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Personalfachkaufmann/frau IHK: Grundprinzipien im Arbeitsrecht (auch für (Technische) Betriebswirte und Wirtschaftsfachwirte

Das deutsche Arbeitsrecht ist umfangreich und verstreut auf diverse Einzelgesetze. Ein einheitliches "Arbeits- gesetzbuch" gibt es in Deutschland bisher nicht.

Meine Spaßlerndenk®-Methode klärt immer zuerst den Grundgedanken  und geht  dann erst in die Details und das ist bei der Wissensstruktur des deutschen Arbeitsrechts nicht einfach. Im Folgenden einige Grundprinzipien dieses Rechtsgebietes.

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Unter "Grundprinzip" werden hier Leitsätze mit einer überschaubaren Anzahl von Ausnahmen verstanden. "Grundsätzlicher " geht es im deutschen Arbeitsrecht nicht:

a) In den ersten 6 Monaten hat Niemand Kündigungsschutz. Einzige Ausnahme: die Schwangere nach § 9 Mutterschutz-Gesetz, MuSchG, sonst Niemand.

b) Bei jeder Kündigung muss der Betriebsrat gehört werden. Einzige Ausnahme: der Leitende Angestellte, weil für ihn das Betriebsverfassungsgesetz nicht gilt.

c) Die fristlose Kündigung ist immer möglich. Sie ist nur in manchen Fällen schwierig, zum Beispiel beim Betriebs-ratsmitglied, beim Schwerbehinderten, bei der Schwangeren. Aber möglich ist sie immer.

d) Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf das unternehmerische Risiko nicht auf den Arbeit-nehmer abwälzen. Ausnahmen, wo der Arbeitnehmer das Betriebsrisiko nicht uneingeschränkt trägt, gibt es im Streikrecht.

e) Das Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer.

Bildnachweis: fotolia

Weitere Hilfen für den  Personalfachkaufmann/frau: Grundprinzipien im ArbeitsrechtBetriebliches Eingliederungsmanagement Teil 1Betriebliches Eingliederungsmanagements Teil 2Urlaubsansprüche verfallen nicht mehr wegen KrankheitCheckliste für Ihren Prüfungserfolg

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Wirtschaftsfachwirte: Sehen der Strukturen einer Bilanz (Marius Eberts Spaßlerndenk®-Methode)

Weiter geht es mit dem Sehen der Strukturen. Ausgehend von der gestrigen Bilanz, schauen wir nun auf die Aktivseite:

Aktivseite

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Warum berechnet man kalkulatorische Kosten? Marius Ebert’s Spaßlerndenk®: BWL leicht gemacht

Kalkulatorische Kosten berechnet man, um ein möglichst genaues, realitätsnahes Betriebsergebnis zu ermitteln. Dieses Betriebsergebnis soll frei sein von manipulativen Einflüssen, denen die Bilanz und die GuV unterliegen.

Die Kurzformel für die kalkulatorischen Kosten lautet: KAWAMUZ. Kalkulatorische Abschreibungen, Wagnisse, Miete, Unternehmerlohn, Zinsen.

Im Folgenden gehen wir auf den kalkulatorischen Unternehmerlohn genauer ein.  Nehmen wir an, es existierten zwei Apotheken A und B, die genau gleich seien (gleiches Angebot, gleicher Standort usw.), jedoch einen einzigen Unterschied aufweisen:

Der Apotheker der Apotheke A hat sich längst auf seinen Feriensitz nach Mallorca zurückgezogen, während Apotheker B noch hinter dem Tresen steht. Jetzt nehmen wir weiter an, beide Apotheken erwirtschafteten das gleiche Betriebsergebnis (zunächst ohne kalkulatorischen Unternehmerlohn).

