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1. Aufgabe Rechtl. Grundlagen

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Aufgabe und Lösung gratis herunterladen (1. Aufgabe Rechtl. Grundlagen)

Willkommen. Mein Name ist Marius Ebert, und wir lösen eine Aufgabe. In dem Fall eine Aufgabe zu dem Thema rechtliche Grundlagen.

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Die Frage lautet: „Beschreiben Sie die beiden Rechtssysteme auf dieser Welt.“

Fallrecht und gesetzbasierende Systeme (1. Aufgabe Rechtl. Grundlagen)

Also wir haben auf diesem Planeten Erde grundsätzlich zwei Rechtssysteme: Einmal das sogenannte Fallrecht, und dann das Rechtssystem, das auf Gesetzen basiert:

  • Das Fallrecht finden wir im angelsächsischen Kulturkreis, das das bedeutet die USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Neuseeland. Das sind die Länder mit der Fallrechtstradition – the English speaking world.
  • Und die, das gesetzbasierende System ist vor allem hier in Zentraleuropa, vor allem natürlich in Deutschland, aber auch in Frankreich, in Italien und so weiter das jeweils basierende Rechtssystem.

Unterschiede Fallrecht und gesetzbasierende Systeme (1. Aufgabe Rechtl. Grundlagen)

Was ist der Unterschied? Das Recht wird einmal in Paragraphen dokumentiert. Das gilt für das Gesetz basierende System. Das andere System ist, dass ist ein individueller Fall grundlegende Rechtsprinzipien sozusagen dargelegt hat. Das heißt, wenn der Richter, irgendein Richter irgendwann mal im Fall Johnson gegen Meyer etwas entschieden hat, dann ist das oder hat das die Bedeutung wie bei uns ein Gesetz mit einem entsprechenden Paragrafen.

Man sollte noch…, also hier das Fallrecht ist im wesentlichen Richterrecht. Der Richter macht das Recht, während hier beim gesetzbasierenden System der Richter sozusagen der Sklave der Gesetze ist, das heißt er muss die Gesetze anwenden, während bei Fallrecht macht er das Recht. Also die Position des Richters ist beim Fallrecht sehr viel höher als bei einem gesetzbasierenden System.

Vermischung der Systeme (1. Aufgabe Rechtl. Grundlagen)

Jetzt muss man dazu noch sagen, dass es reinrassige Systeme auf diesem Planeten so gut wie gar nicht mehr gibt, das heißt wir haben in Deutschland in unserem gesetzbasierenden System durchaus auch den Gedanken von Fällen und im angelsächsischen Kulturkreis, das heißt in diesen Ländern (Fallrecht) gibt es durchaus inzwischen auch Gesetze. Also die beiden Systeme haben sich im Laufe der Geschichte vermischt.

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Ja, das war’s. Gehen Sie zu unter www.spasslerndenk-shop.de. Da kriegen Sie die Aufgabe und die Lösung.

Mein Name ist Marius Ebert.

Alles Gute!

 

 

© Dr. Marius Ebert