Archiv der Kategorie: Betriebswirt IHK

Video Mezzanine Finanzierung Betriebswirt/in IHK Lernhilfe

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Lernen ohne Leiden (Video Mezzanine Finanzierung Betriebswirt/in IHK Lernhilfe)

Hallo, herzlich willkommen, Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und möchte in diesem Video mal eingehen auf Mezzanine Finanzierung — Mezzanine Finanzierung.

Begriff Mezzanine (Video Mezzanine Finanzierung Betriebswirt/in IHK Lernhilfe)

Zunächst einmal der Begriff: Mezzanine bedeutet schlicht und einfach Zwischengeschoss. Das ist also ein bestimmter Baustil der hier gemeint ist in der Renaissance. Man hatte hier die erste Etage, und man hatte die zweite Etage, und dann baute man hier noch so etwas dazwischen, nicht erste Etage und nicht zweite Etage, sondern dazwischen, also ein bisschen etwas nicht Fisch, nicht Fleisch, ja, das ist Mezzanine.

Formen der Finanzierung (Video Mezzanine Finanzierung Betriebswirt/in IHK Lernhilfe)

Und Finanzierung, dafür müssen wir zunächst einmal die Einordnung machen, Finanzierung zerfällt ja bekanntlich in

  • die Außenfinanzierung und
  • die Innenfinanzierung.

Und wir sind jetzt rein bei der Außenfinanzierung. Mezzanine gehört also in die Außenfinanzierung, und da gibt es bekanntlich

  • die Beteiligungsfinanzierung und
  • die Kreditfinanzierung.

Beteiligungsfinanzierung, da geht es um Eigenkapital, und Kreditfinanzierung, da geht es um Fremdkapital.

Und die Mezzanine Finanzierung ist nun hier dazwischen. Hier liegt sie. Mezzanine liegt dazwischen.

Das ist also eine Finanzierung, die Elemente der Eigenfinanzierung und Elemente der Fremdfinanzierung hat, also nicht Fisch und nicht Fleisch, nicht reine Eigenfinanzierung, nicht reine Fremdfinanzierung, wobei es rein rechtlich Fremdfinanzierung ist.

Ein Beispiel für Mezzanine ist die Wandelschuldverschreibung. Eine Wandelschuldverschreibung ist ein Schuldpapier. Nehmen wir mal an, wir haben ein großes Unternehmen, BMW zum Beispiel, und BMW braucht Geld, und BMW leiht sich nun Geld, indem es Papiere druckt, Schuldverschreibungen, ja, eine Schuldverschreibung, in kleinen Einheiten, sagen wir mal 1.000 Euro, und irgendein kleiner Sparer kauft diese Schuldverschreibung. Für den kleinen Sparer ist es dann eine Geldanlage, denn BMW verspricht nicht nur die 1.000 Euro zurückzuzahlen, sondern dazu auch noch Zinsen zu zahlen, das heißt für ihn ist das eine Geldanlage. Das ist eine Schuldverschreibung. Und die Wandelschuldverschreibung gestattet nun das Recht auf Wandlung. Das Recht auf Wandlung innerhalb einer bestimmten Frist – kann, wenn wir hier wieder BMW haben und hier den kleine Sparer, dann kann der Sparer das Papier zurückgeben und bekommt dafür Aktien, eine Aktie, je nachdem, das hängt vom Verhältnis ab. Das heißt: Der Sparer wandelt sich. Er ist nicht mehr Gläubiger, das ist er, solange er das Papier gekauft hat, er wandelt sich vom Gläubiger zum Aktionär. Das ist eine Wandelschuldverschreibung. Und als Aktionär ist an Eigenkapitalgeber, als Gläubiger ist man Fremdkapitalgeber. Sie sehen hier das Element von Mezzanine: Es ist so ein Zwitter, ein Zwischending. Mezzanine ist eine Zwitter-Finanzierung, so könnte man es vielleicht am treffendsten sagen.

Lernen ohne Leiden (Video Mezzanine Finanzierung Betriebswirt/in IHK Lernhilfe)

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Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Video- Marktforschung u. Marketingforschung

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Lernen ohne Leiden (Video- Marktforschung u. Marketingforschung)

Herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, spezialisiert auf Abschlüsse vor der Industrie- und Handelskammer. Und in diesem Video wollen wir uns mal vornehmen die beiden Begriffe Marktforschung und Marketingforschung.

Individuelle Bereiche und Schnittmenge (Video- Marktforschung u. Marketingforschung)

Und ich male mal ein Bild hierhin, um mal zu verdeutlichen, wie diese Zusammenhänge sind dieser beiden doch sehr ähnlich klingenden Begriffe. Und was wir hier sehen, ist das Bild einer Schnittmenge. Hier in der Mitte ist eine Schnittmenge, und wenn das hier (das obere Feld) die Marketingforschung ist, und das hier unteres Feld) die Marktforschung ist, dann bilden die beiden Begriffe hier eine Schnittmenge. Also: Es gibt Teile der Marketingforschung, die mit der Marktforschung übereinstimmen, und Teile der Marketingforschung, die mit der Marktforschung nichts zu tun haben.

