Umgang mit Inkasso-Schreiben

Spannende Enthüllungen: Ein kurzes, aber intensives Video

„Ja, Hallo, hier ist wieder Freiheitdurchwahrheit.de. Ich grüße euch — Hanspeter hier, und ich habe heute ein ganz spannendes Thema. Wird auch ein relativ kurzes Video, aber das hat es in sich. Wie gesagt, hier noch mal zu meiner Telegram Gruppe der Zugang @FdWOeff. Da findet ihr immer weitere Infos.

Erprobte Tipps: Inkasso erfolgreich abwehren

Wir kommen heute zu dem Thema „Kampf dem Inkasso“. Wie können wir ein Inkasso bremsen? Es gibt tatsächlich ganz fantastische Möglichkeiten. Und zwei möchte ich gerne heute mit euch besprechen. Die haben sich in der Praxis unheimlich gut bewährt. Das ist echt der Hit. Passt auf, es geht los.

Lesen lohnt sich: § 410a BGB im Fokus

Ich lese euch mal den § 410a — Gesetzestexte schon wieder, langweilig zu lesen. Tja, wenn es uns aber zum Vorteil gereicht, lesen wir es uns doch gerne mal durch.

Gläubigerwechsel: Abtretungsurkunde Voraussetzung für Zahlungen

„Der Schuldner ist dem neuen Gläubiger gegenüber zur Leistung nur gegen Aushändigung einer von dem bisherigen Gläubiger über die Abtretung ausgestellten Urkunde verpflichtet. Eine Kündigung oder eine Mahnung des neuen Gläubigers ist unwirksam, wenn sie ohne Vorlegung einer solchen Urkunde erfolgt und der Schuldner sie aus diesem Grund unverzüglich zurückweist.“

Ausnahme: Schriftliche Abtretungsanzeige

Absatz zwei: „Diese Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.“

Inkassoschreiben prüfen: Abtretungsurkunde vorhanden?

Überlegen wir mal: Wir bekommen einen Brief von einem Inkasso. Dieses Inkasso möchte einen Betrag bei euch einfordern. Sagen wir mal einfach: Der Gläubiger ist das Unternehmen Müller. Das Unternehmen Müller hat eine Forderung an euch. Jetzt beauftragt die Firma Müller dieses Inkasso, und dieses Inkasso meldet sich bei euch. Jetzt wäre die Frage zu stellen: Hat dieses Inkassobüro eine Abtretungsurkunde nach Paragraph § 410 BGB vorliegen?

Denn, hier unten steht‘s bei Absatz zwei: „Die Vorschriften finden keine Anwendung, wenn der bisherige Gläubiger dem Schuldner die Abtretung schriftlich angezeigt hat.“ Das heißt, das Inkasso kann bei euch nur dann, nur dann, eintreiben, wenn diese Abtretungsurkunde vorliegt, und zwar dem Inkasso.

90 % der Inkassofälle: Keine Abtretungsurkunde vorhanden

Und ich habe in 90 % der Fälle erlebt, dass dies nicht existiert. Sie haben es nicht gemacht. Das ist denen zu viel Aufwand. Sie haben keine Abtretungsurkunde. Das ist der Knüller. Und wenn die keine Abtretungsurkunde haben, dann dürfen die auch nicht eintreiben. Weil in dem Moment ist ja dann das Inkasso euer Gläubiger. Der will ja Zahlungsempfänger sein. Okay? Und das ist der entscheidende Punkt. Wir brauchen diese Abtretungsurkunde. Das ist ganz, ganz, ganz enorm wichtig.

Inkassobüro: Registrierungspflicht im Rechtsdienstleistungsregister

Und dann könnt ihr überprüfen: Rechtsdienstleistungsregister.de. Ihr gebt den Namen des Inkassobüros ein und sucht das auf dieser Seite. Denn sie müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein. Ihr glaubt gar nicht, wie viele dieser Inkassobüros nicht eingetragen sind. Dann dürfen sie das auch nicht.

