Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug?)
Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug – Fragezeichen.
Rechtsgrundlage § 286 BGB (Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug?)
Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug?
Rechtsgrundlage im BGB ist der § 286 BGB, so, und da haben wir verschiedene Dinge — bitte schauen Sie rein. Ich werde die wichtigsten Dinge hier aufführen:
→ Einmal gilt die Regel „30 Tage genug für Verzug“, das heißt, dass drei Tage, nach nicht drei, sondern 30 Tage nach Zugang der Rechnung, 30 Tage nach Zugang der Rechnung gerät der Schuldner automatisch in Verzug, auch ohne Mahnung, ja. Das ist ja die Frage hier: Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung?
→ Und die zweite wichtige Regel ist: Zeitpunkt, Zeit war, die Zeit für die Zahlung war kalendermäßig bestimmt. Auch dann entfällt die Mahnung, ja. Man schreibt dann auf die Rechnung drauf zum Beispiel „Zahlen Sie sofort“ oder „Zahlen Sie bis zum …“, ja, dann ist die Zeit kalendermäßig bestimmt.
→ Und natürlich: Wenn der Käufer verweigert. Ja, wenn der Käufer sagt: „Du kannst machen, was du willst, ich zahle sowieso nicht..:“, da muss man natürlich nicht mehr mahnen.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Wann entfällt die Pflicht zur Mahnung beim Zahlungsverzug?)
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