  • Zunächst einmal der Teil der Marketingforschung, der mit der Marktforschung nichts zu tun hat, ist das hier, und das ist Intern Absatzrelevantes. Das sind Lagerprobleme zum Beispiel. Die sind absatzrelevant. Wenn das Lager nicht reicht, um genug Produkte einzukaufen, wenn wir nicht liefern können, dann ist das absatzrelevant. Intern aber.
  • Und was die Marketingforschung genau wie die Marktforschung hier in der Schnittmenge natürlich interessiert, ist der Absatzmarkt.
  • Und dann gibt es noch andere Märkte, die Marketingforschung nicht interessieren, denn die Marketingforschung nennt man auch die Absatzforschung, hat also nur zu tun mit absatzrelevanten Dingen. Da sind das andere Märkte. Das sind nicht die Absatzmärkte, sondern das sind die Beschaffungsmärkte – die Beschaffungsmärkte. Und zwar was haben wir hier? – Den Kapitalmarkt, den Rohstoffmarkt und den Arbeitsmarkt. Das sind Beschaffungsmärkte, aber keine Absatzmärkte, deswegen für die Marktforschung relevant, aber nicht für die Marketingforschung.

Das war’s schon wieder.

Lernen ohne Leiden (Video- Marktforschung u. Marketingforschung)

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Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Video LiFo-Verfahren, Verbrauchsfolge

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Video LiFo-Verfahren, Verbrauchsfolge)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen. Und im letzten Video haben wir auf das FiFo-Verfahren geschaut.

Es gibt hier grundsätzlich das FiFo-Verfahren, und es gibt das LiFo-Verfahren. Beide Verfahren sind geregelt im § 256 HGB, also im Handelsgesetzbuch. Im letzten Video haben wir geschaut, was FiFO macht, und wir haben gesehen, dass wir auf einen Endbestand, eine Einwertung kommen von 2.500 Euro. Heute schauen wir mal, oder jetzt schauen wir mal, was mit LiFo ist.

Last in, First out (Video LiFo-Verfahren, Verbrauchsfolge)

LiFo – Last in, First out, also genau anders als FiFo, nicht First in, sondern Last in, First Out: Die Ware, die zuletzt reingekommen ist, wird unterstellt als erste herausgegangen zu sein.

Wir schauen wieder auf unser Beispiel:

  • Im Januar 1.000 Schrauben in eine Kiste geschmissen, 1 Euro pro Schraube.
  • Im Februar weitere 1.000 Euro, wieder in die Kiste geschmissen, 1,20 Euro pro Schraube bezahlt.
  • Im März 1.000 Euro – nein: 1.000 Schrauben, wieder für 1,20 Euro, also für 1.200 Euro Schrauben eingekauft.
  • Und im April noch einmal 1.000 Schrauben, und die inzwischen für 1,30 Euro pro Schraube.

Am 30. April ist wieder Jahresabschluss, das ist natürlich möglich, man muss es nicht zum 31.12. machen, am 30. April wird abgeschlossen. Die Frage ist: Wie bewerten wir unseren Bestand an Schrauben, wenn in diesem Zeitraum 2.000 Schrauben verbraucht wurden, demzufolge also noch 2.000 Schrauben da sind?  – Nur: welche?

Und bei FiFo ist es jetzt genau anders als bei LiFo:

Bei LiFO bedeutet Last in, First out, das heißt es wird unterstellt, das weiß keiner, aber es wird unterstellt, dass diese zuletzt reingekommenen Schrauben (April und März) zuerst rausgegangen sind, das heißt die sind weg, und dementsprechend sind die zweitausend Schrauben (aus Februar und Januar) noch da. Reine Unterstellung, ja? Keiner weiß das. Und wir bewerten demnach unseren Schraubenbestand mit 1.000 mal 1 Euro gleich 1.000 (für Januar) und 1.000 mal 1,20 Euro (für Februar, das heißt 2.200 Euro ist unser Schraubenbestand nach LiFo.

Kurz noch einmal als Erinnerung an das letzte Video: Bei FiFO, schauen Sie rein, wenn Sie es nicht gemacht haben, 2.500 Euro. Das sind schon mal 300 Euro Unterschied in der Einwertung hier – rein aufgrund der Wahl des entsprechenden Verfahrens, ja? Erheblicher Unterschied hier, welche Verbrauchsfolge wir unterstellen. Was man nicht darf, ist das jedes Jahr wechseln, das wäre ein Verstoß gegen das Prinzip der Stetigkeit. Aber zunächst einmal hat der Unternehmer hier grundsätzlich das Wahlrecht, welches der beiden Verbrauchsfolgeverfahren er unterstellt, und wenn er FiFo nimmt, hat er einen höheren Wert seiner Vorräte an Schrauben und dementsprechend auch einen höheren Gewinn. Also das muss man entscheiden.

Ok, das war’s zum Beispiel FiFo und LiFo, zu den Verbrauchsfolgeverfahren.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Video LiFo-Verfahren, Verbrauchsfolge)

Wenn Sie das interessiert, wenn Sie die Art der Vermittlung anspricht, schauen Sie mal in den www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie alles mögliche zum Thema BWL, Jura, leichteres Lernen, Prüfungen erfolgreich bestehen und so weiter.

Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Video Eigenkapital-Rentabilität Betriebswirt/in IHK

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Video Eigenkapital-Rentabilität Betriebswirt/in IHK)

Hallo und herzlich willkommen. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen, vor allem betriebswirtschaftliches Wissen und juristisches Wissen. Und in diesem Video geht es um die Eigenkapital-Rentabilität. Ich kürze mal ab EK für Eigenkapital und dann Rentabilität, wobei man auch Rendite sagen kann. Eigenkapital-Rendite und Eigenkapital-Rentabilität sind genau das gleiche.

Formel und Bedeutung (Video Eigenkapital-Rentabilität Betriebswirt/in IHK)

Und da schauen wir uns unter a) zunächst mal an, wie die Eigenkapital-Rentabilität gebildet wird. EKRent kürzen wir mal ab wird gebildet wie alle Rentabilitäts-Kennzahlen: Man zieht einen Bruchstrich und schreibt „mal hundert“ (* 100). Das gilt für alle Rentabilitäts-Kennzahlen. Und dann kommt in den Zähler immer eine Erfolgsgröße, das heißt der Gewinn, oder wir schreiben lieber Jahresüberschuss als Saldo aus Ertrag minus Aufwand, der Jahresüberschuss. In den Zähler also die Erfolgsgröße, und in den Nenner die Bezugsgröße, also die Rentabilität bezieht sich hier auf das Eigenkapital, das heißt das Eigenkapital ist die Bezugsgröße. Bei einer Umsatz-Rentabilität würde im Nenner der Umsatz stehen.

Das ist also die Formel:

 

Und b) ist die Frage: „Was sagt es aus? Was sagt die Eigenkapital-Rentabilität aus?“ – Ganz einfach: Das ist die Verzinsung des im Unternehmen arbeitenden Eigenkapitals. Das heißt: Wenn hier herauskommt „8 Prozent“, bedeutet das, dass das Eigenkapital, das der Unternehmer in sein Unternehmen eingebracht hat, ihm 8 Prozent bringt. Und das kann er nun vergleichen mit dem, was er bekommen würde oder bekommen hätte, wenn er das Geld auf dem Kapitalmarkt angelegt hätte. Also die Verzinsung des im Unternehmen arbeitenden Eigenkapitals, das ist die Eigenkapital-Rentabilität EKRent.

Das war’s.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Video Eigenkapital-Rentabilität Betriebswirt/in IHK)

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Vielen Dank.

Mein Name ist Marius Ebert.

  

© Dr. Marius Ebert

 

Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Willkommen zurück. Wir sind bei Teil 3 angelangt unseres Themas vertragliche Leistungsstörungen. Schauen Sie bitte Teil 1 als Einstieg. In Teil 2 haben wir den Schuldnerverzug beleuchtet. Jetzt sind wir bei der Unmöglichkeit beziehungsweise müssen prüfen, ob es Unmöglichkeit ist.

Die Fallsituation ist nun nicht, dass das Teil zu spät geliefert wird, sondern das Teil existiert nicht mehr, um das es in dem Vertrag ging, der möglicherweise ein Kaufvertrag ist. Ja, die Mindmap hier, mit der ich hier arbeite, können Sie sich herunterladen unter www.spasslerndenk-shop.de. Das erleichtert Ihnen auch den Einstieg in diesen Teil 3, ohne Teil 1 und Teil 2 jetzt unbedingt gesehen zu haben.  

Fallprüfung auf Unmöglichkeit (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

 

Also: Ist es Unmöglichkeit? Und das hängt wesentlich davon ab, ob es sich u eine Stückschuld handelt oder um eine Gattungsschuld.

Bei Gattungsschuld gibt es nämlich grundsätzlich keine Unmöglichkeit. Was ist eine Gattungsschuld? Eine Gattungsschuld richtet sich auf ein Teil, das nach Art und Güte bestimmt ist, aber nicht auf ein Unikat. Also zum Beispiel „Tomaten Güteklasse A“ ist eindeutig eine Gattungsschuld. Eine Stückschuld wäre, wenn es genau dieser Gebrauchtwagen wäre. Stückschuld, das klassische Beispiel aus der Praxis, der Gebrauchswagen und das Serienfahrzeug, das Neufahrzeug ist eine klassische Gattungsschuld.

