Viele Wege zurück zur Freiheit
Zurück hier ist wieder Hans-Peter von FreiheitdurchWahrheit.de. Heute geht es um das Thema „Wie wir ein Bußgeld erfolgreich wegdrücken können“.
Wie gehen wir mit einem OWiG oder einem Bußgeld um? Und das Wichtigste und der entscheidende Punkt ist der sogenannte Untersuchungsgrundsatz. Auf den kommen wir gleich.
Also: Es geht um gesetzliche Regelungen, was die Ausgangssperre z.B. aktuell betrifft, die Maskenpflicht und Bußgelder. Das kann man natürlich noch mit weiteren Punkten erweitern, je nachdem, was auf einen zukommt, und wie man das, was ich euch jetzt gleich erzähle, anwenden kann.
Umgang mit Polizei
Also fangen wir mal an mit der Polizei. Wenn, nehmen wir mal zum Beispiel, eine Ausgangssperre da ist und ihr seid nach der Ausgangssperre unterwegs und werdet angehalten. Was kann man tun?
Vorher sei gesagt: Ich habe hier ein Urteil vom Oberlandesgericht mal zitiert. Ihr könnt das auch gerne nachgooglen. Ich habe das drunter geschrieben: Die Polizei ist ein privates Dienstleistungsunternehmen. Ja, ihr habt richtig gehört. Sie wurde 2017 meiner Kenntnis nach an einen privaten Kriegsdienstleister, an Constellis verkauft bzw. die Rechte. Und das Oberlandesgericht urteilte, dass es einen Schutz – jetzt haltet euch fest – vor privaten Dienstleistungsunternehmen wie der Polizei wegen Mangel an hoheitlichen Befugnissen gibt.
Jetzt wäre natürlich die nächste Frage zu stellen: Wer bietet mir denn diesen Schutz vor den privaten Dienstleistungsunternehmen? Also, das steht auf einem anderen Blatt geschrieben. Aber ich wollte euch das Urteil einfach mal nicht vorenthalten. Das ist eine hochinteressante Geschichte.
Entscheidend ist, was eure eigene Identität betrifft: Ihr müsst sie lediglich glaubhaft machen, denn ihr seid nicht verpflichtet, euren Personalausweis, falls ihr diesen besitzt, mit euch zu tragen.
Muss ich mich legitimieren?
Also, jetzt fangen wir an. Es geht um die Legitimation. Wenn ihr angehalten werdet, dann möchte man immer, dass ihr euch legitimiert. Und die Gegenfrage wäre als allererstes grundlegend zu stellen, dass euer Gegenüber sich legitimieren soll –der Bedienstete, ich sage bewusst „Bediensteter“. Es könnte sich ja um Straßenräuber handeln in Verkleidung. Also verlangt immer, ihr habt ein Recht auf die Legitimation des jeweiligen Bediensteten. Ihr bekommt natürlich niemals einen Amts-, ihr bekommt nur einen Dienstausweis. Den hat auch die Putzfrau von McDonald’s vielleicht.
Ihr könnt sogar die Scheibe oben lassen im Moment und klipp und klar durch die Scheibe sagen, ohne sie runterzukurbeln: „Corona, der Virus. Ich möchte mich vor Ihnen schützen.“
Des Weiteren ist es so, dass keiner eine Verpflichtung hat, seine Dokumente, ob das die Fahrerlaubnis ist oder die Identität, über Dokumente in der Form auszuweisen, dass ihr sie eurem Gegenüber in die Hand gebt. Dazu ist er nicht befugt. Ihr seid nur zum Zeigen verpflichtet. „Gucken, aber nicht anfassen.“ Das ist wichtig zu wissen.
Muss ich eine Aussage machen?
Jetzt kommen wir zur Aussage. Wichtig ist zu wissen, weil letztlich basiert alles immer auf Einschüchterung und auf Respekt vor Uniformen: Ihr seid nicht verpflichtet, eine Aussage zu treffen. Grundlegend nein. Das ist gesetzlich geregelt.Ihr könnt eure Aussage sogar durchaus verweigern, denn jedes Wort kann und wird vor Gericht gegen euch verwendet werden. Und genau das ist das, was man möchte.
Also: „I don’t answer any questions.“ – Ich beantworte keine Fragen. Denn wenn, dann fragen Sie sich doch mal, wem man denn letztlich mehr Glauben schenkt. Also: Ich beantworte keine Fragen.
Was ist, wenn sie mich nach meinem triftigen Grund fragen?
Und jetzt hält man euch z.B. an, weil ihr wie gesagt, nehmen wir das Beispiel und greifen es wieder auf, die Ausgangssperre ist. Und das klären wir jetzt gleich. Denn Sie müssen diese Frage nach dem Grund nicht beantworten. Wenn der fragt: „Warum sind Sie denn nach, was weiß ich, 21, 22 Uhr unterwegs?“ Dann sagt ihr einfach: Ihr habt einen triftigen Grund. Und wichtig zu wissen: Den habt ihr nicht zu beweisen. Das Gegenteil ist der Fall: Beweislastumkehr. Eier Gegenüber hat euch zu beweisen, dass ihr keinen triftigen Grund habt oder hattet. Und das können sie nicht. Das ist sogar gesetzlich geregelt. Dazu kommen wir gleich.
Falls euer Gegenüber euch also eine Antwort erzwingen möchte und nicht lockerlässt, dann könnte es sich durchaus vermutlich um Straftatbestände nach 240 StGB, Nötigung, Verfolgung Unschuldiger oder Aussage-Erpressung handeln. Man kann es nicht anders formulieren, denn sie haben nicht das Recht dazu.
Jeder Polizist haftet persönlich
Weist euer Gegenüber auf den vollständigen Verlust der Staatshaftung hin. Euer Gegenüber kann nach §823 und 8399 des Bürgerlichen Gesetzbuches privat und vollumfänglich in Haftung genommen werden.
Das darf man ihnen ruhig mitteilen, damit sie wissen, dass sie euer Gegenüber, oder dass ihr Gegenüber, nämlich Ihr, durchaus seinen Rechtskreis kennt. Ebenso kann man auch erwähnen, ob der Herr riskieren möchte, einen Eintrag ins MiStra-Register zu bekommen. Das ist das Mitteilungsregister für Straftaten. Dann ist dann erst einmal mit der Beförderung, ja, die ist dann erst mal nicht da Und hier haben wir die gesetzliche Regelung: der Untersuchungsgrundsatz nach 24 VWVFG und den Untersuchungs-grundsatz nach 86 VWGO.
Das sind ganz, ganz wichtige Paragraphen, die ihr entsprechend nutzen und frei zitieren dürft. Denn damit ist ganz klar: Sie trifft die Beweislast und nicht euch. Denn letztlich arbeiten sie nur mit dem Vermutungsprinzip. Sie werfen euch etwas vor die Füße und hoffen darauf, dass ihr euch als Sklave rechtfertigt. Nein, ihr seid der Souverän und ihr stellt die Fragen: „Auf welcher gesetzlichen Grundlage soll das passieren? Ich zitiere hier den Untersuchungsgrundsatz nach 24 VWVVG und 86 VWGO und bitte, uns mitzuteilen und bitte mir mitzuteilen, dass hier die Beweislast von Ihnen zu führen ist.“Und wenn das nicht geht, dann war’s das.
Die Corona-Schutzverordnung ist nicht unterschrieben
Und jetzt kommen wir zur Corona-Schutzverordnung. Wusstet ihr, dass diese niemals unterzeichnet ist oder wurde und somit keine Rechtsgültigkeit trägt? Alles ist auf freiwilliger Basis und lebt von der Angst sowie dem Unwissen der Menge. Sie sind auf euer Einverständnis, auf eure freiwillige Einwilligung angewiesen. Das sollte man mal wissen.
Und wenn dann so ein Bußgeld oder ein OWiG kommt, achtet immer auf die Schriftform nach §126 BGB. Ich verweise hier auf §§125 bis 129 BGB. Da ist alles verankert, was digitale Signaturen betrifft. Da muss es tatsächlich gesonderte Zertifikate geben, welche man durchaus anfordern darf. Und glaubt ihr ernsthaft, dass sie ein solches haben? Verlangt es. Fordert euer Recht!
