Marke, Teil 2, Markenschutz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in Teil 2 einer kleinen Videoserie über die Marke. In Teil 1 haben wir die Marke, den Begriff erläutert. Hier geht es um den Markenschutz.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

Wir haben in Teil 1 gelernt: Eine Marke ist ein Wort, ein Bild oder einem Wort-Bild-Kombination, um eine Ware oder eine Dienstleistung zu kennzeichnen.

Schauen wir uns zunächst mal an Markenschutz: Was ist schützbar?  Und schützbar sind

  • Worte, wissen wir schon aus Teil 1,
  • Bilder, wissen wir auch schon aus Teil 1,
  • Buchstaben, das gibt es noch nicht so lange, dass man auch Buchstaben und Buchstabenkombinationen schützen kann,
  • Zahlen, ja, gerade für Autos zum Beispiel, Buchstaben- und Zahlenkombinationen,
  • Hörzeichen, denken Sie an die Marke von der Telekom, oder hören Sie es innerlich, Hörzeichen,
  • und auch 3 D, dreidimensionale Kennzeichen.

Das ist alles schützbar.

Der Schutz beträgt 10 Jahre. Wiederholung, also Verlängerung, nicht Wiederholung, Verlängerung muss man sagen, Verlängerung alle zehn Jahre.

Damit ist die Marke ein unbegrenztes Schutzrecht. Weil: Sie können sie über Generationen können Sie das schützen lassen, wenn Sie alle zehn Jahr die Verlängerungsgebühr bezahlen. Anders als das Patent zum Beispiel, das nach 20 Jahren ausläuft, läuft der Markenschutz nie, aus wenn Sie immer die Verlängerungsgebühr bezahlen.

Zuständig ist das Patentamt. Das Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Außenstellen, und Sie können sich aber direkt an das Patentamt in München wenden, www.Patentamt.de. Dort bekommen Sie auch das entsprechende Formular.

Was ist schützbar? – Nun, wenn wir auf einer Skala mal gehen zwischen produktbschreibend und individualisierend, produktbschreibend  links und individualisierend rechts, dann lautet die Regel: Wir müssen so weit wie möglich nach rechts rüber. Also Beispiel: „Parkbank“ ist rein produktbeschreibend, ist nicht schützbar. Wenn wir es aber individualisieren, zum Beispiel indem wir unseren Namen damit verknüpfen und sagen „Meier Parkbank“ zum Beispiel, dann wird es die individualisierend, und damit entsteht Unterscheidungskraft. Also die Idee, ist dass dieses Wort, dieses Bild, diese Kombination hier, dass sie Unterscheidungskraft entwickelt. Also da müssen wir hin zur Unterscheidungskraft. Deswegen sind Fantasieworte sehr gut geeignet zum Beispiel, um als Marke schützen zu lassen. Oder Abkürzungen, aus denen man Fantasieworte bildet. HaRiBo – Hans Riegel Bonn zum Beispiel. Ja, da hat jemand also seinen Namen verwendet und gleichzeitig ein Wort geschaffen, das es vorher noch nicht gab, und das ist als Marke schützenswert, weil es Unterscheidungskraft hat.

Okay. Das, was ich ihr gesagt habe, gilt für den privaten Schutz in Deutschland.

Der europäische und weltweite Patentschutz ist etwas umfangreicher und komplizierter. Das würde auch den Rahmen dieses Videos jetzt hier sprengen, denn wir sollen hier in dieser Aufgabe den deutschen Markenschutz erläutern, und das haben wir hiermit getan.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

Klicken Sie nun unter dem Video auf www.spasslerndenk-shop.de. Dort finden Sie Lernhilfen, die Ihnen Zeit und Leid ersparen. Viele, viele Menschen leiden, während Sie lernen, und das ist nicht nötig. Sie können auch mit Freude und Motivation lernen, und Sie finden in meinem Shop die Mittel dazu.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

 

© Dr. Marius Ebert

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert