Gesetzliche Kündigungsfrist, § 622 BGB, Absatz 1, 2 Schreibe eine Antwort Lernen ohne Leiden Das könnte auch interessant sein:Arbeitsrecht, StrukturUmgang mit Inkasso-SchreibenPolizistin beschreibt ihren Aufwachprozess (die BRD…GEZ-Ausstieg: keine Rundfunkgebühr mehr zahlenDelfine: Meister des Lernens und des Spaßes