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Brainyoo Bilanzanalyse 2018: profitabel und hoch verschuldet, Risiko: hoch

Wir beginnen unsere Unternehmensanalyse der Brainyoo GmbH mit einem Blick auf den Jahres-abschluss zum 31.12.2018. Ein aktuellerer Jahresabschluss ist noch nicht verfügbar.
Das Unternehmen hat eine Bilanzsumme von rund 170.000 € und der größte Posten auf der Aktivseite sind die immateriellen Vermögensgegenstände den mit rund 62.000 € angesetzt sind. Mit hoher Wahrscheinlichkeit handelt es sich bei diesem Posten um selbst erstellte Software, für die ein Aktivierungswahlrecht nach zwo 48 nach Paragraf zwo 48 Abs. 2 HGB besteht.
Der Kassenbestand mit rund 54.000 € zeigt eine gute Liquidität.
Auf der Passivseite sehen wir einen im Jahre 2018 erzielten Jahresüberschuss von knapp 31.000 € (Vorjahr rund 26.000 €), sodass das Unternehmen als profitabel bezeichnet werden kann.
Auf der Passivseite sehen wir weiterhin Fremdkapital von rund 138.000 €. Wenn wir dieses Fremdkapital ins Verhältnis setzen zur Bilanzsumme von rund 170.000 €, dann erhalten wir eine Fremdkapitalquote von über 80 %.
Mit anderen Worten: das Unternehmen Brainyoo ist hochverschuldet.
Dies an sich ist aber noch kein Negativmerkmal, solange das Unternehmen profitabel und vor allem liquide bleibt um diese hohen Verbindlichkeiten bedienen zu können, wie dies im Jahre 2018 der Fall war.
Bedenklich wird es, wenn Profitabilität und Liquidität sinken. Dann könnte Brainyoo sehr schnell in Gefahr kommen.
Gesamtergebnis für den Jahresabschluss von Brain you im Jahr 2018
2018: Die Brainyoo Mobile Learning GmbH ist profitabel und hochverschuldet.
Weitere Informationen über Brainyoo:
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung von Patrick Schmidt, Filip Lynker (BrainYoo), Teil 1
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung dauert an, Patrick Schmidt, Filip Lyncker, Teil 2
Brainyoo: U‘ analyse: Umsatzeinbruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2018, Bilanzanalyse: profitabel u. hoch verschuldet, Risiko hoch
Brainyoo 2020: dramatischer Umsatzeinruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2020: rechtliche Fehlberatung, hohe Haftung
Brainyoo: Lyncker/Schmidt, Strafantrag wegen Betruges
Patrick Schmidt, Filip Lyncker: Strafantrag w/betrügerischer Verlinkung
Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren
Betriebswirtschaftliche Machtinstrumente
Facebook und die Diktatur

Wie man aus diesem Bildschirmfoto ersehen kann, bin ich auf Facebook für 30 Tage gesperrt. Warum? Ich soll angeblich vor einem halben Jahr (!) „Hatespeech“ gemacht haben, zu deutsch: angebliche „Hassrede“. Das angebliche „Hatespeech-Posting“ ist nicht zu erkennen.
Was wir hier sehen, ist nichts anderes als eine Diktatur, denn wir sehen wesentliche Elemente einer solchen: Willkür, Ohnmacht und Verantwortungslosigkeit.
Facebook: Willkür (diktatorisches Element)
Die Maßnahme von Facebook ist völlig willkürlich, bezieht sich auf ein Posting, das über sechs Monate alt ist und das Beste ist, dass ich – wie das Bildschirmfoto beweist – noch nicht einmal erkennen kann, auf welches Posting sich Facebook als Begründung für die Sperre bezieht.

