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Desinvestition, Prüfungsfrage
IHK-Prüfung entschlüsselt (Desinvestition, Prüfungsfrage)
Hallo, mein Name ist Marius Ebert. Wir betrachten Prüfungsfragen.
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Hier geht es um Desinvestitionen. Und gefragt ist nach den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen.
Investition und Desinvestition (Desinvestition, Prüfungsfrage)
Nun, diese Frage beantworten wir, indem wir zunächst einmal den Begriff klären: Was sind denn Desinvestition? Und wenn wir Desinvestitionen klären, dann sollten wir vielleicht vorher klären Investitionen. Was sind Investitionen?
Wörtlich heißt investieren einkleiden, einkleiden, wörtlich, ja, ich investiere in etwas, zum Beispiel in eine Maschine, in ein neues Unternehmen oder was immer, Und desinvestieren heißt dann im Prinzip ausziehen – ausziehen. Ich ziehe Mittel wieder ab, also etwas freier, nicht mehr so wörtlich kann man sagen: Desinvestition heißt Mittel abziehen.
Betriebswirtschaftliche Auswirkungen (Desinvestition, Prüfungsfrage)
Und damit sind wir bei den betriebswirtschaftlichen Auswirkungen.
Denn die wesentliche betriebswirtschaftliche Auswirkung ist eine Freisetzung. Wenn ich Mittel abziehe, dann setze ich gleichzeitig Mittel frei. Und diese freigesetzten Mittel können sein:
- Ich setze frei Liquidität, weil ich nicht mehr in diese Investition Geld reinschieße. Das hängt nun natürlich wesentlich von der Investition ab. Aber in den allermeisten Fällen ist es eine Freisetzung von Liquidität.
- Dann wahrscheinlich eine Freisetzung von Personal.
- Es ist auch eine Freisetzung von Aufmerksamkeit, ja, das ich nicht unwichtig. Ich habe meinen Kopf wieder frei und habe mich einfach von dieser, ja, von dieser Sache, die ich als Fehlinvestition jetzt eingestuft habe, im Nachhinein, vorher konnte ich es nicht wissen, aber im Nachhinein hat sich etwas als Fehlinvestition herausgestellt. Ich befreie auch Aufmerksamkeit.
Wahrscheinlich reduziere ich Kosten. Ja, das hängt jetzt sehr vom Einzelfall ab, ob ich hier schon direkt Kosten reduziere. Sicher langfristig. Ob ich kurzfristig Kosten reduziere, das hängt jetzt von der Investition ab.
Es kann nämlich auch sein, dass die betriebswirtschaftliche Auswirkung eventuell eine Vertragsstrafe ist. Ja, das könnte sein. Deswegen ist das mit der Kostenreduktion nicht immer so uneingeschränkt eine klare Aussage. Langfristig reduziere ich Kosten, weil die Investition sich ja als nicht glücklich erwiesen hat. Aber ob ich’s kurzfristig auch tue, das ist eine große Frage, das hängt vom Einzelfall ab. Deswegen arbeiten wir in solchen Fällen, wo Sie sehr allgemein gefragt werden, immer mit dem Begriff „eventuell“. Ja, eventuell eine Vertragsstrafe.
Ja, eventuell könnte eine Desinvestition, eine Desinvestition könnte eventuell, wenn ich desinvestiere, einen Imageschaden nach sich führen, ja. Wer will mir denn beweisen, dass diese Aussage hier falsch ist? Ja, ein Unternehmen hat groß investiert, oder eine Regierung hat groß investiert und muss jetzt desinvestieren, weil die Investition sich als nicht gewinnträchtig herausgestellt hat. Das kann zu schlechten Schlagzeilen führen, das kann zu einem Imageschaden durchaus führen. Also auch diese Aspekte sollte man bedenken.
Sie sehen, das ist schon eine ganze Menge, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aber das sind schon mal auf jeden Fall richtige Antworten.
IHK-Prüfung entschlüsselt (Desinvestition, Prüfungsfrage)
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Viel Erfolg für Sie.
Marius Ebert
© Dr. Marius Ebert