Nichtiger Verwaltungsakt
Und dann kommen wir zur Schriftform §44 VW VSG, nämlich der nichtige Verwaltungsakt. Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet, das tut er, und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist. Wenn sie es also nicht beweisen können, die Schriftform nicht eingehalten wurde und ähnliches, dann vergesst das. Dann könnt ihr hier auf den 44er verweisen, dass dieser Verwaltungsakt als nichtig zu betrachten ist.
Ihr seht, wir haben auch mit der Nutzung ihrer eigenen Gesetze, ich nenne sie „ihrer“, gute, ja, durchaus gute Möglichkeiten, das Ganze wegzubügeln.
OWIG und Bundesbereinigungsgesetze
Und zum Abschluss möchte ich nochmal kurz auf das OWiG hinweisen. Und ob Sie die Bundesbereinigungsgesetze kennen. Die wurden 2006, 2007 und 2010 erlassen. Und, ihr Lieben, ein Gesetz, welches aufgrund fehlenden Geltungsbereiches mangelhaft ist, trägt keine Rechtskraft. Jedes Gesetz braucht einen Geltungsbereich, das heißt das Gebiet, in dem es geltend ist. Und wenn dieses Gebiet nicht festgelegt ist, kann dieses Gesetz nicht rechtskräftig sein.Darüber gibt es entsprechende Urteile von hohen Gerichten.
Also gucken wir mal in den OWiG rein: §5, die räumliche Geltung. Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur ordnungswidrig geahndet werden, also nur, die im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes, also das ist eine Voraussetzung, oder außerhalb dieses Geltungsbereichs ist auf einem Schiff oder einem Luftfahrzeug begangen werden, das berechtigt ist, die Bundesflagge oder das Staatszuge-hörigkeitszeichen der Bundesrepublik Deutschland zu führen.
Also, wie gesagt: Es ist Voraussetzung, dass der räumliche Geltungsbereich definiert ist. Und das ist er nicht. Denn durch die Bundesbereinigungsgesetze ist es aufgehoben worden, nämlich nach dem das Einführungsgesetz zum sogenannten Ordnungs-widrigkeitengesetz durch das sogenannte zweite Gesetz über die Bereinigung vom Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz, hier haben wir das 2007er, unten zitiert, ist ein räumlicher Geltungsbereich dieses sogenannten Ordnungswidrigkeitengesetzes nunmehr weder im sogenannten Ordnungswidrig-keitengesetz noch anderenorts definiert. Hier haben wir den Beweis.
Das gilt nebenbei auch für die ZPO, für die StPO und viele, viele andere Gesetze. Die sind alle abgeschafft worden 2006, 2007 und 2010. Und ich betone es hier nochmal: Ein Gesetz, welches aufgrund fehlenden Geltungsbereiches mangelhaft ist, trägt keine Rechtskraft. Und das ist nun mal Fakt.
Also, ihr Lieben: Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Besatzungsmächte zudem das Besatzungsrecht erneut in Kraft gesetzt, weshalb die Tätigkeit von Notaren und Richtern einer besonderen Genehmigung, das gilt auch für Anwälte nebenbei, durch den SHAEF-Gesetzgeber bedarf. Das ist das SHAEF 2 Deutsche Gerichte. Ansonsten wirken sie illegal.
Damit dürfte auch jedem hier klar sein, dass man im Besatzungsgebiet keinerlei Eigentumsrechte wie beispielsweise eine Immobilie haben kann, da kein Notar im Besatzungsgebiet berechtigt ist, als solcher tätig zu werden. Das hat zwar noch andere Gründe, aber das ist einer der Gründe. Also, ihr seht: Hier tun sich wieder wahre Abgründe in der Bananenrepublik auf.
Wer noch ein bisschen weiteres erfahren will über Gesetzmäßigkeiten von Gerichtsvollziehern, Richtern, dem System, den Behörden und einige Lösungen haben möchte, dem empfehle ich natürlich Nachlesen des Band 1 “Freiheit durch Wahrheit“, „Die Wahrheit“, in Band 2 „Die Freiheit“. Das könnte man eher als Handbuch betrachten, als Handlungsanleitung. Als kleiner Tipp. Hier findet keine juristische Rechtsberatung statt, sondern einfach nur Beispiele aus der Praxis werden zitiert.
In diesem Sinne: Ich wünsche euch ein wunderschönes Wochenende. Wir haben heute Freitag und schönes Wetter, und seid gesegnet. Tschüss