Okay. Das sind zwei ganz, ganz wertvolle Informationen, die man auf jeden Fall nutzen sollte in der Zukunft.

Abtretungsurkunde und Inkassoregistrierung: Ein Praxisbeispiel

Nehmen wir mal ein Beispiel: Wir haben Gläubiger, die Firma Müller. Die Firma Müller beauftragt ein Inkasso und möchte von euch als Schuldner etwas eingetrieben haben. Denkt dran, wir brauchen die Abtretungsurkunde nach § 410 BGB, und zwar im Original. Und sie müssen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen sein.

Zahlungen nach Forderungsverkauf: An wen muss gezahlt werden?

Spielen wir es mal durch. Jetzt kommt eine ganz heiße Nummer. Das habe ich auch schon oft erlebt. Nehmen wir mal an, Gläubiger 1, bei dem ihr unterschrieben hattet, der verkauft euren Vertrag, euren Kreditvertrag oder was auch immer, an Gläubiger 2. Jetzt muss der Gläubiger 1 dem Schuldner bekannt geben, dass er an 2 verkauft hat, und 2 muss sich melden, seinen Anspruch zu erheben. Nun zahlt der Schuldner an den Gläubiger 2 und nicht mehr an 1.

Rechtswidrige Praktiken: Wenn Banken Kredite weiterverkaufen

Das Problem ist: Das kommt in der Regel ja ganz selten raus. Eure Bank oder wer auch immer verkauft euren Kredit an einen zweiten oder an eine andere Bank. Ihr zahlt aber weiterhin an die Bank 1. Das ist rechtswidrig. Das ist Rechtsbruch, was da begangen wird. Das fällt dann oftmals immer erst dann auf, wenn ihr von einem Inkasso ein Schreiben bekommt und für den Gläubiger 2 eingetrieben wird. Dann erkennt ihr das.

Abtretungsurkunde und Rechtsdienstleistungsverzeichnis: Schlüssel zur Rechtslage

So, und der 2er muss jetzt natürlich die Abtretungsurkunde nach § 410 an das BGB an das Inkasso übergeben, und das Inkasso muss muss die originale Abtretungsurkunden dem Schuldner, also euch, auf Sicht vorlegen können, und es muss im Rechtsdienstleistungsverzeichnis eingetragen sein. Okay?

Einsicht in die Originalurkunde: Die Bedeutung des § 810 BGB

Manchmal erkennen wir das auch daran: Es gibt auch einen Paragrafen, der heißt § 810 BGB. Der § 810 BGB ist eine Einsicht in die Originalurkunde, die ihr unterzeichnet habt. Gerade bei Banken ist das oft der Fall.

Manipulation und Täuschung: Wie Banken Originalverträge verweigern

Nehmen wir mal an, ihr als Schuldner schreibt jetzt den Gläubiger 1 an und sagt: „Hey, ich möchte meinen Kreditvertrag sehen und zwar im Original.“ Die schicken euch einfach rotzfrech eine Kopie von dem Vertrag, wie er am Tag der Unterschrift gezeichnet wurde. Aber das Original, das hättet ihr gerne gesehen. Ihr kommt gern bei der Bank vorbei und möchtet das Original einsehen. Zehn Sekunden reichen aus, und ihr zahlt gerne euren Kredit weiter.

Das Problem ist aber nur: Sie haben euren Kredit bereits indossiert und weiterverkauft. Was nun? Sie können euch damit das Original nicht mehr zeigen. Und deswegen verweigern sie das. Meistens reagieren sie dann einfach so, dass sie euch den Kredit fällig stehlen und dann auch noch meinen, sie wären im Recht und ihr seid ein Zahlungsverweigerer. So irre und so rechtsbrüchig arbeiten heute Banken. Naja, wen überrascht es? Mich nicht mehr.

