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Die Firmen der 6. Welle. Zum Beispiel der Online-Schuhhändler Zappo

Zappo ist ein Online-Schuhhändler. Aber ein ganz Besonderer. Er bietet seinen Mitarbeitern Wertschätzung und Spaß.

Das Callcenter, anderorten ein anderes Wort für "Jobs, die keiner haben will", ist bei Zappo Herzstück des Betriebes. Die Firmenphilosophie lautet: "In den meisten Firmen sind die Telefonisten austauschbar und stehen ganz unten in der Hackordnung. Bei uns sind sie die wichtigsten Menschen im Betrieb. Wir wollen, dass alle ihrem Bauchgefühl folgen und ein völlig natürliches Gespräch anfangen."

Ist diese Sichtweise erfolgreich? Und ob! Zappo wickelt pro Tag durchschnittlich 20.000 Bestellungen im Wert von knapp 3, 5 Millionen Dollar ab. Pro Tag, wohlgemerkt. Auf massive Werbung wird ganz verzichtet, der Erfolg beruht maßgeblich auf Mund-zu-Mund-Propaganda. Die Fluktuation im Call-Center beträgt 14%. Das ist ein sehr guter Wert im Vergleich mit anderen Call-Centern.

Zappo hat eine klar denfinierte Unternehmensphilosophie, die in "10 Geboten" festgehalten ist. Dort geht es darum "ständigen Wandel zu befürworten und voran zu treiben", "Spaß zu haben (!) und seltsam zu sein", "mehr mit weniger zu leisten" und "bescheiden zu sein". Jedes Jahr wird ein Kulturbuch veröffentlicht, in dem jeder Mitarbeiter einen Beitrag schreiben kann. Enthalten sind auch jede Menge Bilder von wilden Firmenparties.

Party, feiern, trinken

Und so in etwa wird die neue Zeit aussehen: Viel Fantasie und Menschenliebe wird von den Managern der neuen Zeit gefordert werden, damit sie eben jene zauberhafte Atmosphäre kreieren, in der Mitarbeiter gerne, engagiert und motiviert arbeiten.

"Viele Menschen arbeiten nicht mehr nur, um Geld zu verdienen, sondern sie wollen eine Rolle spielen und Sinn für ihr Leben stiften", sagt die Unternehmensberaterin Tamara Erickson zu dieser Entwicklung.

Kaum eine Firma hat das so gut verstanden, wie Zappo.

(Text in Anlehnung an den Artikel "Die Spaß-Firma" in brandeins 11/08, Bildnachweis: © Kzenon – Fotolia.com)

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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Personalfachkaufmann/frau IHK: Einführung eines Betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM (Teil 1)

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement, BEM soll mit innerbetrieblichen Mitteln die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des (für längere Zeit) erkrankten Mitarbeiters wieder herstellen.

Bedeutung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements, BEM

Solche Institutionen werden in den kommenden Jahren immer wichtiger werden. Wie schon in früheren Beiträgen in diesem Blog dargestellt, wird der Mensch der entscheidende Faktor für den Erfolg der Unternehmen in den folgenden Jahren werden. Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter können die kreativen Problemlösungen entwickeln, die in den folgenden Jahren so wichtig werden (vgl. insbesondere die Beiträge zum 6. Kondratieff). Auch der Gesetzgeber verlangt in § 84 SGB IX ein BEM, das nicht etwa nur für Behinderte, sondern für alle Mitarbeiter gilt, obwohl die Vorschrift im SGB IX steht, das sich "eigentlich" vor allem auf behinderte Menschen bezieht.

Prüfungsfrage in der Prüfung zum/zur Personalfachkaufmann/frau

Wie also führt man ein Betriebliches Eingliederungsmanagement ein? Ganz einfach: so wie man jedes Management-system einführt. Wer dies verstanden hat, den wirft auch eine Prüfungsfrage, wie "Entwickeln Sie  Schritte zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements" nicht aus der Bahn. Fangen wir also an. Achten Sie vor allem auf die immer gleiche (oder ähnliche) Struktur, egal welches "Mangement" eingeführt werden soll:

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1. Erfassung des Ist-Zustandes

Ein BEM sollte einsetzen, wenn der Mitarbeiter länger als 6 Wochen im Jahr krank war. Es muss also zunächst erfasst werden, auf welche Mitarbeiter dies zutrifft. Sinnvoll ist es, für die Mitarbeiter ein Erfassungssystem einzurichten, das anzeigt, welche Mitarbeiter im laufenden Jahr über den kritschen Schwellenwert von 6 Wochen hinaus krank war. Das System sollte eine entsprechende Namensliste mit den Fehlzeiten für jeden Mitarbeiter im laufenden Jahr ausweisen können.

2. Zieldefinition

Ein Managementsystem braucht immer ein Ziel, denn "managen" heißt, ein Unternehmen in Richtung auf ein Ziel zu bewegen. Wenn man kein Ziel hat….. Das Ziel eines BEM ist es, die Motivation und kreative Produktivität der Mitarbeiter zu erhöhen. Auf der konkreten "operationalen" Ebene heißt dies, dass die Fehltage der Mitarbeiter reduziert werden müssen. Dies könnte eine gute Messgröße sein, mit der man misst, wie weit man sein Ziel erreicht hat.

In den nächsten Folgen sprechen wir über Maßnahmen, Verantwortlichkeiten, Dokumentation und Controlling.

Bildnachweis: © Dark Vectorangel – Fotolia.com

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im ArbeitsrechtBetriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen KrankheitCheckliste für Ihren Prüfungserfolg

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

Marius Ebert

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Dr. Ebert Kolleg

Am Kissel 7

53639 Königswinter

Tel. 02223/90 59 75

Fax 02223/90 59 76

http://www.spasslerndenk.de

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Dr. Ebert Kolleg: Handelsregister Nr. HRA 4792 Amtsgericht Siegburg

Herstellkosten und Herstellungskosten: Was ist der Unterschied?

Schon wieder eine „gemeine“ Frage, weil die Begriffe so ähnlich klingen. Der Begriff „Herstellungskosten“ ist im Gesetz definiert und zwar im § 255 des Handelsgesetzbuches, HGB. Der Begriff gehört also in die Finanzbuchhaltung. (Und es wäre wirklich besser gewesen, wenn die Juristen den Begriff „Herstellungsausgaben“ verwendet hätten.)

Der Begriff „Herstellkosten“ stammt hingegen aus der Kosten- und Leistungsrechnung. Herstellkosten ergeben sich, wenn die Materialkosten und die Fertigungskosten in der Kostenrechnung aufaddiert werden. Wir haben also – wieder mal – einen Begriff aus der Finanzbuchhaltung, nämlich den Begriff „Herstellungskosten“ und einen Begriff aus der Kosten- und Leistungsrechnung (auch „Betriebsbuchhaltung“ genannt), nämlich denBegriff „Herstellkosten“.

Während die Herstellkosten klar definiert sind (Materialkosten plus Fertigungskosten), hat man bei der Festlegung der Herstellungskosten verschiedene Wahlrechte, welche Größen man einbezieht und welche nicht. Genaueres ergibt sich aus § 255 HGB.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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