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  Dann würde Apotheker B meinen, er sei genauso gut, wie Apotheker A. Dies stimmt aber gar nicht, weil Apotheker A einen Angestellten hinter dem Tresen stehen hat und diesen bezahlt, während Apotheker B selber dort steht. Apotheker A hat also zusätzlich noch das Gehalt dieses Angestellten erwirtschaftet und hat trotzdem genau das gleiche Betriebsergebnis wie B. Man kann es auch anders ausdrücken: Das Betriebsergebnis von Apotheker B ist "eigentlich" um dieses Gehalt des Angestellten schlechter. Um diesen Sachverhalt zu erfassen, muss Apotheker B in seiner Kostenrechnung so tun, als ob er sich selber bezahlen würde, also einen kalkulatorischen Unternehmerlohn für sich selber ansetzen. Er muss gewissermaßen so tun, als zahle er sich selber ein Gehalt, eben diesen kalkulatorischen Unternehmerlohn. Wenn es um die Höhe geht, dann sollte er den Betrag ansetzen, den er ausgeben müsste, wenn ein Angestellter seine Arbeit machte.  

Erst dann kann man die beiden Betriebsergebnisse wirklich vergleichen und sieht, dass Apotheke B in Wahrheit schlechter ist als A.

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Aufwand und Kosten (Teil 3) Marius Ebert’s Spaßlerndenk®: BWL leicht gemacht

Wir haben gesehen: Der Begriff „Aufwand“ stammt aus der Finanzbuchhaltung und wird vom Bilanzbuchhalter zusammen mit dem Ertrag in der GuV als Gewinn oder Verlust berechnet, der bei der Aktiengesellschaft "Jahresüberschuss" bzw. "Jahresfehlbetrag" heißt.

Der Begriff „Kosten“ stammt aus der Leistungs- und Kostenrechnung und wird vom Kostenrechner zusammen mit den Leistungen zum Betriebsergebnis verrechnet.

Zwei Begriffe aus zwei unterschiedlichen Welten mit unterschiedlichen Aufgaben.

Trotzdem gibt es Zusammenhänge zwischen diesen Begriffen, wie die folgende Übersicht zeigt:

Kosten

Da wir bereits wissen, dass Kosten betrieblicher Werteverzehr ist und Aufwand jede Art von Werteverzehr, muss das, was in der Schnittmenge der Übersicht steht, auf jeden Fall betrieblicher Werteverzehr sein. Genauso ist es.

Aus Sicht des Aufwandes wird unterschieden in neutralen Aufwand und Zweckaufwand. Neutraler Aufwand ist zwar Werteverzehr, hat aber mit dem Betriebszweck nichts zu tun („Spende an das Rote Kreuz“). Der Zweckaufwand aber sehr wohl: Es ist Aufwand für den betrieblichen Zweck.

Aus Sicht der Kosten wird unterschieden in Grundkosten und Anders- bzw. Zusatzkosten, die man auch im Oberbegriff auch „kalkulatorische Kosten“ nennt.

Die Grundkosten sind – schauen wir auf die Schnittmenge – aufwandsgleiche Kosten, d. h. ihnen steht Aufwand in entsprechender Höhe gegenüber. Bilanzbuchhalter  und Kostenrechner erfassen also in diesem Fall beide das Gleiche, wenn sie es auch unterschiedlich nennen.

Über die kalkulatorischen Kosten unterhalten wir uns dann in einem späteren Beitrag.

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Aufwand und Kosten (Teil 2) Marius Ebert’s Spaßlerndenk®: BWL leicht gemacht

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Im letzten Beitrag hatte der Prüfer uns aufgefordert, die Begriffe "Aufwand" und "Kosten" voneinander abzugrenzen. Was uns klar sein muss: die beiden Begriffe stammen aus zwei unterschiedlichen "Welten", die zwar beide zum Rechnungswesen gehören, aber unterschiedliche Aufgaben haben.  "Kosten" stammt aus der Welt der Kostenrechung (BiBu) und "Aufwand" aus der Welt der Finanzbuchhaltung (FiBu):

Kosten Übersicht

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Statische und dynamische Investionsrechung: Handeln statt Denken als PDF

