Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)
Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Wir beginnen eine kleine Videoserie über das Kündigungsschutzgesetz.
Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz? (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)
Und das erste, was wir uns anschauen ist: Wann gilt es? Wann gilt dieses Gesetz? Denn ist es sehr sinnvoll, ehe man ein Gesetz anwendet, zu schauen, ob es gilt.
Und zwar sind es zwei Voraussetzungen, die gelten müssen:
- Das eine, die erste Voraussetzung, ist eine persönliche.
- Und die zweite Voraussetzung ist betrieblich.
Und beide Voraussetzungen kümmern sich darum, dass bestimmte Schwellenwerte überschritten werden müssen:
- Einmal muss der Arbeitnehmer, ich mache das mal durch dieses mathematische Größer-Zeichen, mehr als sechsten Monat im Betrieb sein. Also sechs Monate und einen Tag dann, hat er Kündigungsschutz.
- Und dazu, beide Bedingungen gelten kumulativ, muss gelten, dass im Betrieb mehr als 10 Arbeitnehmer vollzeitbeschäftigt sind. Wenn teilzeitbeschäftigt wird in diesem Betrieb, dann wird anteilig gerechnet. Das ist in Paragraf 23 des Kündigungsschutzgesetzes genau geregelt. Da können also krumme Zahlen dann rauskommen. Zehn Komma…, und wenn dann hinter dem Komma eine Zahl noch steht, die nicht Null ist, dann ist diese betriebliche Voraussetzung auch erfüllt, und das Kündigungsschutzgesetz gilt. Das heißt: Dann hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutz unter. Ihm kann nur gekündigt werden, wenn die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.
Und was das bedeutet, schauen wir uns im nächsten Video an.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Kündigungsschutzgesetz, Geltungsbereich, Personalfachkaufmann/frau IHK)
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Mein Name ist Marius Ebert.
Dankeschön.
© Dr. Marius Ebert