Mit anderen Worten eine willkürliche Aktion, gerichtet gegen Menschen, die etwas posten, dass Facebook nicht passt. Und das scheint mir auch die Definition von „Hatespeech“ zu sein. „Hatespeech“, umfasst alles, was diesen „dunklen Mächten“ nicht passt und jeder, der im Thema ist, weiß, dass „Big Tech“ dazu gehören, also Facebook, Twitter, Google, etc.
Digitale Denunzianten
Da das Posting schon über 6 Monate zurückliegt, ist es auch möglich, dass mich Jemand denunziert hat. (Es gibt Indizien dafür und ich komme darauf zurück). Plattformen, wie Facebook und andere fördern die „Blockwart-Mentalität“ von Denunzianten gezielt und bewusst. Eine Diktator lebt von diesen Menschen mit niedriger Gesinnung, die jederzeit bereit sind, Dich an die jeweiligen Machthaber zu verraten. Das war noch nie anders.
Wenn das System zusammenbricht, weiß man, welche Lügen sie erzählen werden. Nur: diesmal ist es anders, denn ihre Vergehen sind diesmal sehr gut dokumentiert.
Fanpage mit gesperrt (Willkür)
Bei Facebook gibt es bekanntlich zwei Seiten: eine private Seite und eine Firmenseite. Letztere wird auch „Fanpage“ genannt. Diese meine Fanpage ist auch gleich mit gesperrt und das soll mir mal einer erkären: Selbst, wenn ich wirklich irgendetwas „Schlimmes“ auf meiner privaten Seite gemacht hätte, warum wird dann meine Firmenseite gleich mit gesperrt?
Facebook: Ohnmacht (diktatorisches Element)
Das zweite Element einer Diktatur ist es, die Beherrschten in ein Gefühl der Ohnmacht zu treiben (was ihnen bei mir nicht gelingt, aber vielfältig bei Anderen). Wie man sehen kann, wurde mein „Vergehen“ sofort mit 30 Tagen Sperre geahndet, ich bin also sofort in diese hohe Stufe aufgerückt.
Nebenbei sei bemerkt, dass „BigTech“ in den letzten Tagen 37 YouTube-Kanäle gelöscht hat, daneben Twitterkonten willkürlich geschlossen wurden und verstärkt Sperren ausgesprochen wurden, wie diese hier auf Facebook. Auf dem Yoututbe-Kanal von Project Veritas offenbaren Insider, sogenannte „whistleblower“, wie Google die Suchergebnisse manipuliert.

Ich bin also in guter Gesellschaft und ein bisschen stolz darauf.
Auf Twitter wurde das Konto der „NewYork-Post“ gelöst, also das Konto der viertgrößten und ältersten Zeitung im Land. Warum? Die NewYork-Post hatte über die Korruption von Präsidentschaftskandidat Joe Biden berichtet und Beweise vorgelegt.
Facebook: Verantwortungslosigkeit (diktatorisches Element)
Das dritte Element einer Diktatur, das man hier sehen kann, ist, dass für das Opfer nicht erkennbar ist, wer die Tat begangen hat. Die Sperre ist nicht verbunden mit einem Namen, einem Ansprechpartner oder sonst einer Kontaktmöglichkeit, die ermöglichen würde, wenigstens einmal das angebliche „Hatespeech“-Posting erkennen zu können. Die Maßnahmen kommen ohne Vorwarnung, über Nacht und ohne, dass jemand persönlich verantwortlich gemacht werden kann. Eine Möglichkeit, Einspruch einzulegen ist nicht erkennbar.
Mein Umgang mit der Situation
Ich habe Facebook schon mehrere Wochen nicht mehr für eigene Postings genutzt, allerdings Beiträge von Twitter auf Facebook geteilt. Der Schaden hält sich also in Grenzen und – statt auf der Facebook-Fanpage zu posten – haben wir sehr schnell neue (vielleicht sinnvollere) Aufgaben gefunden.
Ich habe auch nicht mehr das Gefühl, besonders viel zu Gunsten der Wahrheitsbewegung machen zu müssen, da die kritische Masse nach meiner Einschätzung erreicht ist. Wer mir folgen möchte, kann dies auf Twitter tun, ansonsten gehen die 30 Tage vermutlich schneller vorbei, als ein Rechtsanwalt agieren könnte.
Allerdings habe ich die Sperre hier gemeldet:
Facebook-Sperre oder Löschung von Kommentar / Post mitteilen
Ein kurzer Blick auf die Beispiele dieser Seite zeigt, dass das Vorgehen von Facebook nur noch als „völlig absurd“ bezeichnet werden kann.
Der Schutz von „Section 230“ muss weg
Und wer sich nun fragt, wie lange diese Willkür und diese diktatorischen Handlungen noch weitergehen werden, so glaube ich persönlich: nicht mehr lange. Zumindest in den USA ist abzusehen, dass „Big Tech“ den Schutz des Gesetzes verlieren wird, der allen diesen Plattformen einen Status verleiht, vergleichbar mit einer Telefongesellschaft.
Eine Telefongesellschaft kann nicht verantwortlich gemacht werden dafür, dass jemand über das Telefon einen terroristischen Anschlag plant oder geplant hat. Damit vergleichbar ist die Haltung von „Big Tech“, die den Standpunkt beziehen, dass sie nur die technische Infrastruktur zur Verfügung stellen und mit den Inhalten nichts zu tun haben. Dies wird in „Section 230“ des entsprechenden Gesetzes bisher bestätigt. Diese Unternehmen werden vom Gesetz als „Plattformen“ und nicht als „Publisher“ angesehen. Bisher.
Einstufung als „Publisher“ ist überfällig (Streichen von „Section 230“)
Und genau da liegt die Lüge. Sie zensieren, sie blockieren, sie unterdrücken. Sie machen es immer offener, sodass man auch sagen kann, dass die Masken immer mehr fallen.
Die Welt wird anders aussehen, wenn „Big Tech“ den Schutz des Gesetzes verliert. Ich persönlich kann es kaum erwarten.
Brainyoo: Lyncker/Schmidt, Strafantrag w/Betruges
Strafantrag wegen Betruges: Filip Lyncker u. Patrick Schmidt, Geschäftsführer der Brainyoo GmbH
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden teilt das Aktenzeichen mit als: 5520 Js 39059/20
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit stelle ich Strafantrag wegen Betruges durch Filip Hannes Lyncker (geb. 29.08.1974), wohnhaft Wendelsteinstr. 50B, 65199 Wiesbaden OT Dotzheim und Patrick Schmidt, (geb. 08.04.1978), wohnhaft Ludwig-Gerhardt-Str. 10B, 65232 Taunusstein OT Bleidenstadt.. Beide fungieren als Geschäftsführer der Fa. Brainyoo, HRB 29162 Wiesbaden.