Aber: Es gibt die Konkretisierung zur Stückschuld. Das ist ein bisschen tückisch, solche Fälle gelten dann als schwieriger in einer Prüfung. Nämlich: Wenn der Verkäufer eine Gattungsschuld konkretisiert hat zur Stückschuld, das heißt er hat es separiert, er hat die Tomaten separiert von den anderen Tomaten, hat das in ein Paket gepackt, hat den Namen des Käufers draufgeschrieben, und dann brennen die Tomaten ab, dann ist es eine Konkretisierung zur Stückschuld, und dann ist es doch wieder Unmöglichkeit.

Das ist nachzulesen im § 243, Abs. 2 BGB. Schaue Sie bitte unbedingt ins Gesetz.

Noch einmal zur Erinnerung: Juristerei ist ein zweistufiges Spiel:

  • Einmal, die erste Stufe ist die Zuordnung zum Gesetz, zur Struktur des Gesetzes, also wo sind wir im Gesetz,
  • und b) ist dann die Anwendung.

Und a) ist der schwierigere Fall. Das heißt: Wenn Sie den Paragrafen gefunden haben, wenn Sie die Rechtsgrundlage gefunden haben, wird es sofort sehr viel einfacher.

Also das ist der Fall der Unmöglichkeit.

Im nächsten Video geht es dann um die Schlechterfüllung, das heißt: Das Teil, das geliefert wurde, taugt nicht, leistet nicht das, was es leisten soll, das ist die dritte Konstellation. Das erste war der Schuldnerverzug, das zweite die eventuelle Unmöglichkeit, dann kommt die Schlechterfüllung in Teil 4.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Und Ihre Mindmap finden Sie unter www.spasslerndenkshop.de. Schauen Sie oben in der Leiste, da steht ein Wort „Herunterladen“, und dort gehen Sie bitte hin. Klicken Sie, dort finden Sie das PDF zum Herunterladen.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Willkommen zurück. Wir sind in einer kleinen Videoserie über vertragliche Leistungsstörungen. Diese Mindmap, anhand derer wir hier arbeiten, finden Sie unter www.spasslerndenk-shop.de zum Herunterladen. Gehen Sie zu www.spasslerndenk-shop.de, schauen Sie oben in der Leiste, da steht Herunterladen, und dort können Sie diese Mindmap herunterladen.

Wir haben gesehen im ersten Teil: Es gibt fünf Leistungsstörungen des Schuldners, und es gibt eine Leistungsstörung des Gläubigers. Und wir haben und diese sechs Leistungsstörungen insgesamt im Überblick angeschaut.

Fallprüfung (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Jetzt steigen wir hier ein, nämlich: Wir schauen uns den Fall an und kucken, was läuft ab, und stellen fest:

  • Da ist zum Beispiel ein Kaufvertrag. Es muss ein Vertrag zwischen den Partnern vorliegen, sonst ist es keine vertragliche Leistungsstörung, sondern es ist eventuell eine Delikthaftung, also eine Haftung aus unerlaubter Handlung. Also: Wir haben eine Kaufvertrag oder eine andere Vertragsform, meistens ein Kaufvertrag in den Fällen.
  • Und jetzt wird das Teil zu spät geliefert. Das nennt der Jurist Schuldnerverzug oder Späterfüllung. Das heißt es wird erfüllt, aber zu spät. Die Leistungsstörung liegt darin, dass nicht rechtzeitig geliefert wird.

Fallunterscheidung (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Jetzt müssen wir wieder eine Fallunterscheidung treffen, nämlich: Der Gläubiger will das Teil noch, oder der Gläubiger will es nicht mehr. Das ist eine wichtige Unterscheidung, die man am Fall erkennen muss.

  • Wenn der Gläubiger das Teil noch will, dann ist es ein Fall von Verzögerungsschaden. Er möchte das Teil noch, möchte aber den Schaden ersetzt bekommen, den er durch die Verzögerung erlitten hat.
  • Und wenn der Gläubiger das Teil jetzt nicht mehr haben will, dann ist das Schadensersatz statt der Leistung. Er will die Leistung des Schuldners nicht mehr, will aber einen Schaden, den er eventuell hat, ersetzt bekommen. Und das ist etwas anderes.

Verzögerungsschaden wird gelöst über den § 280. Der § 280 im BGB ist immer der Vertrag für Schadensersatz  im Vertrag ist immer der Paragraf, wollte ich sagen, für Schadensersatz im Vertrag, also § 280 und §286 BGB löst den Fall über den Verzögerungsschaden.

Und schwieriger ist Schadensersatz statt der Leistung. Unser Rechtssystem ist immer bestrebt, einen Vertrag so, wie er geschlossen war, über die Bühne zu bringen, trotz Störungen. Wenn man raus will aus dem Vertrag, also Schadensersatz statt der Leistung, ist das schwieriger. Das wird gelöst über die §§ 280-281 BGB.

Das ist Ihre Zuordnung.

Noch einmal zur Erinnerung: Juristerei ist ein zweistufiges Spiel:

  • a)    die Zuordnung: Wir müssen den Fall der Struktur des Gesetzes zuordnen, und
  • b)    die Anwendung.

Und Zuordnung ist der schwierigere Teil. Wenn wir die Zuordnung haben, müssen wir das, was in den Paragrafen steht, nur noch stur anwenden, also Schritt für Schritt durchprüfen, was in den Paragrafen steht. Das ist leichter, die Zuordnung ist schwieriger. Und diese Mindmap hier soll Ihnen vor allem die Zuordnung erleichtern.

Also, noch einmal zusammengefasst: Schuldnerverzug — beim Schuldnerverzug müssen wir unterscheiden: Will der Gläubiger, will der Käufer das Teil noch, will er nur seinen Verzögerungsschaden ersetzt haben, sind wir bei § 280 und § 286. Will er das Teil nicht mehr, sind wir bei § 280 und §281.

Das war’s.

Im nächsten Teil geht es weiter mit der Unmöglichkeit.

Bis gleich.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 2, Schuldnerverzug)

Ach so: Schauen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie auch die Mindmap zum Herunterladen.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1)

Hallo und herzlich willkommen. In diesem Video geht es um  vertragliche Leistungsstörungen, und die möchte ich mal deutlich machen anhand einer Mindmap. Diese Mindmap gibt es auch unter www.spasslerndenk-shop.de zum Gratis-Herunterladen. Und zwar Mindmap bedeutet ja, dass wir Hauptstrukturen haben und Unterstrukturen. Also zunächst mal sind hier diese blauen Hauptäste relevant.

Prüfen, ob Vertrag vorliegt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1)

Zunächst einmal müssen wir prüfen, ob es sich wirklich um einen Vertrag handelt, also: Liegt ein Vertrag vor? Und dann: Was ist passiert? Das ist der Grundansatz, auch wenn man eine Prüfungsfrage, einen Fall zu beantworten hat. Liegt ein Vertrag vor?, nämlich nur dann ist es eine vertragliche Leistungsstörung. Wenn kein Vertrag vorliegt, könnte es eventuell eine Delikthaftung nach §§ 823 ff BGB sein, also eine Haftung aus unerlaubter Handlung, wo die beiden keinen Vertrag miteinander haben. Das ist nicht unser Fall, sondern unser Fall ist hier der Fall des Vertrages. Und: Es gibt im Rahmen des Vertrages fünf Leistungsstörungen durch den Schuldner und eine Leistungsstörung durch den Gläubiger, das heißt insgesamt nur sechs Leistungsstörungen.

Vertragliche Leistungsstörungen durch den Schuldner (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1)

Und jetzt wissen Sie, wenn Sie mich schon ein bisschen kennen, Juristerei können: Juristerei ist ein Zuordnungs- und Anwendungsspiel. Das heißt: Das Erste ist, den Fall zuzuordnen der Struktur des Gesetzes. Und jetzt gibt es diese fünf Situationen, was der Schuldner falsch machen kann, wie er die Leistung stören kann:

Einmal: Er liefert das Teil zu spät.

Oder: Das Teil existiert gar nicht mehr.

Das Eine, Das Teil wird zu spät geliefert, nennt man „Schuldnerverzug“, und das andere, wenn das Teil nicht existiert, könnte eventuell sogenannte „Unmöglichkeit“ sein. Schuldnerverzug nennt man auch „Späterfüllung“, Unmöglichkeit nennt man „Nichterfüllung“. Es geht nur das Eine oder das Andere: Entweder das Teil ist noch da, wird aber zu spät geliefert, oder das Teil existiert nicht mehr, weil es zum Beispiel verbrannt ist.

Dritte Konstellation: Das Teil wird rechtzeitig geliefert, es existiert auch, aber es ist defekt, das ist die „Schlechterfüllung“. Die Dritte Konstellation. Ja, wir müssen also, wenn wir den Fall studieren, schauen: Was ist es: Wird etwas zu spät geliefert, ist etwas gar nicht mehr da, oder ist etwas, was geliefert wird, rechtzeitig geliefert wird, defekt?

Das sind die Grundkonstellationen.

Jetzt gibt es ein paar eher Sonderfälle, nämlich: Durch den Vertrag, durch die Vertragserfüllung ist die Situation schlimmer geworden, so kann man es landläufig ausdrücken. Der Jurist sagt dazu „PVV“, positive Vertragsverletzung, positiv heißt nicht etwa gut, sondern aktiv. Das heißt: Der Schuldner tut etwas, was er nicht tun sollte. Hier beim Schuldnerverzug tut er etwas nicht, was er tun sollte, er liefert nicht rechtzeitig. Hier tut er etwas, was er nicht tun sollte. Er liefert zum Beispiel dem Bauern ein krankes Rind, und dieses Rind steckt den Rest der Herde an. Damit hat er etwas getan, was er nicht tun sollte, Positive Vertragsverletzung ist also aktive Vertragsverletzung.

Oder es gibt die Situation der Vertragsanbahnung: Der Vertrag ist noch gar nicht geschlossen, aber angebahnt, das nennt der Jurist CIC, die Culpa in Contrahendo, die Schuld bei Vertragsanbahnung, denn schon in diesem Zustand, wenn man in Vertragsverhandlungen ist, hat man Sorgfaltspflichten.

Das sind die fünf Leistungsstörungen aus Sicht des Schuldners.

Vertragliche Leistungsstörungen durch den Gläubiger (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1)

Jetzt gibt es noch eine aus Sicht des Gläubigers, nämlich der Annahmeverzug oder Gläubigerverzug: Der Gläubiger nimmt eine Leistung nicht an. Das kann Gläubigerverzug sein. Das ist also die Konstellation, die hierzu passt, oben: Eine Leistungsstörung des Gläubigers, fünf Leistungsstörungen des Schuldners.

Das war’s zunächst im Überblick. Im nächsten Video geht es weiter.

Schönen Dank.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 1)

Und das PDF, diese Mindmap bekommen Sie unter www.spasslerndenk-shop.de. Gehen Sie oben in der Leiste auf Herunterladen. Da finden Sie es.

Alles Gute.

Marius Ebert

 

© Dr. Marius Ebert

 

 

Versendungskauf, Teil 2 b2c

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 2 b2c)

Hallo und willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind bei Teil 2 des Versendungskaufes, und nun variieren wir den Fall.

Fallsituation (Versendungskauf, Teil 2 b2c)

Der Verbraucher V kauft wiederum eine Schlagbohrmaschine beim Unternehmer U, und der Verbraucher V bittet beim Unternehmer U um Versendung der Schlagbohrmaschine, weil er sie nicht mit herumtragen möchte, und bittet darum, dass ihm die Schlagbohrmaschine nach Hause gesendet wird. Also auch hier wieder Schlagbohrmaschine soll versendet werden Und auch hier wieder, damit ein Fall draus wird: Die Schlagbohrmaschine geht nun beim Versanddienst verloren, kommt beim Verbraucher V nicht an. Und die Frage ist auch hier wieder: Ansprüche V gegen U?

Rechtsgrundlage (Versendungskauf, Teil 2 b2c)

So. Wie ist die Rechtsgrundlage?

Rechtsgrundlage:  Auch hier wieder genau wie im Teil 1 ist es §§ 433 ff, und zwar § 447 und, Achtung, jetzt kommt dazu, der § 474. Schauen Sie: Die beiden Nummern sind umgedreht hier – 447 und 474 BGB. Und, es kommen noch hinzu im Grunde die Paragrafen für Verbraucher und Unternehmer, und das schauen wir uns jetzt mal der Reihe nach an.

Wie ich im ersten Teil schon sagte ist wichtig die Einordnung, also schauen wir zunächst mal in den Paragraf §13 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Wir sind also im Allgemeinen Teil: Verbraucher, der Fall macht es uns hier im Grunde schon einfach, weil der schon Verbraucher heißt, Verbraucher ist jede natürliche Person, also keine juristische Person, eine juristische Person kann kein Verbraucher sein, ja, jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Also: Wenn der Fall ein bisschen versteckter wäre, dann müsste man erst mal hier erkennen, dass das hier ein Verbraucher ist, da würde dann irgendein Name stehen, also: § 13 BGB, es handelt sich hier um einen Verbraucher.

Und dann schauen wir mal weiter. Was ist dann ein Unternehmer? Wir klicken einen Paragrafen weiter — § 14. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, haben Sie den Unterschied bemerkt? Also eine juristische Person kann Unternehmer sein, aber niemals Verbraucher, und es gibt auch natürliche Personen, die Unternehmer sind, oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, also ein Zusammenschluss von Personen, natürlichen oder juristischen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Haben wir das hier? Ja, das haben wir. Der Fall zeigt es uns im Grunde schon mit dem Holzhammer: Hier Unternehmer, er macht das in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit, verkauft die Bohrmaschine.

Wir haben also den Fall B2C – Business, das ist der Unternehmer, to Customer, das ist der Verbraucher. Und bei B2C liegt der Fall anders als im Teil 1, wo das nämlich hier endet, beim § 447, jetzt kommt hier hinzu der § 474. Aber geben wir nochmal zurück zum § 447. Schauen wir da noch einmal rein – 447, hatten wir gerade in Teil 1 schon: Versendungskauf. Es handelt sich auch hier wieder um einen Versendungskauf. Gefahrenübergang: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers – ja, das haben wir hier – die verkaufte Sache – das ist die Schlagbohrmaschine – nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur – oder wer immer zuständig ist – ausgeliefert hat.

So, soweit waren wir schon in Teil 1. Das heißt in Teil 1, wo es sich um B2B handelt, Business to Business, ist es hier zu Ende, das heißt in dem Fall, Teil 1, hatte der Käufer keine Ansprüche gegen den Verkäufer, weil der Verkäufer die Sache ordnungsgemäß dem Versender übergeben hat.

Hier ist es nun anders: Der § 447 muss jetzt vor dem Hintergrund gesehen werden von § 447. Ich ändere also nur diese beiden Nummern, drehe sie um und komme zum § 474: Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache – aha, das haben wir hier: Verbraucher V, Unternehmer U — ein sogenannter Verbrauchsgüterkauf, gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen – haben wir hier auch nicht, und was steht hier? Die §§ 445 und 447 sind nicht anzuwenden.

Rechtsfolge (Versendungskauf, Teil 2 b2c)

Also: Es handelt sich hier auch um einen Versendungskauf, aber: Verbrauchsgüterkauf. Die Konstellation ist hier der Verbraucher und der Unternehmer, das heißt der § 447 ist nicht anzuwenden, und daraus folgt: U wird nicht frei von Ansprüchen, muss neue Maschine senden. Ja, U hat dann Ansprüche gegen den Versender, ganz klar, weil die Schlagbohrmaschine irgendwie verloren gegangen ist beim Versender, und da kann U sich mit dem Versender auseinandersetzen, aber was der V angeht, so ist der V, der Verbraucher hier besonders geschützt beim Versendungskauf, beim Verbrauchsgüterkauf und hat nach wie vor den Anspruch auf die Maschine. Das heißt: Die Gefahr ist nicht übergegangen auf den Verbraucher, sondern bleibt beim Unternehmer.

Das heißt mit anderen Worten, wenn wir Teil 1 des Videos und Teil 2 jetzt hier unterscheiden: Bei Teil 1 B2B geht die Gefahr über auf den Käufer, bei Teil 2, den haben wir hier, B2C, geht die Gefahr nicht über auf den Verkäufer (korrekt: Käufer).

OK, das war’s für diesen Sachverhalt.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 2 b2c)

Klicken Sie nun unter dem Video auf www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie die Lernhilfen, auf die Sie schon immer gewartet haben.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Versendungskauf, Teil 1, b2b

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Hallo, mein Name ist Marius Ebert, und in dieser Videoserie behandle ich ein paar kleine juristische Fälle.

Ausgangssituation (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wir haben hier den folgenden Fall: Der Geschäftsführer, GF abgekürzt, der X-AG kauft bei der Y-GmbH eine Schlagbohrmaschine, und zwar für die X-AG, also zur Verwendung in der X-AG, weil die X-AG diese Schlagbohrmaschine braucht. Vereinbart wird, vereinbart wird, dass diese Maschine versendet wird, also der Geschäftsführer der X-AG bitte die Y-GmbH, diese Schlagbohrmaschine zu versenden an den Firmensitz der X-AG – versenden an Firmensitz. Das ist die Ausgangssituation. Und damit ein Fall draus wird, für eine Prüfung zum Beispiel, muss jetzt irgendwas schiefgehen. Ja, juristische Fälle in Prüfungen sind immer dadurch gekennzeichnet, dass irgendwas schiefgeht, denn wenn das hier jetzt ganz normal abgewickelt wird, die Maschine, die Schlagbohrmaschine dort ankommt, der Geschäftsführer der X-AG alles bezahlt, dann haben wir keinen juristischen Fall für eine Prüfung. Also irgendwas muss jetzt passieren. Was passiert? Die Schlagbohrmaschine kommt dort nicht an, sondern geht irgendwie beim Versanddienst verloren. Also: Maschine, ja, das passiert hier, Maschine geht verloren. Durch irgendeinen Fehler des Versenders geht diese Maschine nun verloren. Und die Frage ist nun: Kann  der Geschäftsführer der X-AG jetzt Ersatz oder eine neue Maschine oder Rückerstattung des Kaufpreises oder irgendetwas verlangen. Also Frage: Ansprüche X-AG gegen Y-GmbH?

Rechtsgrundlage (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Nun, was man zunächst erkennen muss, ist, das es sich hier um ein B2B-Geschäft handelt, ein B2B-Geschäft, wie man auf Neudeutsch sagt, also auf Deutsch Geschäftsleute, Kaufleute, Kaufleute untereinander. Der Geschäftsführer der X-AG handelt in Vertretung der X-AG, die X-AG ist Kaufmann, und die Y-AG ist auch Kaufmann, und zwar übrigens Kaufman kraft Rechtsform. Es handelt sich also um ein Geschäft über Kaufleute, ein Geschäft unter Kaufleuten, B2B-Geschäft.

Und der Jurist fängt immer an, eine Prüfung zu lösen, indem er „Rechtsgrundlage“ hinschreibt. Und die Rechtsgrundlage sind hier die Paragrafen §§ 433 ff BGB, insbesondere ist hier interessant der, insbesondere ist hier interessant der § 447 BGB, also besonders § 447 BGB. Und diesen 447 schauen wir uns jetzt einmal an.

Was sehen wir hier? 447 – Gefahrenübergang beim Versendungskauf. Also: Es handelt sich hier, ich geh nochmal eben zurück, es handelt sich hier um einen Versendungskauf, und wenn Sie das erkannt haben, dann haben Sie im Grunde schon 80 Prozent der Lösung, denn Juristerei ist immer ein zweistufiges Spiel: Erster Schritt, erste Stufe: den Fall einordnen in das Kategorierungssystem der Paragrafen, also wo gehört das jetzt hin, und zweitens: Rechtsfolge ziehen. Das sind die beiden wesentlichen Elemente. Das Einordnen ist das Schwierigere, die Rechtsfolge ziehen ist leichter.

Rechtsfolge (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

Wenn wir es also eingeordnet haben, wir wissen, wir sind hier beim Versendungskauf, dann ist es relativ leicht, die Rechtsfolge zu ziehen. Die steht nämlich hier: „Versendet der Verkäufer, das ist die Y-GmbH, auf Verlangen des Käufers, jawohl, das war hier im Fall war das so, die verkaufte Sache, das ist die Bohrmaschine, nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, Achtung, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

So. Also klare Rechtsfolge: Keine Ansprüche der X-AG gegen Y-GmbH. Ja, das ist die Rechtsfolge hier, weil die Y-GmbH die Sache, also die Schlagbohrmaschine, ordnungsgemäß dem Versanddienst übergeben hat. Beim Versanddienst ist sie verloren gegangen, also ist die Y-GmbH frei gegen irgendwelche Ansprüche, frei von Haftungsansprüchen.

Achtung: Der Fall sieht ganz anders aus, wenn es sich um ein B2C-, also ein Business to Customer-Geschäft handelt. Unternehmer-Verbraucher, wie das BGB hier spricht, also die Wortwahl des BGB ist hier Unternehmer und Verbraucher, B2C, Business to Customer, und das schauen wir uns im nächsten Video an.

Also das ist Versendungskauf Teil 1, und zwar B2B-Geschäft. Folge, wenn es sich um ein B2B-Geschäft handelt, und das muss herausgearbeitet werden, dann ist der, das Unternehmen, der Verkäufer hier, das ist ja hier der Verkäufer, und das hier ist der Käufer, die X-AG, für die der Geschäftsführer handelt, dann ist der Verkäufer frei, wenn er die Ware ordnungsgemäß an den Versanddienst übergeben hat.

Anders sieht die Sache aus bei B2C, und das schauen wir uns in Teil 2 an.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Versendungskauf, Teil 1, b2b)

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© Dr. Marius Ebert

 

Verhaltensgitter

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IHK-Prüfung entschlüsselt (Verhaltensgitter)

Willkommen zurück. Mein Name ist Marius Ebert, und es geht nach wie vor um Führungsstile in meinen kleinen Schulungsvideos.

Ein- und zweidimensionale Führungsstile (Verhaltensgitter)

Führungsstile – und wir können unterscheiden in eindimensional und zweidimensional.

Eindimensional, das sind die bekannten autoritär, kooperativ, Laissez-faire, charismatisch und als Wahl zwischen autoritär und kooperativ je nach Situation und Reifegrad des Mitarbeiters der situative Führungsstil. Das ist in einem anderen Video beschrieben.

Verhaltensgitter mit 81 Kombinationen (Verhaltensgitter)

Heute beschäftigen wir uns mit einer zweidimensionalen Betrachtung, und da sind wir beim sogenannten Verhaltensgitter, entwickelt von zwei Menschen namens Blake und McCanse, und dieses Verhaltensgitter lässt sich so (als Koordinatensystem) darstellen: Wir haben hier (auf der Abszisse) die Aufgabenorientierung, und hier (auf der Ordinate) die Menschenorientierung – Aufgabenorientierung an der Abszisse und Menschenorientierung an der Ordinate, und zwar skaliert von 1 bis 9 (an der Abszisse), und hier (an der Ordinate) auch skaliert von 1 bis 9, so dass sich hier Kästchen ergeben – insgesamt 81 verschiedene Kombinationen. Lässt sich sehr leicht ausrechnen: 9 hoch 2 (92).

So, und jetzt schauen wir mal:

  • Hier, (9;1), also wenn wir uns hier befinden, an dieser Position, haben wir eine extrem hohe Aufgabenorientierung, aber eine ganz schwache Menschenorientierung. Das ist Befehl und Gehorsam, da zählt der Mensch nichts, da müssen die Aufgaben erledigt werden.
  • Hier, (9;1), wird der Mensch mit Glacéhandschuhen angefasst.

Und das Ideal dieses Verhaltensgitters ist hier oben: (9;9) – extrem starke Aufgabenorientierung, nämlich höchste Ausprägung, und extrem starke Menschenorientierung. Das heißt: Hier liegt das Ziel, da will man hin. Und es gibt Unternehmen, die das durchaus schaffen. Schauen Sie sich mal an, was Google da so macht im Bereich Menschenorientierung. In meiner Sichtweise weltweit führend. Oder auch Hewlett Packard sind Unternehmen mit ganz starker Menschenorientierung, aber auch sehr starker Aufgabenorientierung.

Das ist das Verhaltensgitter. Man nennt es auch managerial grid, das Verhaltensgitter von Blake und McCanse.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Verhaltensgitter)

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Dankeschön.

 

© Dr. Marius Ebert