Jetzt wird es ernst für den Betriebswirt/in IHK: zur Prüfung zum Abschluss Betriebswirt/in IHK gehört das Fach "Bilanzen/Steuern". Der Betriebswirt/in IHK-Prüfungskandidat hat dafür 120 Minuten Zeit. Wie immer sind maximal 100 Punkte erreichbar, ab 81 Punkte gibt es ein "gut", mit 67 Punkten oder mehr ein "befriedigend". Mit 50 Punkten– nicht 51 Punkten – hat der angehende Betriebswirt/in IHK die Prüfung bestanden. Das Zeitbudget von 120 min bedeutet, dass man für eine 10 Punkte Aufgabe 12 min Zeit hat. Hier finden Sie das Zeitbudget der anderen Prüfungen zum Betriebswirt/in IHK. Eine nicht ausreichende Leistung (unter 50 aber mindestens 30 Punkte) berechtigt in der Regel zu einer mündlichen Ergänzungsprüfung.
Der angehende Betriebswirt/in IHK sollte zunächst wissen, dass die Bilanzanalyse für den externen Leser schwierig ist und an Grenzen stößt. An Hilfsmitteln darf der angehende Betriebswirt/in IHK das Handelsgesetzbuch, HGB verwenden. Nun aber zu den…
Grenzen der Bilanzanalyse/Jahresabschlussanalyse (Geprüfter Betriebswirt/in IHK: Bilanzen/Steuern)
Jahresabschlüsse sind sehr unvollkommene Instrumente, um ein Unternehmen darzustellen. Die Bilanz selber ist eine reine Momentaufnahme (Zeitpunktbetrachtung), zeigt also nur die Situation des Unternehmens zum Bilanzstichtag – so wie ein Foto -, während die Gewinn- und Verlust-rechnung (GuV ) immerhin eine Zeitraumbetrachtung bietet- so wie ein Film.
Sowohl die Daten der Bilanz als auch die der GuV-Rechnung sind vergangenheitsbezogen, das heißt zum Zeitpunkt der Bilanzveröffentlichung schon veraltet.
Die Angaben in der Bilanz sind zudem unvollständig. Die meisten selbstgeschaffenen immaterielle Vermögensgegenstände dürfen nicht bilanziert werden, obwohl sie oft Entscheidendes zum Wert und zum wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beitragen (z.B. selbst geschaffene Markennamen, gut qualifizierte Mitarbeiter, Kundenlisten.) Nur die Aktivierung von selbst geschaffenen Patenten u. Lizenzen nach dem Vorsichtsprinzip ist erlaubt. Der Betriebswirt/in IHK weiß hier, dass dies eine der Änderungen war, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungs-Gesetz in das deutsche Recht eingeführt wurde. Vorher war die Aktivierung von selbstgeschaffenen immateriellen Werten des Anlagevermögens ganz verboten.
Der angehende Betriebswirt IHK oder die angehende Betriebswirtin orientiert sich nun an der Grundstruktrur
a) Ansatz und b) Bewertung. Betrachten wir nun die b) Bewertung:
Auch die Bewertungsvorschriften tragen dazu bei, dass die Bilanzangaben nicht die tätsächliche wirtschaftliche Realität zeigen. So zwingt zum Beispiel das Anschaffungskosten-Prinzip bei den Grundstücken dazu, diese Grundstücke in der Bilanz mit den Anschaffungsauszahlungen zu zeigen, die man damals bezahlt hat, selbst wenn das Grundstück heute viel mehr wert ist.
Dem Betriebswirt/in IHK sollte hier klar werden, dass dies ein Beispiel ist für den schon erwähnten Gläubigerschutz. Das Grundstück darf nicht mit dem heute erzielbaren Preis angesetzt werden, weil dieser Preis nur geschätzt werden kann und noch nicht durch den Markt bestätigt ist. Im Zweifel muss in Deutschland eher zu niedrig, als zu hoch bewertet werden.
Betriebswirt/in IHK: Blogbeitrag als Audiodatei zum Herunterladen
Nun strukturiert der angehende Betriebswirt/in IHK das Gebiet Bilanzanalyse:
Betriebswirt/in IHK: Bestandteile der Jahresabschlussanalyse (Gebiet Bilanzen/Steuern)
Die Jahresabschlussanalyse besteht aus der Finanzanalyse und der Erfolgsanalyse.
