COVID-Impfung: Anklagen in Italien

Der folgende Beitrag ist entnommen aus dem Telegram-Kanal von  Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig:

„In Italien hat der leitende Staatsanwalt von Rom Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Gesundheitsminister Roberto Speranza und den ehemaligen Leiter der italienischen Arzneimittelbehörde (AIFA) wegen Verdachts des Mordes, schwerer Körperverletzung etc. eingeleitet.

Im März diesen Jahres war im Rahmen der von der neuen italienischen Regierung versprochenen Aufdeckung der Hintergründe der Corona-Politik interne E-Mail-Kommunikation der italienischen Zulassungsbehörde AIFA bekannt geworden, über die der private Sender Rete4 berichtete.

Trotz des Bekanntwerdens der Todesfälle insbesondere bei Genesenen, die nach der Erkrankung die Injektion erhielten, wurde die Öffentlichkeit nicht informiert, um die “Impf”-Kampagne nicht zu gefährden!

An dieser Stelle sei auch an das Pressebriefing des PEI vom 14.1.2021 erinnert, anlässlich dessen Frau Keller-Stanislawski bereits über 9 Todesfälle berichtete und einer kam während der Pressekonferenz hinzu.

Diese Vorfälle geben „Anlass zu der Befürchtung, dass EU-weit die teils verheerenden Wirkungen der Injektionen vertuscht und heruntergespielt worden sein (könnten). Das europäische Arzneimittelrecht sieht für solche Ereignisse die Verpflichtung der nationalen Behörden vor, sich gegenseitig und die EMA darüber zu informieren, wenn sie Informationen über neue oder veränderte Risiken erhalten, die möglicherweise das Nutzen-Risiko-Verhältnis beeinflussen könnten (Art. 107h Abs. 1 lit. c), Abs. 3 des Gemeinschaftskodex).

Daher müsste(n) die …(nationalen Behörden in solchen Fällen) den CHMP entsprechend informiert haben. In der Folge hätte gemäß Art. 107i des Gemeinschaftskodex ein Dringlichkeitsverfahren zur Bewertung der Erkenntnisse eingeleitet und dies nach außen gegenüber der Öffentlichkeit kommuniziert werden müssen. Wenn die AIFA (und das PEI) in Erfüllung ihrer bestehenden Informationspflicht handelte, wäre wahrscheinlich, dass auch die anderen nationalen Behörden sowie die EMA Kenntnis vom Sicherheitsrisiko erhalten und einen einheitlichen Umgang mit der Problematik abgestimmt haben, in dessen Folge jegliche Reaktionen und Informationen gegenüber der Öffentlichkeit unterblieben. (s. mein Buch „Die Corona-Verschwörung“. S. 441 f)“

🔷 Rechtsanwältin Dr. Brigitte Röhrig

🔷Autorin des Buches „Die Corona-Verschwörung“

Wer mitgemacht hat: „ich habe mitgemacht“

Michael F. Bayer, IHK-Aachen: auch er hat mitgemacht

Covid-Impfung: Hilfe bei Impfschäden

Durch diese da, ging Alles verloren…

Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz:

Der Inhalt ist Telegram entnommen. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Kanalbetreiber an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.

Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.

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