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Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!

Mittel zum (Werbe)Zweck

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Werbung ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen, und umgekehrt verdienen auch viele Unternehmen ihr Geld mit Werbung. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gelegentlich Prüfungskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert werden: „Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel“!“ Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo nicht nur einige solcher Werbemittel auf, sondern gibt auch konkrete Tipps für die mündliche oder schriftliche Prüfung. 

Die klassische Maxime jedes Unternehmers lautet noch immer: „Wer nicht wirbt, der stirbt“ – zumindest als Unternehmer bzw. Unternehmen. In diesem Zusammenhang erscheinen immer wieder neue Ratgeber und wissenschaftliche Abhandlungen darüber, was Werbung ist, wie sie wirkt und wie sie folglich gestaltet sein sollte, wann sie den Empfänger am besten erreichen sollte und vieles mehr. All dies hilft in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) allerdings recht wenig, wenn die fast schon trivial anmutende Frage nach Beispielen für Werbemittel gefragt wird.

Für die Nennung von Webemitteln ist es hilfreich, sich zunächst eine Struktur zurechtzulegen:

  • Als typisches Werbemitte gelten noch immer die Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
  • Ebenfalls dazu gehören die Werbespots im Fernsehen.
  • Ein weiterer Bereich umfasst Prospekte und ganze Kataloge.
  • Zu den Werbemitteln zählen zudem auch Werbebriefe.
  • Broschüren und Flugblätter sind hier ebenfalls einzuordnen.
  • Inzwischen weniger gängig, aber nichtsdestotrotz als Werbemittel einzuordnen sind auch die Warenproben.
  • Und den heutigen modernen Zeiten entsprechend zählen natürlich auch Werbeanzeigen im Internet zu den Werbemitteln. Hier gibt es natürlich wieder verschiedene Arten von Werbeanzeigen, aber so weit soll hier nicht in Details gegangen werden.

Das wäre eine sehr gute Antwort auf diese Prüfungsfrage. Es heißt ja „beispielhaft“.

Prüfungstipp: Werbemittel „nennen“ heißt nicht „erläutern“

Als Prüfungs- bzw. Antwortstrategie wären hier einige Dinge zu berücksichtigen:

Zum Einen lautet die Fragestellung „Nennen Sie…“ und nicht „Beschreiben Sie…“ oder „Erläutern Sie…“. Dieses „nennen“ ist ein wichtiger Orientierungspunkt. Es genügt in diesem Fall also tatsächlich, die einzelnen Werbemittel aufzuzählen (zu benennen).

Stünde dort dagegen „Erläutern Sie,,,“ oder „Beschreiben Sie…“, dann würde das reine Aufzählen nicht reichen, sondern dann müsste man wirklich genauer beschreiben: „Bei den Werbeanzeigen im Internet gibt es die Bannerwerbung, da gibt es dieses Pay-per-Click-Modell, wo man bestimmte Suchbegriffe belegen kann und, und, und.“

Zum Anderen sind sich Prüflinge oft auch unsicher im Hinblick auf die Anzahl, also wie viel man hier nennen oder in einer entsprechenden schriftlichen Prüfungssituation schreiben muss. Hier kann zumindest in der schriftlichen Prüfung die Punktzahl, die am Rand steht, einen wertvollen Hinweis liefern. Möglicherweise stehen hier am Rand zwei, drei, vier , fünf, sechs, sieben Punkte. Dies könnte darauf hindeuten, dass sieben Möglichkeiten genannt werden sollen – vorausgesetzt, dass es pro genannten Begriff einen Punkt gibt. Aber das weiß man nie so ganz genau. Es kann natürlich auch sein, dass es pro Begriff zwei Punkte gibt, und stehen entweder mehr Punkte am Rande oder auch nicht. Die Punktzahl am Rand ist somit nur eine ungefähre Orientierung.

Wie kann man Werbemittel strukturieren?

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Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!

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Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel! Sieben Beispiele für Werbemittel (Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!)

Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel! Da machen wir uns erst mal eine Struktur.

  • So, was haben wir denn da? Da sind zum Beispiel die Anzeigen ist ein Werbemittel, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
  • Dann haben wir die Werbespots im Fernsehen.
  • Dann haben wir Prospekte und ganze Kataloge.
  • Werbebriefe.
  • Broschüren und Flugblätter.
  • Warenproben.
  • Und Werbeanzeigen im Internet. Ja, auch hier gibt es natürlich wieder verschiedene Arten von Werbeanzeigen, aber so weit wollen wir hier nicht in Details gehen, ja.

anaterate / Pixabay

Das wäre eine sehr gute Antwort auf diese Frage.
Es heißt ja „beispielhaft“. Wie viel man hier schreiben muss, das werde ich oft gefragt. Reicht es, wenn… — Nun, man kann sich orientieren an zwei Dingen:

  • Einmal steht hier „Nennen“, „nennen“ ist das Gegenteil von „erläutern“ oder „beschreiben“. Nennen heißt einfach nennen, und das habe ich hier gemacht. Stünde dort „Erläutern Sie“ oder „Beschreiben“, dann würde das hier alles nicht reichen, sondern da müsste man wirklich genauer beschreiben: Bei den Werbeanzeigen im Internet, da gibt es die Bannerwerbung, da gibt es dieses Pay per Click-Modell, wo Sie bestimmte Suchbegriffe belegen und, und, und, ja, dann müsste man das alles hier genau beschreiben. Also ein Orientierungspunkt ist das Wort „nennen“, oder es steht da „nennen“ oder „beschreiben“.
  • Und dann die Punktzahl, die am Rand steht, ja. Möglicherweise stehen hier am Rand zwei, drei, vier , fünf, sechs, sieben Punkten haben wir genannt, es könnte sein, dass hier am Rand auch „7 Punkte“ steht und es pro genannten Begriff einen Punkt gibt. Aber das weiß man nie so ganz genau, ja, es kann auch sein, dass es pro Begriff zwei Punkte gibt, ja, und stehen entweder mehr Punkte am Rande oder auch nicht, das weiß man nie so ganz genau, es ist eine ungefähre Orientierung.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!) Wollen Sie lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video. Dieser Link führt Sie direkt zu meinem Schnell-Lernsystem.

Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert, https://www.spassslerndenk-shop.de/kontakt/