Gesetzliche Kündigungsfrist, § 622 BGB, Absatz 1, 2 Schreibe eine Antwort Lernen ohne Leiden Das könnte auch interessant sein:Seminaranbieter streichen ordentliche KündigungsmöglichkeitArbeitsrecht, StrukturCOVID-Impfung: die Liste der NebenwirkungenNotarin Cornelia Jänicke (Leibzig): NIE WIEDER!, Teil 1Wahlbetrug in der Schweiz