangt werden, aber formal haben Sie dann die Voraussetzungen erfüllt.

 

Option 2: Sonstiger anerkannter 3-jähriger Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder: Sie haben zweitens einen sonstigen anerkannten 3-jährigen Ausbildungsberuf. Das heißt Sie haben irgendetwas gelernt und nach drei Jahren erfolgreich abgeschlossen, was nicht kaufmännisch oder verwaltend ist. Nur das reicht jetzt nicht. Wir müssen jetzt dieses fehlende kaufmännische oder verwaltende kompensieren: Plus mindestens 1 Jahr Berufspraxis. Berufspraxis heißt einschlägige Berufspraxis. Ich erkläre das gleich noch genauer. An dieser Stelle nur der Hinweis: Diese Berufspraxis sollte einen inhaltlichen Bezug haben zum Industriefachwirt. Ich erkläre das gleich noch mal genauer.

 

Option 3: Anderer anerkannter Ausbildungsberuf + 2 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Die dritte Möglichkeit ist: Es ist ein anderer, anerkannter Ausbildungsberuf. Sie sehen, das Kaufmännische ist weg, das Verwaltende ist weg, das Dreijährige ist weg, und das muss jetzt kompensiert werden: Plus mindestens 2 Jahre einschlägige Berufspraxis (erkläre ich gleich genauer).

 

Option 4: 3 Jahre Praxis (Industriefachwirt/in IHK)

 

Oder, Sie ahnen es schon, die vierte Möglichkeit ist: Jetzt fallen alle Ausbildungsberufe weg, also für die Menschen, die keinen Beruf abgeschlossen haben, auch die haben die Chance, wenn sie das alles kompensieren können hier, durch eine mindestens (das ist also viertens hier) mindestens 3-jährige Berufspraxis.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Industriefachwirt/in IHK)

 

Dann gibt’s wie immer hier eine Ausnahmeregelung; Wenn Sie auf anderem Wege nachweisen können, dass Sie über die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen, die eine Zulassung rechtfertigen, dann können Sie die auch bekommen. Das ist die Ausnahmeregelung, womit man eine kleine Tür noch aufmacht für Menschen, die vielleicht aus einem anderen Land kommen oder, oder oder. Diese Ausnahmeregelung können Sie bitte nur im Einzelfall mit Ihrem Sachbearbeiter oder Ihrer Sachbearbeiterin bei Ihrer zuständigen Kammer klären. Das ist immer eine Einzelfallentscheidung, kann man in einem Video nicht allgemein abhandeln.

Was man allgemein abhandeln kann, und das was ich hier tue, ist dass ich sage, 1) bis 4) das ist der Regelfall, das ist klar greifbar:

·            haben Sie eine dreijährige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich,

·            haben Sie einen dreijährige Ausbildungsberuf abgeschlossen, der nicht kaufmännisch oder verwaltend ist, aber zum Beispiel handwerklich, und mindestens 1 Jahr Berufspraxis,

·            haben Sie einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Jahre Berufspraxis,

·            oder haben Sie keine Ausbildung, aber mindestens 3 Jahre Berufspraxis.

Dann, wenn Sie das nachweisen können, und nachweisen bedeutet Firmenpapier, Bescheinigung, Herr oder Frau Sowieso, geboren am … in … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste … und dann beschreiben Sie möglichst die Dinge, die Sie hier natürlich brauchen, um Ihre Berufspraxis deutlich zu machen, und damit bin ich dabei – Sie sehen, dieser Begriff „Berufspraxis“ spielt hier eine große Rolle – kommt bei 2), 3) und 4) jeweils vor, also müssen wir das noch verstehen, und dann haben wir es im Grunde.

 

Was bedeutet einschlägige Berufspraxis? (Industriefachwirt/in IHK)

 

Was also ist hier die Berufspraxis? Und da sagt die Prüfungsordnung: Diese Berufspraxis kann sein kaufmännisch oder verwaltend (das überrascht uns hier nicht besonders) und sollte einen Bezug darstellen, einen Bezug darstellen. Zu was? Zu Inhalten des Industriefachwirts. Das klingt im Moment etwas abstrakt, ist aber nicht besonders schwierig, diesen Bezug herzustellen, denn der Industriefachwirt geht sehr in die Breite. Der umfasst also das Rechnungswesen (RW), der umfasst Marketing, der umfasst Produktion.

·            Wenn Sie also in der Verwaltung irgendwas gemacht haben, dann haben Sie einen Bezug zum Rechnungswesen.

·            Wenn Sie im Verkauf irgendwas gemacht haben, haben Sie einen Bezug zum Marketing.

·            Wenn Sie in der Produktion gearbeitet haben, haben Sie einen Bezug zur Produktion.

