Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße u. große Kapitalgesellschaften)
Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße und große, große Kapitalgesellschaften.
Hintergrund und Rechtsgrundlage der Unterscheidung (Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße u. große Kapitalgesellschaften)
Wie wir das tun? Fragen wir uns zunächst einmal: „Warum gibt es denn diese Unterscheidung überhaupt?“ Nun. wir haben an anderer Stelle mal gesehen, dass der Deal einer Kapitalgesellschaft mit dem Gesetzgeber folgendermaßen aussieht: Kapitalgesellschaft sagt: „Gib mir die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen, so dass das private Vermögen der Gesellschafter nicht haftet.“ – „Okay“, sagt der Gesetzgeber, „mache ich, aber dafür verpflichte ich dich, dass du auch zeigst, was bei dir los ist. Wenn die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist, dann möchte man natürlich auch gerne wissen, wie es bei dir wirtschaftlich aussieht.“ Der Gesetzgeber verlangt also all eben sozusagen als im Gegenzug Informationen. Und die Intensität und Genauigkeit, Detailliertheit der Informationen, die man geben muss, ist nun gestaffelt. Eine kleine Kapitalgesellschaft muss weniger Informationen geben als eine große Kapitalgesellschaft. Das ist der wesentliche Grund für diese Staffelung. Und ich muss ergänzen: Seit einiger Zeit gibt es noch die Kleinstkapitalgesellschaft, also hat der Gesetzgeber hier noch eine weitere Kategorie aufgemacht links von der kleinen, also noch kleiner, und diese Kleinstkapitalgesellschaft muss noch weniger Informationen geben, kann noch mehr Informationen aggregieren, zusammenfassen, so dass man Details nicht mehr sieht als zum Beispiel die kleine oder die anderen hier, die mittelgroße, die große. Das ist der Hintergrund, der wesentliche Hintergrund für diese Unterscheidung.
Die Rechtsgrundlage ist der Paragraf 267 HGB, und das ist einer der wenigen Paragrafen, den Sie, wenn Sie eine gedruckte Ausgabe des HGB haben, bitte im Internet gegenchecken. Ansonsten ist das HGB relativ statisch, aber wenn sich da was ändert, dann entweder in relativ langen Zeiträumen oder eben dieser 267 HGB beziehungsweise 267a HGB, das ist diese Kleinstkapitalgesellschaft. Sie sehen an dem „a“ ist immer ein Zeichen dafür, dass ein Paragraf später in ein bestehendes System reingeflickt wurde und man natürlich die ganze Nummern nicht ändern will, ja, das der Grund, weswegen man mal hier mit „a“ arbeitet, sonst müsste man den dann 268 nennen, der 268 ist aber schon vergeben, und dann müsste man alle Nummern nach hinten verschieben und alle die mal gelernt haben was in den jeweiligen Paragrafen drinsteht, kommt völlig durcheinander. Deswegen arbeitet man lieber so und arbeitet mit diesem „a“. Also dies “a“ ist ein Hinweis darauf, dass man einen Paragrafen später ergänzt hat so wie in diesem Fall, das ist also die Kleinstkapitalgesellschaft, das ist der 267a im HGB.
Auch hier bitte schauen. Diese Kriterien ändern sich schneller, als sich das HGB ändert, denn der Paragraf 267 und der Paragraf 267a enthalten Größenordnungskriterien, die ich hier im Detail nicht wiedergebe, weil, wie gesagt, so was ändert sich. Jetzt gerade für 2016 wird es wieder angepasst. Man muss das nicht wissen, man muss nur wissen, wo es steht, und dann, wenn man es braucht, gezielt nachschauen.
Drei Kriterien für die Größe einer Kapitalgesellschaft (Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße u. große Kapitalgesellschaften)
Was man wissen sollte, ist: Was macht denn eine kleine, was macht denn eine kleine Kapitalgesellschaft klein, was macht eine große Kapitalgesellschaft groß? Das kann ja eine Menge sein. Naheliegend ist sicher, dass man hier nach Umsatz geht, und so ist es auch. Eines der Kriterien sind die Umsatzerlöse. Es sind insgesamt drei, Strukturzahl 3 hier, drei Kriterien, drei Kriterien.
→ Ja, Umsatzerlöse ist eines davon. Da wenn man vielleicht sogar noch von außen draus drauf gekommen.
→ Dann: Was macht noch eine große Gesellschaft groß? Es ist die Anzahl der Arbeitnehmer. Ist auch nicht überraschend, ja. Wenn wir so Unternehmen nehmen wie Siemens oder so was, wo die letzte Zahl, die ich weiß, sie mag nicht mehr stimmen, 30.000 Leute beschäftigt sind, dann kann man schon von einer gewissen Größe reden, und man hat eine andere Dimension als der kleine Schreinermeister, der da, keine Ahnung, drei Festangestellte hat und noch zwei halbe, zwei Teilzeitkräfte oder so etwas. Das ist eine andere Dimension. Anzahl der Arbeitnehmer.
→ Und das dritte Kriterium ist die Bilanzsumme. Ja, Die Bilanzsumme, hier, das hier unten links und rechts immer gleich, denn die Bilanz ist ja eine Waage, also die Zahl, die auf beiden Seiten der Bilanz hier unten unter dem Strich steht, das ist die Bilanzsumme.
So, und diese für diese drei Kriterien gibt es bestimmte Schwellenwerte, und wenn diese Schwellenwerte überschritten werden, dann kommt man in die nächste Kategorie, dann kommt man von der kleinen zur mittelgroßen und von der mittelgroßen zur großen und so weiter. Feinheiten wie jetzt „Was ist, wenn man nur zwei Kriterien überschreitet oder in einem Jahr mal einmal alle drei, aber dann wieder im nächsten Jahr nicht?“ und so weiter, das bitte alles nachlesen, ist genau erklärt im 267 beziehungsweise vor, vor allem 267, aber eben auch 267a HGB. Da ist das genau erklärt, was ist, wenn das hier mal Schwankungen auch mal wieder runter geht, so dass man einmal jenseits des Schwellenwertes ist dann wieder zurückfällt und so weiter, ist dort alles erklärt. Ja, es hat jetzt keinen Sinn, wenn ich jetzt den Paragrafen noch abschreibe, das kann man nachschauen. Nur, wie gesagt, wenn Sie da eine gebundene Ausgabe vom HGB haben, dann kurz mal ins Internet gehen und schauen, dass Sie den aktuellen Paragrafen bekommen, weil sich diese Schwellen, diese Schwellenwerte werden eben immer mal angepasst an die Zeitentwicklung.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Unterscheiden Sie kleine, mittelgroße u. große Kapitalgesellschaften)
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Mein Name ist Marius Ebert.
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© Dr. Marius Ebert