Hier die beiden Blog-Beiträge als PDF zum Herunterladen:

Statische Verfahren, Aktionen

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Was ist der Unterschied zwischen Aufwand und Kosten? (Teil 1) Marius Ebert’s Spaßlerndenk®: BWL leicht gemacht

Kosten sind betrieblicher Werteverzehr,  Aufwand ist jede Art von Werteverzehr. Alle Werteverzehre, die für den betrieblichen Zweck anfallen, nennen wir also Kosten. Aufwand ist dagegen jede Art von Werteverzehr, also auch der nicht-betriebliche, der deswegen so genannte neutrale Aufwand.

  kosten Der Begriff „Kosten“ gehört in die Kostenrechnung (Betriebsbuchhaltung), zusammen mit dem Begriff „Leistung“. Der Begriff „Aufwand“ gehört in die Finanzbuchhaltung (zusammen mit dem Begriff „Ertrag“). Beide Instrumente dienen damit unterschiedlichen Zwecken: Die Kostenrechnung dient der internen Steuerung. Die Finanzbuchhaltung dient der externen Präsentation. Die Finanzbuchhaltung entwickelt den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht. In der GuV wird mit den Größen „Aufwand“ und „Ertrag“ gerechnet. Kosten und Auwand kommen also aus zwei unterschiedlichen Welten. „Gut“, sagt der Prüfer, können Sie das noch genauer erklären?“  

(Bildnachweis: fotolia)

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Was ist der Unterschied zwischen Kosten und Auszahlungen? BWL leicht gemacht mit Spaßlerndenk®

„Was kostet dieses Auto?“, lautet eine typische Alltagsfrage. Die Antwort, die man auf diese Frage bekommt, bezieht sich auf den Betrag, den man hinlegen muss, um das Auto zu kaufen. Und damit ist es passiert: Viele Menschen glauben nun, dieser Betrag seien die Kosten – sind es aber nicht. Es sind die Anschaffungsauszahlungen, mehr zunächst nicht.

auto Und was sind dann die Kosten? Kosten sind betrieblicher Werteverzehr. Beim Kauf eines Autos werden aber nun mal keine Werte verzehrt, sondern lediglich umgewandelt. Aus Bargeld (oder Buchgeld) wird ein Auto im gleichen Wert. Ein Verzehr hat nicht stattgefunden. (In der Bilanz ist dies ein reiner Aktivtausch). Erst später unterliegt dieses Auto dem Werteverzehr, dem fast alles auf diesem Planeten unterliegt. Der Betriebswirt nennt dies Abschreibungen. Fassen wir zusammen:

  • Es gibt Auszahlungen, die sind keine Kosten, z. B. der Kauf eines Autos (siehe oben).

  • Es gibt Kosten, die sind gleichzeitig Auszahlungen, z. B. die Mietzahlungen des Unternehmens für gemietete Räume.

  • Es gibt Kosten, die sind keine Auszahlungen, wie z. B. die gerade genannten Abschreibungen.

 

Also bitte, liebe (Technische) Betriebswirte, Wirtschaftsfachwirte und Personalfachkaufleute. Achten Sie – vor allem in ihrer Projektarbeit – sorgfältig darauf, dass sie aus Anschaffungsauszahlungen keine Kosten machen. Kosten und Zahlungen sind zwei unterschiedliche Dinge.

 

Sind Kosten dann mit Aufwand gleichzusetzen?. Das ist schon die nächste Frage… (wird fortgesetzt).

 

(Artikel ursprünglich bei issuu veröffentlicht und oft nachgefragt. Da ich mich mit meinen online-Aktivitäten nun auf wordpress konzentriere, noch einmal hier zu lesen). Bildnachweis: fotolia

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Hier ist das Probeskript…. Marius Eberts Spaßlerndenk®-Methode

Nur eine Seite – unautorisiert- im Netz veröffentlicht – und Alle wollen das ganze Skript haben. Hier ist es:

Probeskript: Marius Eberts Spaßlerndenk-Methode

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