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Marius Ebert: Lernmotivation, Teil 2
Willkommen zurück, mein Name ist Marius Ebert. Wir sind mitten in einer kleinen Videoserie über Lernmotivation und wozu ich Sie hier im zweiten Teil einladen möchte, ist Lernen „nebenbei“.
Wer hat eigentlich gesagt, dass wir beim Lernen immer am Schreibtisch sitzen müssen? Das waren vermutlich die gleichen Leute, die gesagt haben, dass mit der Schule der Ernst des Lebens beginnt. Also ich lade Sie ein, zum Beispiel Ihren Lernstoff auf MP3 oder irgendein Medium zu sprechen und sich dann den Lernstoff mit Ihrem MP3-Player beim Joggen, beim Autofahren – schauen Sie mal hier –anzuhören. Sie können das auch mit Musik untermalen, das ist dann etwas aufwändiger, aber vielleicht nur einfach mal den Lernstoff aufsprechen. Sie wissen, dass die Aufbereitung eigentlich der wichtigere Teil, auch der arbeitsintensivere Teil ist.
Und dann sollten Sie nebenbei, das ist wichtig, den Lernstoff hören. Sie brauchen mit Ihrer bewussten Aufmerksamkeit nicht beim Lernstoff zu sein, Sie sollten es beim Autofahren nicht sein. Sie sollten beim Autofahren natürlich auf die Straße und den Verkehr achten. Aber genau so wie Sie Ihr Autoradio nebenbei laufen lassen, können Sie Ihrem Lernstoff laufen lassen. Die Werbung macht es genau so. Das ist so zu sagen Lernen über das Unterbewusstsein. Das Unterbewusstsein nimmt die Informationen auf und die Werbung macht es wie gesagt ganz genau so. Sie zielt auf unser Unterbewusstsein, nicht auf unser Bewusstsein. Kein Mensch schaut sich bewusst Werbeplakate an. Also: Lernen über das Unterbewusstsein durch Lernen nebenbei.
Ja, vielen Dank. Diese Bilder sind übrigens aus meinem Buch, ein Spaßlerndenkbuch, „So wird man ein Genie“. Schicken Sie mir eine e-Mail an info(at)spasslerndenk.de, wenn Sie das interessiert, dann bekommen Sie weitere Informationen.
Vielen Dank, mein Name ist Marius Ebert.
Lernerfolg: der Lehrer ist der entscheidende Faktor
In der wohl umfangreichsten Studie, die bisher gemacht wurde, wertete John Hattie 800 Meta-Studien aus, in denen über 50.000 Einzelstudien zusammengefasst waren. Die Lernergebnisse von 250 Millionen Schüler aus angelsächsischen Schulen waren in diese Analysen eingeflossen. Eine gewaltige Datenbasis. Die Grundlage aller dieser Forschung war eine einzige Frage: welche Faktoren hemmen den Lernprozess, welche fördern ihn?
Die zentrale Erkenntnis dieser umfangreichen Studie war klar und eindeutig: ob Schüler erfolgreich lernen, bestimmt allein der Lehrer. Er hat es in der Hand, den Unterricht so zu gestalten, dass der Lerneffekt groß Ist. Er kann aber auch das Gegenteil bewirken.
Die Studie zeigt auch, dass der Lehrer mehr sein muss als ein so genannter “Lernbegleiter“. Hattie fordert in seiner Studie ,dass der Lehrer den Unterricht von A bis Z steuert. Dies ist die effizienteste Form des Unterrichts.
Der Beruf des Lehrers ist laut dieser Studie ein Handwerk, das professionell ausgeübt werden muss. Der Lehrer hat in Ausübung seines Handwerks viele Stellschrauben zur Verfügung, an denen er drehen kann, um den Output seiner Tätigkeit zu erhöhen. Jede Kleinigkeit ist dabei wichtig, weil auch sie zum Lernerfolg beitragen kann. So muss der Lehrer zum Beispiel eine ruhige Arbeitsatmosphäre herstellen, sonst rauscht der Lernstoff an den unkonzentrierten Schülern vorbei.
Die Studie fordert außerdem ein Feedback, bei dem die Schüler ihre Lehrer in Fragebögen bewerten. Der Lehrer muss zur Selbstreflexion fähig sein. Fragen in solchen Fragebögen sollten sein: hat die Lehrkraft ihren Unterricht interessant gestaltet? Ist die Lehrkraft in der Lage, die Schüler für den Lernstoff zu motivieren? Wie hat die Lehrkraft die Schüler auf Prüfungen vorbereitet? Ist die Lehrkraft offen für Kritik?
Die Ergebnisse dieser Feedbackbögen werden von Vertrauenschülern ausgewertet. Wird eine bestimmte Punktzahl unterschritten, muss der Lehrer den fachlichen Rat eines Kollegen annehmen und an einer Fortbildung teilnehmen.
(Quelle: "Den größten Einfluss auf Lernerfolg hat der Lehrer" aus "Welt HD" vom 06.03.2013)
Marius Ebert: Grundbuch, Einsicht
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Marius Ebert: Schnell-Lernsystem
(Weitere Videos von Marius Ebert.)
Hallo, mein Name ist Marius Ebert, wir sind mitten in einer Videoserie über das Grundbuch und die Eintragungen im Grundbuch. Hier geht es um das Grundbuch selber und zwar um die Einsicht. Wer darf Einsicht in das Grundbuch nehmen?
Und die Formulierung, die das ausdrückt, wer Einsicht nehmen darf, lautet: das Grundbuch ist bedingt öffentlich.