Die Finanzanalyse beschäftigt sich mit der Kapitalverwendung (Investitionsanalyse), der Kapitalbeschaffung (Finanzierungsanalyse) und damit, wie diese beiden Größen "Kapital-beschaffung" und "Kapitalverwendung" zueinander stehen (Liquiditätsanalyse: bestandsorientiert und stromgrößenorientiert).
Die Erfolgsanalyse besteht aus einer Ergebnisanalyse und einer Rentabilitätsanalyse.
Wir betrachten zuerst die Finanzanalyse und beginnen mit der Analyse der Kapitalverwendung, das heißt der Investitionsanalyse.
Betriebswirt/in IHK:Investitionsanalyse: Verhältnis AV/UV, Anlagenintensität
Wie ist das Kapital verwendet worden? Um diese Frage zu beantworten, betrachten wir die Vermögensstruktur auf der Aktivseite der Bilanz, das heißt das Verhältnis von Anlagevermögen zum Umlaufvermögen (vertikale Analyse). Wir setzen das Anlagevermögen (AV) im Zähler ins Verhältnis zum Umlaufvermögen (UV) im Nen-ner und multiplizieren mit 100. Alternativ können wir natürlich auch das Umlauf-vermögen und das Anlagevermögen jeweils ins Verhältnis zum Gesamtvermögen setzen. Letztere Kennzahl heißt Anlageintensität. Alle drei Kennzahlen zeigen im Prinzip die gleiche Information.
Nun geht es für den angehenden Betriebswirt/in IHK um die Aussagekraft:
Betriebswirt/in IHK: Aussagekraft der Investitionsanalyse
Was können wir aus diesen Größen schließen? Ein hoher Anteil des Umlaufver-mögens (und damit ein kleiner Anteil des AV) lässt auf große Flexibilität schließen, da nur ein geringer Teil des Vermögens dauerhaft im Anlagevermögen gebunden ist. Aus einem kleinen Anteil des AV schließen manche Bilanzanalytiker auch auf eine gute Kapazitätsauslastung, da eine gute Auslastung dazu führt, dass die Vorräte und Forderungsbestände des Umlaufvermögens ansteigen.
Betriebswirt/in IHK: Analysegrenzen der Jahresabschlussanalyse
Die Aussagekraft dieser Kennzahlen hat jedoch Grenzen. Zunächst einmal sind vernünftige Aussagen nur im Branchenvergleich möglich. Es ist sinnlos, die Kennzahlen einer Branche mit einer völlig anderen Branche zu vergleichen. Auch muss beim Vergleich zweier Unternehmen berücksichtigt werden, dass Unterschiede im Produktionsprogramm bestehen können, die einen Vergleich erschweren.
Es kann außerdem sehr fragwürdig sein, aus einem hohen Anteil des Anlagevermögens auf eine schlechte Kapazitätsauslastung zu schließen. Es kann zum Beispiel sein, dass das Unternehmen gerade hohe Investitionen in ihr Anlagevermögen getätigt hat, indem es eine moderne Produktionsanlage gekauft hat.
Wir sehen schon an dieser Stelle: eine Kennzahl allein kann niemals zu einer guten Analyse führen. Sinnvoll ist nur, mehrere Kennzahlen im Zusammenhang zu betrachten. Außerdem sollte man Kennzahlen auch in ihrer Entwicklung über die Jahre betrachten, das heißt die Kennzahlen aus mindestens den Jahresabschlüssen der letzten drei Jahre vergleichen.
Der angehende Betriebswirt/in IHK erkennt hier ein Grundprinzip: die gerade genannten Analysegrenzen sind Grenzen, die für jede Bilanzkennzahl gilt, die alleine steht.
Betriebswirt/in IHK: Grundsätzliches zur Prüfung
Dies war der erste Teil zur Bilanzen/Steuern aus dem Prüfungskatalog zum Betriebswirt/in IHK. Das Beherrschen des Faches hängt davon ab, dass der angehende Betriebswirt/in IHK die Bilan-zierungsgrundsätze beherrscht.
In anderen Fächern des Betriebswirts IHK sind andere Fähigkeiten gefordert. Hier sind auch Hilfen für das Prüfungsfach "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" vom Betriebswirt/in IHK.