Und das ist längst nicht alles. Da gibt’s also noch weitere Fächer, so dass man diesen Bezug in der Regel nachweisen kann.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Industriefachwirt/in IHK)

 

Aber es ist klug, das Ganze noch mal schriftlich vorliegen zu haben, um das noch mal genau zu schauen, denn ich habe für Sie schriftlich, was ich hier im Video erklärt habe, das vorliegen zu haben ist gut, damit Sie auch hier die weiteren Fächer noch sehen und schauen, dass Sie die Berufspraxis gleich so formulieren. Das ist ja oft doch eine Frage der Formulierung, dass es möglichst zu dem passt, was in der Prüfungsordnung steht, und das lässt sich besser machen, wenn man das Ding vorliegen hat.

Klicken Sie auf den Link unter dem Video. Dann kriegen Sie das PDF. Klicken Sie auf den Link, tragen Sie Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen dieses PDF zuschicken kann.

 

Industriefachwirt/in IHK: Info-PDF

Alles Gute!


Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Info-PDF

Ja, hallo, Marius Ebert hier.

In diesem Video geht es um den Wirtschaftsfachwirt/in IHK, ich erlaube mir mal, den so abzukürzen: WFW – WirtschaftsFachWirt, und zwar um die Zugangsvoraussetzungen. Manche nennen das auch Zulassungsvoraussetzungen. Es geht also um formale Bedingungen, die erfüllt sein müssen, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden.

 

4 optionale Regelvoraussetzungen und 1 Ausnahmeregel (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Rechtsgrundlage dafür ist die Prüfungsordnung. Wenn wir da reinschauen, dann finden wir da zunächst einmal folgende Struktur: Vier Möglichkeiten, hier nennen wir es mal Formal- oder Regelfallmöglichkeiten, um zugelassen zu werden. Dazu gibt es noch eine Ausnahme mit einer allerdings sehr geringen praktischen Bedeutung. Ich gehe da gleich kurz drauf ein.

Also vier Regelfallmöglichkeiten, woraus wir schon jetzt schließen können, dass das Tor relativ breit ist. Dass man also hier relativ vielen Menschen den Zugang zu diesem Weg Wirtschaftsfachwirt und danach vielleicht Betriebswirt in der höchsten Stufe eröffnen möchte.

 

Option 1: Kaufmännischer oder verwaltender, 3-jähriger Ausbildungsberuf (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Wenn wir jetzt im Detail schauen, dann finden wir unter 1) einen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf, den man abgeschlossen haben muss. Also der Abschluss eines kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberufs, und zwar wird hier unter 1) verlangt eine 3-jährige Ausbildung. Wenn man also drei Jahre eine kaufmännische Lehre gemacht hat oder eine verwaltende Lehre und das erfolgreich abgeschlossen hat, dann hat man die Zulassung für den Wirtschaftsfachwirt, kann also die Prüfung machen – formal. Ja, natürlich weiß man noch nicht, was inhaltlich da passiert. Das muss man sich dann erarbeiten. Aber formal  erfüllt man die Zugangsvoraussetzung ohne Zeitbefristung, also man kann praktisch dann sofort weitermachen.

 

Option 2: Anderer 3-jähriger Ausbildungsberuf + 1 Jahr Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Das zweite ist ein anderer Ausbildungsberuf, also nicht kaufmännisch oder verwaltend, auch 3-jährig, plus 1 Jahr Berufspraxis. So, man muss also gar nicht vom Kaufmännischen oder Verwaltenden her kommen, sondern man kann auch einen handwerklichen Ausbildungsberuf abgeschlossen haben, so er drei Jahre Lehrzeit beinhaltete, und braucht dann 1 Jahr Berufspraxis. Aber, wichtig: Diese Berufspraxis ist eine kaufmännische oder verwaltende. Also dieses eine Jahr hier muss man kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis gehabt haben. Kaufmännisch bedeutet zum Beispiel Buchhaltung gemacht haben. Kaufmännisch ist sehr, sehr viel. Verwaltend ist auch sehr weit gefasst. Wenn man irgendwo Lagerverwaltung macht, dann ist das eine verwaltende Berufspraxis.

 

Option 3: Anderer Ausbildungsberuf + 2 Jahre Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Drittens ein anderer Ausbildungsberuf. Was ist der Unterschied zwischen zweitens und drittens? – Diese drei Jahre (Ausbildungsdauer) sind weggefallen. Es kann also ein anderer Ausbildungsberuf sein plus 2 Jahre Berufspraxis. Auch wieder das hier, die Berufspraxis, also in diesem Fall (drittens) und in diesem Fall (zweitens) bezieht sich auf kaufmännische und verwaltende Berufspraxis. Das ist wichtig. Man kann also auch hier wieder von einer ganz anderen, aus einer ganz anderen Richtung kommen. Es muss noch nicht ein Beruf sein, der drei Jahre Lehrzeit beinhaltete, aber man braucht hier zwei Jahre Praxis.