Zwischen mir und der Fa. Brainyoo besteht seit über 10 Jahren ein Kooperationsvertrag für den Verkauf von digitalen Lernkarten. Diese Lernkarten helfen Prüfungskandidaten, sich auf ver-schieden kaufmännische Abschlussprüfungen vorzubereiten.

Die Fa. Brainyoo stellt eine digitale Plattform zur Verfügung auf der die von mir geschriebenen Lerninhalte in digitaler Form nutzbar sind. Einfach formuliert, liefere ich die Lerninhalte und die Fa. Brainyoo gibt diesen Inhalten die digitale Struktur. Der Nutzer kann mit diesen Karten z.B. inner-halb einer App auf dem Smartphone lernen.
Um dieser Produkte zu verkaufen, verlinke ich aus meinem Shop (www.spasslerndenk-shop.de) zum Brainyoo-Shop. Von jedem Verkauf erhalte ich eine Provision, die monatlich ausgezahlt wird. Seit Juli 2020 werden keine Provisionen mehr von Brainyoo gezahlt.
Im Juni 2020 haben Filip Lyncker und Patrick Schmidt diese meine Links zu meinen Produkten auf ihrer Plattform „gekapert“. Sie verlinken zu Konkurrenzprodukten, ganz offensichtlich, um mich um meine Provision zu betrügen.
Der Sachverhalt ist im beigefügten Affidavit noch einmal erläutert. Das Affidavit wurde sowohl Filip Lyncker und Patrick Schmidt unter Fristsetzung zugestellt mit der Möglichkeit dieses Affidavit durch Gegenaffidavit unter Strafbedrohung des Meineides zu widerlegen. Dies ist nicht erfolgt. Damit „steht“ mein Affidavit als unwiderlegtes Beweismittel und Faktum.
Ich bitte um Prüfung aller in Frage kommenden Straftatbestände und im Information über den Fortgang des Verfahrens.
Mit freundlichen Grüßen
An: Staatsanwaltschaft Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden
Anlage: Affidavit MJE-12092020-PSFL-AFF



Weitere Informationen über Brainyoo:
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung von Patrick Schmidt, Filip Lynker (BrainYoo), Teil 1
Brainyoo: Betrügerische Verlinkung dauert an, Patrick Schmidt, Filip Lyncker, Teil 2
Brainyoo: U‘ analyse: Umsatzeinbruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2018, Bilanzanalyse: profitabel u. hoch verschuldet, Risiko hoch
Brainyoo 2020: dramatischer Umsatzeinruch bei hoher Verschuldung
Brainyoo 2020: rechtliche Fehlberatung, hohe Haftung
Brainyoo: Lyncker/Schmidt, Strafantrag wegen Betruges
Patrick Schmidt, Filip Lyncker: Strafantrag w/betrügerischer Verlinkung
