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KG, Haftung
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (KG, Haftung)
Wir sind wieder bei der KG, und diesmal geht es um die Haftung. Also die Frage könnte lauten in einer Prüfung zum Beispiel: „Sagen Sie mal, wie ist denn die Haftung bei der KG geregelt?“ KG – Kommandit-Gesellschaft.
Haftung ist verteilt auf Komplementäre und Kommanditisten (KG, Haftung)
Nun, die Haftung ist zweigeteilt, sozusagen. Man unterscheidet bei der KG Komplementäre und Kommanditisten, die der KG den Namen gegeben haben, denn die Komplementäre, die haften genauso wie die OHG-Gesellschafter. Komplementäre sind also die Vollhafter, und Kommanditisten kann man auch nennen die Teilhafter. Aber Achtung: Ich erkläre es noch genauer.
→ Der Komplementär einer OHG, der Vollhafter, haftet unmittelbar unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. „Unmittelbar“ bedeutet, dass ein Gläubiger sich unmittelbar an ihn wenden kann, nicht muss, aber kann, für eine Schuld, die die Gesellschaft hat. „Unbeschränkt“ bedeutet: Das gesamte Privatvermögen des Komplementärs haftet. Und „gesamtschuldnerisch“ bedeutet: Der Komplementär haftet für alle Schulden der Gesellschaft, auch die, für die der andere Komplementär verantwortlich war, die der veranlasst hat, Schulden, die der gemacht hat. Unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch — sind drei Worte, die man sich merken sollte.
→ Der Kommanditist, der Teilhafter, haftet auch unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch, aber betragsmäßig begrenzt. Ich weiß, dass jetzt einige ein bisschen zucken, weil sie das vielleicht ein bisschen anders gespeichert haben. Ich will das nochmal genauer erklären.
Also: Nehmen wir diesen Ast hier, die Haftung des Kommanditisten bei der Kommanditgesellschaft. Ich greife das noch mal kurz auf. Haftung. Dann hatten wir hier die Komplementäre, und jetzt sind wir hier bei den Kommanditisten. Nehmen wir an, der Kommanditist hat sich verpflichtet, eine Einlage zu leisten von 10.000 Euro.
→ Und nehmen wir an, er hat die Einlage noch nicht geleistet. Dann haftet er für diese 10.000 Euro unmittelbar, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch. Unmittelbar bedeutet, ein Gläubiger kann sich unmittelbar an ihn wenden. Unbeschränkt bedeutet: Sein Privatvermögen haftet. Und gesamtschuldnerisch bedeutet: Er haftet für alle Schulden der Gesellschaft. Aber er haftet betragsmäßig begrenzt. Das heißt: Er haftet mit seinem Privatvermögen unmittelbar, unbeschränkt, aber eben betragsmäßig begrenzt.
→ So, jetzt nehmen wir an, der Kommanditist zahlt von den 10.000 Euro zahlt er jetzt 6.000 Euro ein. Dann hat er seine Haftung ausgeschlossen, aber nur für 6.000 Euro. Für die übrig gebliebenen 4.000 Euro haftet er – raten Sie mal… unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.
→ Nehmen wir den nächsten Fall: Der Kommanditist zahlt die 10.000 Euro voll ein. Dann hat er seine private Haftung, dann hat er unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch ausgeschlossen, weil er diese 10.000 Euro in die Gesellschaft als seinen Kommanditistenanteil eingezahlt hat.
So ist die Regelung der Haftung des Kommanditisten.
Wer das nachlesen möchte: Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 171 im Handelsgesetzbuch. Im zweiten Buch des HGB im zweiten Abschnitt, da wo die Kommanditgesellschaft geregelt ist als Sonderform der OHG. Das genau hier sind die Besonderheiten, unter anderem der §171 im HGB.
OK.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (KG, Haftung)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert
Kaufmannsarten nach HGB
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kaufmannsarten nach HGB)
Welche Kaufleute werden nach dem HGB, nach dem Handelsgesetzbuch unterschieden?
Drei Kaufmannsarten (Kaufmannsarten nach HGB)
Nach dem HGB gibt es drei Arten von Kaufleuten, nämlich:
→ Es gibt den Ist-Kaufmann, oder auch Ist-Kauffrau natürlich,
→ es gibt Kann-Kaufmann,
→ und es gibt den Form-, Form-Kaufmann.
Und auch hier wieder ist natürlich der letzte Teil der Worte immer der gleiche. Also das entscheidende ist, wie man sich hier merkt, Ist-, Kann– und Form-Kaufmann. Also man kann es auch so machen, gedächtnistechnisch: Ist-, Kann-, Form-Kaufmann. Ja, dann sieht man noch mal: Hier ist die Strukturzahl drei, es gibt also drei Arten von Kaufleuten: Ist-, Kann- und Form-Kaufmann.
Vielleicht noch kurz die Rechtsgrundlage: Wir sind im HGB, im Handelsgesetzbuch.
→ Rechtsgrundlage für den Ist-Kaufmann ist der Paragraf 1 im HGB.
→ Der Kann-Kaufmann, der begegnet uns in den Paragrafen 2 und 3.
→ Und dann, Sie sehen, das ist hier folgende, Paragraf 1, Paragraf 2, Paragraf 3. Dann gibt es einen kleinen Sprung, denn der Form-Kaufmann ist geregelt in Paragraf 6 HGB.
Ich bin in weiteren Videos ausführlich auf diese Formen eingegangen. Hier geht’s mir nur im Moment um die Strukturierung.
Okay.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kaufmannsarten nach HGB)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
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