Tarifautonomie (Personalfachkaufmann/frau IHK)


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Tarifautonomie

 

Jetzt kommt der normative Teil im Tarifvertragsrecht und ein ganz wichtiger Zentralbegriff, nämlich die Tarifautonomie. Autonomie heißt Selbstständigkeit. Wir kennen schon den Begriff Privatautonomie, Sie erinnern sich. Tarifautonomie, Selbstständigkeit, Rechtsgrundlange im §1 Abs. 1 und § 4 des Tarifvertragsgesetzes. Und was heißt das denn jetzt, Tarifautonomie? Hört man sehr oft. Was heißt das? Das heißt, dass diese Frage, um die es hier geht, vor allem Entgeltfragen, ohne staatlichen Einfluss geregelt werden. Tarifautonomie heißt, dass die Parteien das ohne staatliche Einflussnahme regeln.

Und manchmal ist es wie ein Ritual, vielleicht haben Sie das schon einmal beobachtet. Da geht ein Wirtschaftsminister vor die Mikrofone und sagt, dass er zu Zurückhaltung rät. Bei den anstehenden Tarifverträgen rät er, gerichtet an die Gewerkschaften, zu Zurückhaltung. Fünf Minuten später steht ein Gewerkschaftsvertreter wieder vor einem Mikrofon, ob der Minister Sowieso mal was von der Tarifautonomie gehört hätte. Der habe sich da gefälligst rauszuhalten. Und dann steht der Minister vor dem Mikrofon und sagt, er habe nur seine private Meinung geäußert und nicht als Vertreter der Regierung gesprochen. Schon einmal beobachtet? Das kann man beobachten.

Tarifautonomie heißt, dass sich der Staat da raushalten soll. Wir haben auf der einen Seite die Arbeitgeber und auf der anderen Seite die Arbeitnehmer, jeweils vertreten durch ihr Organe, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, und die machen das, die regeln das. Und der Staat soll sich hier raushalten.

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