Die gefährliche Praxis des Kreditverkaufs: Einblicke in undurchsichtige Transaktionen

So. Also sie haben den Vertrag mit der Abzocker-Bank gemacht. Ein Problem entsteht. Und dann meldet sich an Inkasso und erhebt einen Anspruch gegen euch von der Geierbank. Da haben wir genau so einen Fall. Ja, der wurde verkauft, der Darlehensvertrag. Ihr wusstet das nicht. Das hat man euch vorenthalten.

Der Trumpf im Ärmel: Einsicht in Urkunden gemäß § 810 BGB

Jetzt habt ihr den Joker. Und das ist dieser 810: Einsicht in Urkunden. „Wer ein rechtliches Interesse daran hat, eine in fremdem Besitz befindliche Urkunde einzusehen, kann von dem Besitzer die Gestattung der Einsicht verlangen, wenn die Urkunde in seinem Interesse errichtet ist“, ist sie, „oder in der Urkunde ein zwischen ihm und einem anderen bestehendes Rechtsverhältnis“, ist sie, „beurkundet ist, oder wenn die Urkunde Verhandlungen über ein Rechtsgeschäft enthält, die zwischen ihm und einem anderen oder zwischen ihm, einem von beiden und einem gemeinschaftlichen Vermittler gepflogen worden ist.“ Das ist ja auch oft der Fall.

Einsicht in Vertragsurkunden: Ein wirksames Mittel zur Durchsetzung von Schuldnerrechten

Also so oder so habt ihr das Recht, auf jeden Fall in diese Einsicht in die Urkunde zu bekommen. Das ist völlig interessant, und das können sie meistens nicht dulden, weil sie haben es nicht mehr.

Geheimer Vertragsverkauf: Wie Gläubiger versuchen, Schuldner zu täuschen

Hier erkennt man ganz klar wieder, was für Betrügereien da alles so abläuft. Der Vertrag wurde weiterverkauft, man hat Sie darüber nicht informiert. Das ist nicht erlaubt. Der neue Eigentümer des Vertrages hätte sich bei Ihnen melden müssen, um einen Anspruch geltend zu machen, weil ihr dann an den neuen Besitzer die Raten weiter zahlen müsstet. Das hat man euch nicht gesagt, und das ist auch nicht erlaubt.

Die dunkle Seite des Inkassowesens: Rechtswidrigkeiten und Straftaten der Gläubiger

Und hier eine kleine Übersicht mal einfach an die möglichen Verstöße: natürlich gegen den 810 der Urkundeneinsicht selbst, den hat man ja euch nicht gewährt. Wenn dann der alte Gläubiger, obwohl er den weiterverkauft hat an einen neuen, weiter von euch das Geld haben will, ist das als nichts anderes zu werten als Nötigung, Erpressung, Betrug, Diebstahl, vorsätzliche Erpressung, weil sie wussten es, sie bevorteilen sich selbst. Dann haben wir auch noch, interessant, die Unterschlagung ist in dem Fall, die Untreue und die Verleitung, soll es heißen, eines Untergebenen zu einer Straftat, Weil Sie ziehen Ihre Mitarbeiter ja vollständig mit ins Boot. Und das auch noch ganz ahnungslos.

Weitere Bücherempfehlungen: Einblick in ‚Freiheit durch Wahrheit‘

Ja, da haben wir noch einen kleinen Tipp gehabt: Kampf dem Inkasso. Spannende Geschichte. Ich habe das auch in meinem Buch 2, „Freiheit durch Wahrheit“, Band 2 „Freiheit“ auch noch mal ausführlicher benannt. Und hier noch mal meine zwei anderen Bücher „Wenn das Jesus wüsste“ und „Wenn das unsere Ahnen wüssten“. Das absolute Kultwerk für mich über die Wurzeln unserer eigenen Ahnen – „Wenn ihr wüsstet, wer wir wären“. Das ist so hochspannend.

Abschiedsworte und Jahresendgrüße

Ich wünsche euch ein wunderschönes Jahresende, eine spannende Corona-Zeit, in der wir alle versuchen, in unserer Mitte zu bleiben, und grüße euch ganz herzlich. Bleibt gesund, euer Hanspeter. Ciao.“ (Ende des Transkripts)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert