Beschreiben Sie die bisherige umsatzsteuerliche Kompromissregelung im Rahmen der EU. Gehen Sie dabei auf die Folgen für die Unternehmen ein!
Lernkarte: Rückseite
EU, Umsatzsteuerliche Regelung
Bisher wurde für Unternehmen das alte Bestimmungslandprinzip beibehalten. Die alten Grenzkontrollen wurden allerdings abgeschafft und durch das so genannte innergemeinschaftliche Kontrollverfahren ersetzt.
Für Privatpersonen gilt allerdings das Ursprungslandprinzip mit einigen Ausnahmen, wie Tabak, Alkolhol, Autos, Mineralöle. Für diese Ausnahmen gilt wiederum das Bestimmungslandprinzip.