Plankostenrechnung, Teil 4


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankostenrechnung, Teil 4)

Hallo, willkommen zurück zu unserer Videoserie über die Plankostenrechnung. Mein Name ist Marius Ebert. Ich bin Experte für leichtes und schnelles Lernen und skizziere noch mal eben die Basis, auf der wir arbeiten, denn in diesem Video geht es um die Verbrauchs- und Beschäftigungsabweichung.

Zusammenfassung der bisherigen Inhalte (Plankostenrechnung, Teil 4)

Noch mal ganz kurz den Einstieg: Wir haben hier (auf der Abszisse) stehen t, tempus, die Zeit, und hier (auf der Ordinate) die Kurve der verrechneten Plankosten und die Sollkostenkurve Kverrechnet und KSoll. Wir steigen ein bei unserer geplanten Beschäftigung. Es sind zum Beispiel 200 Stunden geplant für die nächste Planperiode. Wir haben dem zugeordnet bestimmte Gesamtkosten, die sich aufspalten in Fix- und variable Kosten. Diese Angaben sind in der Aufgabe versteckt.

Wir ziehen zunächst mal, ermitteln zunächst mal die Kurve der verrechneten Plankosten. Das ist einfach der Stundensatz, der sich ergibt aus Gesamtkosten durch Gesamtzeit, auf die Stunde umgerechnet und proportionalisiert. Eine Stunde kostet angeblich so viel, zwei Stunden so viel und so weiter. Das stimmt aber nicht, denn in Wirklichkeit sind in diesen Gesamtkosten Fixkosten versteckt, die sich bekanntlich durch die Stunden überhaupt nicht bewegen.

Die zweite Kurve ist also die Sollkostenkurve, das ist diese Kurve. Und beide Kurven gehen dann so entsprechend weiter.

Das ist zunächst mal die Basis.

Beschäftigungsabweichung, Verbrauchsabweichung und Gesamtabweichung (Plankostenrechnung, Teil 4)

Nun kommt die Aufgabe in der Prüfung. Wir haben entweder eine Unterbeschäftigung, das heißt die Ist-Beschäftigung liegt links von Soll, oder eine Überbeschäftigung – die Ist-Beschäftigung liegt rechts von unserem Sollwert. Hier (bei t auf der Abszisse) ist der Sollwert.

Nehmen wir den einfachen Fall: Die Ist-Beschäftigung liegt links von der Soll-Beschäftigung, das heißt nehmen wir an, wir erreichen diese Ist-Beschäftigung. Dann ist dieser Ist-Beschäftigung zugeordnet in der Aufgabe ein bestimmter Ist-Kostenwert, der in der Regel über der Sollkostenkurve liegt, aber nicht muss. Wenn er drunter liegt, dann hat der Kostenstellenleiter besonders wirtschaftlich gearbeitet. Wir gehen jetzt mal von Unwirtschaftlichkeit aus. Nehmen wir an, die Ist-Kosten liegen hier, ja, auf dieser vertikalen Linie hier. Dann haben wir hier die Verbrauchsabweichung, und wenn wir weiter runter gehen zur Kurve der verrechneten Plankosten, haben wir in dieser Strecke hier, das ist dann die Beschäftigungsabweichung, das hier ist die Verbrauchsabweichung. Beide zusammen genommen ergeben die Gesamtabweichung.

Verantwortlichkeit für Abweichungen (Plankostenrechnung, Teil 4)

So. Jetzt schauen wir uns die Verbrauchsabweichung etwas genauer an. Das bedeutet: Die Ist-Kosten liegen über den Soll-Kosten, das heißt: Der Kostenstellenleiter hat wahrscheinlich unwirtschaftlich gearbeitet. Seine Ist-Kosten ergeben sich aus einem bestimmten Mengenwert mal bestimmten Preisen (x*P). Diese Mengen sind in der Regel RHB – Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Und in aller Regel hatte er, hat er hier mehr Mengen verbraucht, als er sollte, wenn wir konstante Preise unterstellen. Also Ausschuss, zu viel Schmieröl, das von der Maschine verbraucht wird, oder so etwas.

Der einzige Ausnahmefall, wo der Kostenstellenleiter nicht für die Verbrauchsabweichung verantwortlich ist, ist, wenn die Mengenverbräuche OK sind, aber hier bei den Preisen Steigerungen eingetreten sind und der Einkauf geschlafen hat zum Beispiel oder auch diese Preissteigerungen nicht vermeidbar waren, wenn also Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe teurer geworden sind. Aber das ist eher die Ausnahme.

Also: Für die Verbrauchsabweichung, für die Verbrauchsabweichung ist in aller Regel der Kostenstellenleiter, der Kostenstellenleiter verantwortlich.

Anders sieht es aus mit der Beschäftigungsabweichung. Denn die Beschäftigungsabweichung bedeutet ja einfach nur: Wir haben – hier ist unser geplanter Beschäftigungswert, wir waren hier, das heißt wir waren geringer ausgelastet als geplant. Dafür ist der Kostenstellenleiter in der Regel nicht verantwortlich, sondern von mir aus das Marketing. Also hier für die Beschäftigungsabweichung ist der Kostenstellenleiter nicht verantwortlich. Nicht verantwortlich. Hier (bei der Verbrauchsabweichung) ist er verantwortlich, hier (bei der Beschäftigungsabweichung) ist er nicht verantwortlich.

OK, das war’s schon wieder.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Plankostenrechnung, Teil 4)

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Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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