„Eine umstrittene Gesetzesänderung gab es nun in unserem Nachbarland Deutschland. Ab sofort dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können.
Mikroorganismen können ausgeschieden und aufgenommen werden
Auf der Homepage des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es: ‚Bei einer auf Grund dieses Gesetzes angeordneten oder einer von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlenen Schutzimpfung oder einer Impfung nach Paragraph 17a, Absatz 2 des Soldatengesetzes dürfen Impfstoffe verwendet werden, die Mikroorganismen enthalten, welche von den Geimpften ausgeschieden und von anderen Personen aufgenommen werden können. Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (…) wird insoweit eingeschränkt.’“
(Ende des Transkripts)