Versicherung verweigert Auszahlung nach Tod durch COVID-Impfung
„Gericht: Tod durch Corona Impfung ist wie Tod durch Selbstmord!
Auch in Deutschland lehnen Unfallversicherungen die Kosten für Folgeschäden der Corona-Schutzimpfung ab. Ähnlich in Frankreich. Dort hatte die Familie eines nachweislich an der COVID-Impfung verstorbenen Großvaters die Lebensversicherung verklagt, nachdem diese die Auszahlung verweigerte. Begründung: Sie schließe ausdrücklich die Auszahlung von Ansprüchen bei Tod durch die COVID-Impfung aus.
Gericht: COVID-Impfung juristisch gesehen wie Selbstmord
Vor Gericht bekam die Versicherung recht. Das Urteil des Gerichts wurde dann wie folgt begründet. Ein tödliches Risiko einzugehen ist juristisch gesehen wie Selbstmord zu werten, da die Unschädlichkeit der Impfung noch nicht nachgewiesen sei. Die Impfung des Großvaters entsprach somit einer freiwilligen Teilnahme an einem Experiment der COVID-Impfung auf eigene Gefahr. Die Nebenwirkungen, in diesem Fall den Tod, habe er billigend in Kauf genommen und somit selbst verschuldet.
Gretchenfrage: … und eine staatlich angeordnete Impfpflicht?
Wenn also laut Gericht eine freiwillige Teilnahme an dieser experimentellen Impfung als Selbstmord gewertet wird – was wäre dann erst eine staatlich angeordnete Impfpflicht?“
(Ende des Transkripts)