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Wer ist Kaufmann, Teil 2: der Kannkaufmann

In der letzten Folge haben wir den Istkaufmann kennen gelernt: wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann und heißt deswegen „Istkaufmann“. Dies ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, kennt noch weitere. So gibt es zum Beispiel den „Kannkaufmann“.

Man kann, muss aber  nicht…

 

„Kannkaufmann“ bedeutet, dass jemand Kaufmann sein kann, aber nicht muss.  Das HGB spricht diesen Kannkaufmann in § 2 (und in § 3 an).

 

 

 

 

 

Wie wir ebenfalls in Teil 1 bereits gesehen haben, war für den Istkaufmann die entscheidende Frage, ob er ein Handelsgewerbe betreibt. Dabei galt:  Ein Handelsgewerbe betreibt jemand, der vom Kleingewerbe kommt und eine nicht genau definierte Grenze überschreitet.

 

Wie ebenfalls schon gesehen, kann die Grenze dadurch überschritten werden, dass bestimmte Umsatzgrößen dabei eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Was ist nun mit jemandem, der diese Grenze nicht überschreitet, also ein Kleingewerbe betreibt? Antwort: Wenn er trotzdem Kaufmann sein will, dann kann er. Er kann sich eintragen lassen. Wenn er das getan hat, gilt sein Kleingewerbe als Handelsgewerbe und er ist Kaufmann.

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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Wer ist Kaufmann?, Teil 1: der Istkaufmann

Der Begriff „Kaufmann“ ist eindeutig ein sehr grundsätzlicher Begriff. Umso wichtiger ist es, zu verstehen, was ein Kaufmann ist. Dies ist jedoch Vielen, auch kaufmännischen Angestellten, unklar. Also versuchen wir, das Ganze mal aufzudröseln. Dabei stellt sich relativ schnell heraus, dass wir mit dieser Frage in ein „Wespennest“ gestoßen haben. Sie wirft ständig weitere Fragen auf. Hier also der erste Teil:

Teil 1: der Istkaufmann

 

Zunächst brauchen wir das Handelsgesetzbuch, kurz HGB, das so genannte „Sonderprivatrecht für Kaufleute“. Das bedeutet: der normale Bürger findet alle grundsätzlichen Rechtsprobleme im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB geregelt. Ist er zusätzlich Kaufmann, muss er auch das HGB beachten.

 

 

 

 

 

 

 

§ 1 HGB sagt: „Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt“. Wer also ein Handelsgewerbe betreibt, ist automatisch Kaufmann. Und damit taucht die erste

 

(1) Frage auf: Was ist eine Handelsgewerbe? Absatz 2 des Paragraphen 1 des HGB sagt dazu

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

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Da ein Gewerbebetrieb das Betreiben eines Gewerbes ist, taucht die zweite

 

(2) Frage auf:  Was ist ein Gewerbe?

 

Ein Gewerbe ist eine wirtschaftliche Betätigung, die bestimmte Eigenschaften erfüllen muss. Sie muss z. B. dauerhaft und auf Gewinnerzielung gerichtet sein. Dann gibt es noch einige Negativ-Abgrenzungen: Land- und Forstwirtschaft gehören nicht dazu und auch nicht die Freiberufler, wie Ärzte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Anwälte, Künstler, usw.

 

Nun steckt aber im Absatz (2) des Paragraphen 1 des HGB noch eine dritte

 

(3) Frage: Wann erfordert das Unternehmen keinen nach Art oder Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb?  Denn dann liegt ja laut Absatz (2) des § 1 HGB kein Handelsgewerbe vor. Bitte noch mal lesen (kursiv hervorgehoben):

 

 

 

 

 

 

"Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert."

Gewerbe und Handelsgewerbe

 

Wo also ist die Grenze zwischen einem Kleingewerbe (kursiver Text) und einem Handelsgewerbe?

 

Die Antwort ist: das weiß keiner so genau. Wo die Grenze ist, sagt das Gesetz nicht. Es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. In jedem Einzelfall muss geprüft werden, wie dieser Rechtsbegriff zu interpretieren ist. Dabei können bestimmte Umsatzgrößen eine Rolle spielen, aber auch die Komplexität der Tätigkeit, die Zahl der Angestellten, ob man mit Krediten arbeitet und so weiter. Entscheidend ist das sich ergebende Gesamtbild.

 

Somit können wir zu einem ersten Zwischenergebnis kommen:

 

Wer sich wirtschaftlich betätigt und ein Gewerbe betreibt, dabei eine bestimmte nicht genau definierte Grenze überschreitet, betreibt ein Handelsgewerbe.

 

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist damit automatisch auch Kaufmann. Man spricht hier auch vom „Istkaufmann“, weil derjenige automatisch Kaufmann ist (unabhängig davon, ob derjenige im Handelsregister eingetragen ist).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der quasi automatische Weg über das Handelsgewerbe ist aber nicht der einzige Weg zum Kaufmann. Darüber mehr in der nächsten Folge….

Bis zum nächsten Mal,  viele Grüße

 

Marius Ebert

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