Was ist das Innergemeinschaftliche Kontrollverfahren?
Lernkarte: Rückseite
Innergemeinschaftliches Kontrollverfahren
Jeder EU-Staat hatte eine Behörde zu errichten und alle exportierenden Unternehmen wurden verpflichtet, die Exporte an diese Behörde zu melden. Diese Meldungen werden in eine Datenbank eingepflegt, zu der jeder andere Mitgliedstaat Zugang hat.
Die für Deutschland zuständige Behörde ist das Bundesamt für Finanzen in Saarlouis. Dort erhält man auch die Umsatzsteuer-Idenditifikations-Nummer.