„Arbeitgeber“ und „Arbeitnehmer“. Was ein Blödsinn!

Unser deutsches Arbeitsrecht kennt die Einteilung in zwei Gruppen: die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber. Zwei offensichtlich verfeindete Gruppen, ist man vesucht, zu ergänzen, wenn man mal in die Rechtsprechung schaut. Der angebliche Starke und der angeblich Schwache.

Was machen wir hier?

UnderfootIst der "Arbeitgeber" wirklich der, der Arbeit gibt? Und ist der "Arbeitnehmer" der, der sie nimmt (!)? Mir scheint, dass es nur einen einzigen Arbeitgeber gibt und das ist der Auftraggeber, allgemein auch "Kunde" genannt. Der angebliche "Arbeitgeber" ist also in Wirklichkeit nur ein "Auftragsentgegennehmer" und "Arbeitsverteiler", das heißt, er wird juristischer Vertragspartner des eigentlichen Arbeitgebers "Kunde"  und verteilt den Auftrag dann an die Menschen, die den Auftrag erledigen.

Wenn ich mir das so anschaue, dann frage ich mich, ob diese Konstellation in Zukunft noch gebraucht wird? Der, der die Arbeit macht, könnte doch gleichzeitig der "Auftragsentgegennehmer" sein und man schickt einfach den so genannten "Arbeitgeber" in die Wüste in der er dann schnell merkt, dass er gar keine Arbeit zu vergeben hat und nie zu vergeben hatte. Und wenn dann noch die so genannten "Arbeitnehmer" merken, dass an der Stelle, wo sie glaubten, nie etwas zu "nehmen" war – oh, ich glaube, dann werden wir eine neue Gesellschaft sehen.

Kaum noch festangestellte so genannte Arbeitnehmer, sondern nur noch Frei(!)berufler…

 

Bis zum nächsten Mal, viele Grüße

 

Marius Ebert

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535-03

 

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