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Deutschlands Schnell-Lern-Experte, Entwickler der Spaßlerndenk-Methode Spezialist für leichteres und schnelleres Lernen und die Umsetzung

Nennen Sie die Versandarten der Binnenschiffahrt!

Lernen ohne Leiden

Zu den allgemein bekannteren Transportwegen im Warenverkehr zählen Straße und Schiene. Daneben stehen aber auch Luft und Wasser zur Verfügung. In der mündlichen Prüfung zum Betriebswirt/in (IHK) wird gelegentlich darauf Bezug genommen, indem die Versandarten der Binnenschifffahrt abgefragt werden. In seinem kostenlosen Schulungsvideo nennt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert diese Versandarten und liefert eine kurze Beschreibung.

Nicht zuletzt durch Medien und eigene Erfahrungen werden Verbraucher und natürlich auch Unternehmer immer wieder mit den beiden gängigen Transportwegen konfrontiert, die für den Warentransport von A nach B genutzt werden. Typische Bilder sind LKWs aus aller Herren Länder, die das Straßenbild prägen, und Güterzüge mit ihren zahlreichen Waggons.

Welcher Transportweg im Einzelfall gewählt wird, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu gehören u.a. die Art des zu bewegenden Gutes, die Entfernung, die Zeit, aber auch Kosten und Verfügbarkeit. Durch geschicktes Logistikverhalten, das mitunter auch eine Kombination verschiedener Wege beinhaltet, kann sich das Unternehmen somit durchaus Wettbewerbsvorteile verschaffen. Dies setzt aber voraus, dass die verschiedenen Möglichkeiten bekannt sind und gegeneinander abgewogen werden können.

Neben Straße und Schiene sind auch die Transportwege Luft und Wasser zu berücksichtigen. Beim Wasser wiederum spielen nicht nur die Seewege ab den Häfen eine Rolle, sondern auch die Binnenschifffahrtswege über Flüsse, Kanäle oder auch nur über die Binnenseen, etwa über den Bodensee zwischen Deutschland und der Schweiz.

Charter oder Stückgut?

Bei der Binnenschifffahrt lassen sich nun zwei Versandarten unterscheiden. nämlich

• Charter und

• Stückgut.

Der Unterschied zwischen diesen beiden Versandarten ist recht einfach:

• „Charter“ bedeutet „ein ganzes Schiff“, d.h. man chartert ein ganzes Schiff, weil man sehr viel zu transportieren hat.

• Und „Stückgut“ bedeutet „einzelne Güter, die mittransportiert werden“.

Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel!

Mittel zum (Werbe)Zweck

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Werbung ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen, und umgekehrt verdienen auch viele Unternehmen ihr Geld mit Werbung. So kommt es auch nicht von ungefähr, dass in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gelegentlich Prüfungskandidatinnen und -kandidaten aufgefordert werden: „Nennen Sie beispielhaft einige Werbemittel“!“ Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo nicht nur einige solcher Werbemittel auf, sondern gibt auch konkrete Tipps für die mündliche oder schriftliche Prüfung. 

Die klassische Maxime jedes Unternehmers lautet noch immer: „Wer nicht wirbt, der stirbt“ – zumindest als Unternehmer bzw. Unternehmen. In diesem Zusammenhang erscheinen immer wieder neue Ratgeber und wissenschaftliche Abhandlungen darüber, was Werbung ist, wie sie wirkt und wie sie folglich gestaltet sein sollte, wann sie den Empfänger am besten erreichen sollte und vieles mehr. All dies hilft in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) allerdings recht wenig, wenn die fast schon trivial anmutende Frage nach Beispielen für Werbemittel gefragt wird.

Für die Nennung von Webemitteln ist es hilfreich, sich zunächst eine Struktur zurechtzulegen:

  • Als typisches Werbemitte gelten noch immer die Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften.
  • Ebenfalls dazu gehören die Werbespots im Fernsehen.
  • Ein weiterer Bereich umfasst Prospekte und ganze Kataloge.
  • Zu den Werbemitteln zählen zudem auch Werbebriefe.
  • Broschüren und Flugblätter sind hier ebenfalls einzuordnen.
  • Inzwischen weniger gängig, aber nichtsdestotrotz als Werbemittel einzuordnen sind auch die Warenproben.
  • Und den heutigen modernen Zeiten entsprechend zählen natürlich auch Werbeanzeigen im Internet zu den Werbemitteln. Hier gibt es natürlich wieder verschiedene Arten von Werbeanzeigen, aber so weit soll hier nicht in Details gegangen werden.

