Notice: Function _load_textdomain_just_in_time was called incorrectly. Translation loading for the advanced-responsive-video-embedder domain was triggered too early. This is usually an indicator for some code in the plugin or theme running too early. Translations should be loaded at the init action or later. Please see Debugging in WordPress for more information. (This message was added in version 6.7.0.) in /var/www/vhosts/mariusebertsblog.com/httpdocs/mariusebertsblog/wp-includes/functions.php on line 6114 betriebswirt/in vwa Archives - Rund um das Lernen, die Freiheit und das Leben
Beschreiben Sie die bisherige umsatzsteuerliche Kompromissregelung im Rahmen der EU. Gehen Sie dabei auf die Folgen für die Unternehmen ein!
Lernkarte: Rückseite:
EU, Umsatzsteuerliche Regelung
Bisher wurde für Unternehmen das alte Bestimmungslandprinzip beibehalten. Die alten Grenzkontrollen wurden allerdings abgeschafft und durch das so genannte innergemeinschaftliche Kontrollverfahren ersetzt.
Für Privatpersonen gilt allerdings das Ursprungslandprinzip mit einigen Ausnahmen, wie Tabak, Alkolhol, Autos, Mineralöle. Für diese Ausnahmen gilt wiederum das Bestimmungslandprinzip.
Was bedeutet das "Ursprungslandprinzip" für die Umsatzsteuer? Was sind die Folgen dieses Prinzips?
Lernkarte: Rückseite
Umsatzsteuer, Ursprungslandprinzip
Ursprungslandprinzip: es bedeutet, dass die Waren im dem Land mit Umsatzsteuer belegt werden, in dem sie hergestellt werden.
Diese so genannte Ausfuhrumsatzsteuer führt zu Verzerrungen, weil die Umsatzsteuersätze innerhalb der EU sehr unterschiedlich sind. Auszlig;erdem fließt die Umsatzsteuer nach diesem Prinzip der Regierung des Exportlandes zu.
Innerhalb der EU gibt es keine Zölle mehr. Welche Bedeutung haben dann noch die Zollbehörden?
Lernkarte: Rückseite
Zollbehörden, heutige Bedeutung
Die Zollbehörden prüfen, ob die Ausfuhr erlaubt und vielleicht lizenzpflichtig ist.
Außerdem prüfen sie, ob die Ware das ist, was sie zu sein vorgibt, die so genannte Nämlichkeit. Um dies sicher zu stellen, wird die Ware gesiegelt, gestempelt oder verplombt.
Schließlich gibt es noch Waren von außerhalb der EU, die verzollt werden müssen.
Beschreiben Sie die bisherige umsatzsteuerliche Kompromissregelung im Rahmen der EU. Gehen Sie dabei auf die Folgen für die Unternehmen ein!
Lernkarte: Rückseite
EU, Umsatzsteuerliche Regelung
Bisher wurde für Unternehmen das alte Bestimmungslandprinzip beibehalten. Die alten Grenzkontrollen wurden allerdings abgeschafft und durch das so genannte innergemeinschaftliche Kontrollverfahren ersetzt.
Für Privatpersonen gilt allerdings das Ursprungslandprinzip mit einigen Ausnahmen, wie Tabak, Alkolhol, Autos, Mineralöle. Für diese Ausnahmen gilt wiederum das Bestimmungslandprinzip.
Was ist das Innergemeinschaftliche Kontrollverfahren?
Lernkarte: Rückseite
Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren
Jeder EU-Staat hatte eine Behörde zu errichten und alle exportierenden Unternehmen wurden verpflichtet, die Exporte an diese Behörde zu melden. Diese Meldungen werden in eine Datenbank eingepflegt, zu der jeder andere Mitgliedstaat Zugang hat.
Die für Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis. Dort erhält man auch die Umsatzsteuer-Idenditifikations-Nummer.
Beschreiben Sie eventuelle Probleme, die bei der Bestimmung eines Zolltarifs auftreten können!
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Zölle, Probleme
Zuordnungsproblem: Unter welche der Positionen des Zolltarifs fällt mein Produkt? (Der Zolltarif ist nach Produktgruppen strukturiert.)
Berechnungsproblem: Was ist genau der Zollwert, auf den prozentual der Zoll berechnet wird? (Vereinfachend ist der Zollwert der Rechnungsbetrag zzgl. Auslandsfrachtkosten.)
Umrechnungsproblem: Zu welchem Wechselkurs wird umgerechnet, wenn Bestandteile des Zollwertes in ausländischer Währung angegeben sind?