 

Option 4: 3 Jahre Praxis (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Und viertens mindestens drei Jahre Berufspraxis. Ja, und das ist hier natürlich „Oder“ – 1) oder 2) oder 3) oder 4). Das heißt, 4) ist im Grunde die großzügigste, aus deutscher Sicht großzügigste Möglichkeit, die Zulassung zu bekommen. Man braucht nur drei Jahre Berufspraxis, also wenn man überhaupt keinen Beruf gelernt hat, dann reichen drei Jahre Berufspraxis, aber hier gilt, wie für alle anderen, kaufmännische oder verwaltende; oder – kaufmännische oder verwaltende Berufspraxis.

Ob das im Einzelfall bei Ihnen passt, ist eine Frage, die Sie bitte mit Ihrer zuständigen IHK klären müssen, denn „verwalten“ ist ja ein sehr weiter Begriff. Also ist das was Sie da gemacht haben, verwaltend? Prüfen Sie das, sprechen Sie mit Ihrer zuständigen IHK.

Und wichtig ist, dass Sie das nachweisen, das heißt Sie brauchen hier, der Regelnachweis ist eine Bescheinigung auf Firmenpapier, wo bescheinigt wird, das Sie, da steht dann Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, seit dreieinhalb Jahren beschäftigt ist als … und dass das folgende Tätigkeiten … beinhaltet, und dann betont man natürlich vor allem das Verwaltende und das Kaufmännische. So weisen Sie das dann nach.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Dann gibt’s noch die übliche Ausnahmeregelung: Wer auf anderem Wege nachweist, dass er über entsprechende Kenntnisse, Fertigkeiten und so weiter verfügt. Aber wie soll man’s anders nachweisen als durch Berufspraxis. Also diese Ausnahme ist wirklich eine Ausnahme. Ich kann mir da im Moment keinen Fall vorstellen, der hier wirklich relevant ist. Aber das steht hier in allen Prüfungsordnungen drin, um halt für Sonderfälle auch eine Möglichkeit zu haben. Aber Sie sehen schon: Erstens bis Drittens bedeutet, man hat einen Beruf gelernt, und Viertens, man hat keinen Beruf gelernt, hat aber praktische Erfahrungen von mindestens drei Jahren.

So, das sind die Zugangsvoraussetzungen. Und dann geht’s natürlich noch darum, dass man die Inhalte lernt, die in der Prüfung verlangt werden.

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Wirtschaftsfachwirt/in IHK)

 

Und wenn Sie das, was ich hier jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben möchten, dann klicken Sie einfach auf den Link unter dem Video. Also wenn hier das Video ist, dann ist hier unter dem Video ein Link. Wenn Sie das Video auf YouTube finden, hier ein blauer Link. Sie klicken auf diesen Link. Sie tragen Ihre E-Mail ein, und dann bekommen Sie das noch einmal schriftlich, und sogar noch ein bisschen mehr, denn das, was Sie da bekommen, geht auch auf die Inhalte der Prüfung ein.

 

Wirtschaftsfachwirt/in IHK, Info-PDF

Alles Gute!

Marius Ebert

               

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

 

 

 

Fachwirt/in im Gesundheits- u . Sozialwesen, Zugangsvoraussetzungen

                                                  Fachwirt/in im Gesundheits- u. Sozialwesen, Info-PDF

 

Willkommen, mein Name ist Marius Ebert.

In diesem Video geht es um den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen. Und um was geht es genau? Es geht um die Zugangsvoraussetzungen.

 

5 optionale Regelvoraussetzungen und eine Ausnahmeregel (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Und wenn wir uns die Struktur dieser Zugangsvoraussetzungen anschauen, dann sehen wir 1) –2) – 3) – 4) – 5)  Möglichkeiten, alle verknüpft mit einem „Oder“, und das bedeutet: Wenn wir nur eine dieser fünf Bedingungen erfüllen, dann haben wir die formalen Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Das heißt, wenn wir zum Beispiel hier die Bedingung 5) und nur die Bedingung 5) erfüllen, dann haben wir den Zugang und dürfen die Prüfung machen. Die Prüfung dann ist eine Frage von Inhalten, die man kennt und mit denen man umgehen kann. Prüfungsfragen, die man beantworten muss.