Und jetzt ist die Frage: worin liegt die Bedingung? Es also nicht für jeden öffentlich, nicht für jeden zugänglich, anders als das Handelsregister, das für jeden zugänglich ist.
Worin liegt die Bedingung? Nun die Bedingungen liegt darin, dass man ein berechtigtes Interesse braucht. Also merken Sie sich bitte: das Handelsregister ist für jeden öffentlich, das Grundbuch für den, der ein berechtigtes Interesse hat.
Wer könnte ein berechtigtes Interesse haben? Selbstverständlich ein Makler; natürlich der Eigentümer selber oder auch ein Kaufinteressent. Und bei einem Kaufinteressenten ist es sinnvoll eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Der Kaufinteressent sollte vorlegen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers. Das sollte er beim Grundbuchamt vorlegen – wir haben uns in einem anderen Video darüber unterhalten, wo das Grundbuch zu finden ist – also beim Grundbuchamt vorlegen, damit er Einsicht nehmen darf. Oder aber der Makler hat einen Grundbuchauszug besorgt, dass ist eigentlich eher so das Vorgehen. Aber wenn kein Makler da ist, dann kann das der Kaufinteressent mit schriftlicher Vollmacht machen.
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Marius Ebert: Lernen ohne Leiden
Videocoachings warten auf Sie, digitale Lernkartenysteme, Hörbücher ein sehr sehr umfangreicher Shop, Sie finden bestimmt für sich das Richtige und der Tag an dem sie das finden, wird die Art, wie sie lernen positiv verändern. Alles Gute, Marius Ebert.
Hier der Blog-Beitrag als Audio-Datei gesprochen von
(Dr. Marius Ebert, Diplom Kaufmann und Experte für leichtes u. schnelles Lernen. Lebenslauf von Marius Ebert hier.)
Dr. Marius Ebert, Grunddienstbarkeit, Begriffsklärung
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Dr. Marius Ebert: Schnell-Lernsystem
Hallo, mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie kläre ich einige Begriffe aus dem Grundbuch Abteilung III und Abteilung II. Hier sind wir wieder in Abteilung II. Und es geht um die Grunddienstbarkeit, wie gesagt Abteilung II des Grundbuchs.
Und was ist eine Grunddienstbarkeit? Man kann diesen Begriff nur verstehen, wenn man zwei Begriffe einführt, nämlich ein herrschendes Grundstück und ein dienendes Grundstück. Also es handelt sich hier um die Beziehung zwischen zwei Grundstücken, so merkwürdig das auch klingen mag. Und eine Grunddienstbarkeit ist nun etwas, das der Eigentümer des dienenden Grundstücks dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks einräumt. Also das ist hier die Beziehung. Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den von ihm berechtigten Personen eine Grunddienstbarkeit ein. Also hier steht die Grund-dienstbarkeit.
Und was könnte das sein? Zum Beispiel: Der Eigentümer des dienenden Grundstücks räumt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder den Personen, die der Eigentümer des herrschenden Grundstücks berechtigt/bevollmächtigt, ein, acht PKW abzustellen. Das heißt, dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks oder die von ihm bevollmächtigten Personen nun auf dem dienenden Grundstück acht PKW abstellen können.
Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen
geprochen von Dr. Marius Ebert
Dr. Marius Ebert: Vorkaufsrecht u. Vormerkung
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Hallo, mein Name Marius Ebert. Wir sind in einer kleinen Videoserie über Dinge die in Abteilung III und in Abteilung II des Grundbuchs stehen. Hier im Moment sind wir bei den Dingen, die in Abteilung II stehen und hier ist nun die Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Vorkaufsrecht und einer Vormerkung?
Beide stehen in Abteilung II des Grundbuchs. Abteilung II !, und von daher, ist es also durchaus auch nahe liegend hier, dass man nach den Unterschieden in einer Prüfung mal fragen kann. Nun:
Vorkaufsrecht bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet – der Verkäufer ist der Eigentümer des Grundstücks – also der Verkäufer bzw. der Eigentümer ist verpflichtet….
Und Vormerkung bedeutet: jemand ist berechtigt…
So, wenn wir uns das erst einmal merken, dann sind wir sozusagen richtig eingefädelt. Vorkaufsrecht bedeutet, der Verkäufer ist verpflichtet, an den Vorkaufsberechtigten zu verkaufen. Das ist das Vorkaufsrecht, das der Vorkaufsberechtigte hat, gegenüber dem Verkäufer. Also ich formuliere es nocheinmal andersrum: dass der Verkäufer ihm das Grundstück verkauft.
Und Vormerkung bedeutet, jemand ist berechtigt oder jemand hat das Recht auf eine Rechts-änderung. Irgendeine Rechtsänderung an diesem Grundstück und das ist durch eine Vormerkung eingetragen, dass Jemand das Recht auf eine Rechtsänderung hat am Grundstück.
Das ist der wesentliche Unterschied zwischen Vorkaufsrecht und Vormerkung.
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Ich, Marius Ebert, zeige ihnen hier gerade auch Ausschnitte aus meinen Lernkartensystemen, Sie finden dort aber auch Videocoachings und Hörbücher, also alles, was Ihnen das Lernen sehr viel leichter macht, was es sehr beschleunigt und es ohne Leiden gestaltet, besser vielleicht, als Sie sich das im Moment vorstellen können. Ihre Adresse für leichtes und schnelles Lernen:
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Mein Name ist Marius Ebert, vielen Dank.
Marius Ebert: Schnell-Lernsystem
Dr. Marius Ebert: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen
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