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Kauf oder Leasing? Unterscheidungskriterien

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Im privaten Konsumentenverhalten ist der Kauf auf Raten eine interessante Alternative zur Einmalzahlung eines hohen Kaufpreises. Daneben existiert aber auch das Leasing, das vor allem beim Kfz-Kauf häufig angeboten wird. Dieses Konzept ist allerdings eher aus dem Unternehmensbereich bekannt. Aus diesem Grund wird in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gelegentlich auch die Frage nach den Unterscheidungskriterien für Kauf oder Leasing gestellt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, wie die Frage strukturiert beantwortet werden kann.

Wenn nach den Unterscheidungskriterien zwischen Kauf und Leasing gefragt wird, muss zunächst der Hintergrund der Frage beleuchtet werden. Es geht zunächst einmal um die Frage „Kaufen oder nicht kaufen?“ und zum zweiten um die Frage „Leasen statt kaufen?“. Anders ausgedrückt, könnte man auch fragen: „Was spricht für oder gegen Kaufen, und was spricht für oder gegen Leasen statt Kaufen?“ Dazu müssen bestimmte Kriterien zugrunde gelegt und anschließend miteinander verglichen werden.

Ob Leasing oder Kauf ist immer eine Einzelfall-Entscheidung

Vorab muss dazu aber bemerkt werden: Eine solche Entscheidung, Kauf oder Leasing, lässt sich nicht allgemein beantworten. Dies würde möglicherweise zu der Bemerkung führen, dass Leasing tendenziell die teurere Alternative ist. Dies mag auch tendenziell richtig sein. Es beantwortet jedoch weder die Frage, noch ist es ein ausreichendes Unterscheidungskriterium. Allerdings benötigt ein Unternehmen für einen Kauf in der Regel punktuell recht hohe Liquidität, um den Gegenstand kaufen zu können. Und die ist wiederum ein großer Vorteil des Leasings. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung ist immer Einzelfall-abhängig ist.

Doch welches sind nun die Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Kauf und Leasing?

Das erste Kriterium sind, wie bereits angesprochen, die Kosten. Und hier sind in der jeweiligen Situation dann beide Kosten gegenüberzustellen – die Kosten für einen Kauf und die Kosten für ein Leasing. 

Der zweite Aspekt ist die Liquiditätsbelastung. Dies hängt mit dem Begriff „Kosten“ zusammen: Kosten ist betriebsbedingter Werteverzehr, in Geld bewertet. Liquiditätsbelastung ist Geld, das abfließt. Das kann parallel laufen, muss aber nicht. Man muss den Unterschied zwischen Kosten und Geld, das abfließt, verstanden haben. Wenn ein Unternehmen ein Auto kauft und 30.000 Euro dafür auf den Tisch des Hauses legt, dann sind das keine Kosten zunächst, aber eine Liquiditätsbelastung von 30.000 Euro.

Ein drittes Kriterium ist der technische Fortschritt. Leasing ermöglicht oft, mit dem technischen Fortschritt schneller standzuhalten, als wenn man den Gegenstand gekauft hat. Dies ist allerdings nicht immer der Fall und hängt von den Verträgen ab, ist also auch wieder eine Einzelfall-Entscheidung. Im Falle eines Kaufs muss man die veraltete Maschine dann wieder verkaufen, vielleicht relativ mühsam einen Käufer suchen und dann wieder mit hoher Liquiditätsbelastung eine neue Maschine kaufen. Wenn man dagegen geleast hat, kann man gegen etwas höhere Leasingraten die moderne Maschine installieren. Das ist sehr oft möglich.

Ein vierter Aspekt ist die Steuerliche Absetzbarkeit. Um dies zu verstehen, muss man auch wissen, was ist im Einzelnen steuerlich absetzbar ist. Wenn ein Unternehmen ein Auto kauft für 30.000 Euro, sind diese 30.000 Euro keine Kosten, auch kein Aufwand und damit steuerlich so nicht absetzbar. Die Leasingraten sind dagegen sofort, auch in dem Jahr, in dem das Leasing beginnt und die Leasingraten gezahlt werden, steuerlich absetzbar. Auch hier muss wieder von Fall zu Fall entschieden werden, was für das jeweilige Unternehmen in dieser spezifischen Situation die bessere Alternative ist.

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„Das ist ’ne Verschwörungstheorie!“

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Liebe Hetzer, Denunzianten, Moralisten…

Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Der Inhalt ist teilweise Telegram entnommen.Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Kanalbetreiber an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.

Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.

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Stadt Bonn: Versammlungsfreiheit ausgehebelt

Der folgende Text ist den Telegram-Kanal von RA Ludwig entnommen:

„Der nächste Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

Am 14. November 2020 wollten wir mit der Coronainfo-Tour nach Bonn kommen. 

Die Stadt Bonn hat die Versammlung aus fadenscheinigen Gründen verboten.

Wolfgang, Bodo, Samuel und Ralf sind daraufhin zu einer anderen angezeigten Versammlung nach Bonn in die Innenstadt gefahren.

Die Stadt Bonn hat daraufhin ein Ordnungsgeld von je 20.000 € gegen Wolfgang und Bodo verhängt. 

Begründung: Durch die Anwesenheit als Teilnehmer auf der Demonstration sind Wolfgang und Bodo zu Versammlungsleitern geworden.

Hiergegen sind wir gerichtlich vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsauffassung vorläufig bestätigt.

Das bedeutet:

Wolfgang muss aktuell 20.000 € an die Stadt Bonn zahlen.

Wir sind zwar im Rechtsmittel, die vorläufige Pflicht zur Zahlung kann allerdings nicht abgewendet werden.

Mit solchen Tricks wird das Demonstrationsrecht abgeschafft!!!

Das ist das Verhalten von Diktaturen.

Lasst uns zeigen, dass wir uns das nicht gefallen lassen.

Wir bitten euch genau 1.02 € an die Stadt Bonn zu überweisen oder noch besser vor Ort an die Stadtkasse zu bezahlen (gegen Quittung).

Gewinnen wir das Hauptverfahren, bekommt ihr das Geld von dort zurückerstattet. 

Zahlung an:

Stadt Bonn

Betrag: 1.02 €

Verwendungszweck: 7790.3408.2328

Bank: Sparkasse Köln-Bonn

IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12

Vielen Dank! Wir sehen uns ab 24. Juli auf der Tour 2.0

Wolfgang, Bodo, Ralf und Samuel“

Nachtrag: Ich habe 1,02 EUR überwiesen.

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