Im letzten Beitrag hatte der Prüfer uns aufgefordert, die Begriffe "Aufwand" und "Kosten" voneinander abzugrenzen. Was uns klar sein muss: die beiden Begriffe stammen aus zwei unterschiedlichen "Welten", die zwar beide zum Rechnungswesen gehören, aber unterschiedliche Aufgaben haben. "Kosten" stammt aus der Welt der Kostenrechung (BiBu) und "Aufwand" aus der Welt der Finanzbuchhaltung (FiBu):
Kosten sind betrieblicher Werteverzehr, Aufwand ist jede Art von Werteverzehr. Alle Werteverzehre, die für den betrieblichen Zweck anfallen, nennen wir also Kosten. Aufwand ist dagegen jede Art von Werteverzehr, also auch der nicht-betriebliche, der deswegen so genannte neutrale Aufwand.
Der Begriff „Kosten“ gehört in die Kostenrechnung (Betriebsbuchhaltung), zusammen mit dem Begriff „Leistung“. Der Begriff „Aufwand“ gehört in die Finanzbuchhaltung (zusammen mit dem Begriff „Ertrag“). Beide Instrumente dienen damit unterschiedlichen Zwecken: Die Kostenrechnung dient der internen Steuerung. Die Finanzbuchhaltung dient der externen Präsentation. Die Finanzbuchhaltung entwickelt den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang und Lagebericht. In der GuV wird mit den Größen „Aufwand“ und „Ertrag“ gerechnet. Kosten und Auwand kommen also aus zwei unterschiedlichen Welten. „Gut“, sagt der Prüfer, können Sie das noch genauer erklären?“