 

Ausnahme: Nachweis auf anderem Weg (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Aber vorher muss man diese formalen Kriterien erfüllen, derer fünf, plus noch eine Ausnahmeregelung. Das will ich ganz kurz noch abhandeln, weil es praktisch irrelevant ist. Da steht “Wer auf anderem Wege noch nachweist als durch diese fünf, dass er über die entsprechenden Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse verfügt, der kann auch zugelassen werden“. Diese Ausnahme ist immer eine Einzelfallentscheidung und nur zu klären, wie alles hier, mit der entsprechenden zuständigen Kammer, genauer: mit dem Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin bei Ihrer ortszuständigen Kammer.

Schauen wir uns diese fünf Punkte an.

 

Option 1: Anerkannter Abschluss + 1 J Praxis (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Beginnen wir mit dem  ersten Punkt.

Sie haben einen anerkannten (Sie wissen, jetzt kommt das Wort „Abschluss“, aber ich will es inhaltlich füllen) kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Abschluss in einem Ausbildungsberuf des Sozial- und Gesundheitswesens plus danach mindestens 1 Jahr Berufspraxis. Das ist die erste Zugangsvoraussetzung.

 

Option 2: Bundes- oder landesrechlicher Abschluss + 1 J Praxis (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Oder, und jetzt kommt die zweite Möglichkeit:

Die zweite Möglichkeit ist: Sie haben einen Abschluss, und zwar entweder in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen, oder einen Abschluss, und zwar einen Abschluss in einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf plus – in beiden Fällen – mindestens ein Jahr Berufspraxis. Und diese Berufspraxis, das klären wir gleich noch etwas genauer, das ist natürlich wieder einschlägige Berufspraxis in irgendeiner Institution im Gesundheits- und Sozialwesen. Das klären wir gleich noch etwas genauer. Also nicht irgendeine Berufspraxis, sondern nennen wir es an dieser Stelle eine einschlägige Berufspraxis.

 

Option 3: Einschlägiger Hochschulabschluss + 2 J Praxis (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Die dritte Möglichkeit ist, und jetzt kommt wieder das Wort hier, wir haben einen einschlägigen (warum einschlägig? Etwas, was einschlägt für den Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen, also etwas, was dazu passt) – einen einschlägigen Hochschulabschluss, zum Beispiel in Medizin, Ingenieur würde hier nicht passen, wäre nicht einschlägig, plus 2 Jahre  Berufspraxis.

 

Option 4: Anerkannter Berufsabschluss + 2 J Praxis (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Oder viertens: Sie haben in einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder handwerklichen Beruf, einen Abschluss in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder – jeweils oder hier natürlich – handwerklichen Beruf plus 2 Jahre Berufspraxis.

 

Option 5: 5 J Praxis (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Oder die fünfte Möglichkeit: Sie haben mindestens 5 Jahre Berufspraxis. Ich sagte vorhin schon: Diese Berufspraxis ist einschlägig, das heißt sie bezieht sich auf eine Einrichtung im Gesundheits- und Sozialwesen, und zwar zählt hier auch Ehrenamt. Also wenn Sie ehrenamtlich tätig waren in einer Einrichtung im Gesundheits- und Sozialwesen, und hier passt es ja, hier sind ja sehr viele ehrenamtliche Menschen beschäftigt, dann kann auch das als Berufspraxis gelten.

 

Verbindliche Auskünfte erteilt die IHK (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Für Zweifel – und ich denke, dass hier eine Menge Fragen noch zu klären sind – ist immer zuständig die ortszuständige IHK, der Sachbearbeiter, die Sachbearbeiterin.

Der erste Schritt ist also, dass Sie das, was ich hier in dem Video ausgeführt habe, noch einmal schriftlich sich anschauen, denn die Regelung (ich hab das hier so ein bisschen gestrafft, klein bisschen auch komprimiert), sollte man sich nochmal im Original durchlesen, sich Fragen notieren, schriftlich, und dann gezielt anrufen und die Fragen  klären.

 

Info-PDF: Unter dem Video klicken Aspekt (Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen)

 

Wie machen Sie das? Sie brauchen die entsprechende Prüfungsordnung, denn da stehen die Zugangsvoraussetzung drin, so ein bisschen juristisch formuliert, ich hab das hier ein bisschen einfacher umformuliert. Und wie kriegen Sie die? Indem Sie auf den Link unter diesem Video klicken. Das heißt unter diesem Video, wenn das hier das Video ist, dann gibt’s hier drunter einen Link, blau, da klicken Sie dann drauf, tragen Ihre E-Mail ein, damit ich Ihnen das PDF schicken kann.

 

                                         Fachwirt/in im Gesundheits- u. Sozialwesen, Info-PDF

Alles Gute!


Marius Ebert

 

                                                                                               © Dr. Marius Ebert