Das wäre eine sehr gute Antwort auf diese Prüfungsfrage. Es heißt ja „beispielhaft“.

Prüfungstipp: Werbemittel „nennen“ heißt nicht „erläutern“

Als Prüfungs- bzw. Antwortstrategie wären hier einige Dinge zu berücksichtigen:

Zum Einen lautet die Fragestellung „Nennen Sie…“ und nicht „Beschreiben Sie…“ oder „Erläutern Sie…“. Dieses „nennen“ ist ein wichtiger Orientierungspunkt. Es genügt in diesem Fall also tatsächlich, die einzelnen Werbemittel aufzuzählen (zu benennen).

Stünde dort dagegen „Erläutern Sie,,,“ oder „Beschreiben Sie…“, dann würde das reine Aufzählen nicht reichen, sondern dann müsste man wirklich genauer beschreiben: „Bei den Werbeanzeigen im Internet gibt es die Bannerwerbung, da gibt es dieses Pay-per-Click-Modell, wo man bestimmte Suchbegriffe belegen kann und, und, und.“

Zum Anderen sind sich Prüflinge oft auch unsicher im Hinblick auf die Anzahl, also wie viel man hier nennen oder in einer entsprechenden schriftlichen Prüfungssituation schreiben muss. Hier kann zumindest in der schriftlichen Prüfung die Punktzahl, die am Rand steht, einen wertvollen Hinweis liefern. Möglicherweise stehen hier am Rand zwei, drei, vier , fünf, sechs, sieben Punkte. Dies könnte darauf hindeuten, dass sieben Möglichkeiten genannt werden sollen – vorausgesetzt, dass es pro genannten Begriff einen Punkt gibt. Aber das weiß man nie so ganz genau. Es kann natürlich auch sein, dass es pro Begriff zwei Punkte gibt, und stehen entweder mehr Punkte am Rande oder auch nicht. Die Punktzahl am Rand ist somit nur eine ungefähre Orientierung.

Kommanditist, Pflichten

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Unter den vielen Unternehmensformen ist die KG zwar durchaus gängig. Sie wird aber eher unterschwellig wahrgenommen. In der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) wird sie gelegentlich thematisiert, etwa in der Frage nach den Pflichten des Kommanditisten. In seinem kostenlosen Schulungsvideo zeigt Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, welche Pflichten hier zu nennen sind.

Zur eigenen Orientierung des Prüflings und als erster Ansatzpunkt für eine Beantwortung im Prüfungsgespräch dient die thematische Einordung der Frage. Hier gilt es festzustellen, dass Kommanditisten der KG zuzuordnen, was wiederum als Abkürzung für Kommanditgesellschaft steht und somit auch die Einordnung bestätigt. 

Ergänzend kann hier weiter ausgeführt werden, dass es sich bei einer KG um eine Personengesellschaft handelt. Dabei schließen sich mindestens zwei natürliche oder/oder juristische Personen zusammen. Das Bündnis erfüllt den Zweck, unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Entscheidend ist hier allerdings die Haftungsverteilung im Hinblick auf die Verbindlichkeiten der Gesellschaft: Mindestens ein Gesellschafter (der Komplementär) haftet unbeschränkt, und mindestens ein weiterer Gesellschafter (der Kommanditist) haftet nur beschränkt.

Wichtigste Pflicht des Kommanditisten: Kapitaleinlage leisten

Vor diesem Hintergrund lassen sich nun die Pflichten des Komplementärs herausarbeiten:

Die wesentliche Pflicht des Kommanditisten besteht darin, die Kapitaleinlage zu leisten. Im Prinzip ist dies sogar meist die einzige Pflicht, die er hat.

Eine zweite Kommanditistenpflicht muss man in Klammern sehen: Sofern gesellschaftsvertraglich vereinbart, hat er auch eine Verlustbeteiligung. Dies ist jedoch nicht automatisch so. Nicht jeder Kommanditanteil ist automatisch am Verlust beteiligt, und nicht jeder Kommanditist ist automatisch am Verlust beteiligt. Aber man kann so etwas im Gesellschaftsvertrag vereinbaren, und dann ist der Kommanditist natürlich auch dazu verpflichtet. Das heißt: „gegebenenfalls“ bedeutet „falls im Gesellschaftsvertrag so vereinbart“.

Kauf oder Leasing? Unterscheidungskriterien

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Im privaten Konsumentenverhalten ist der Kauf auf Raten eine interessante Alternative zur Einmalzahlung eines hohen Kaufpreises. Daneben existiert aber auch das Leasing, das vor allem beim Kfz-Kauf häufig angeboten wird. Dieses Konzept ist allerdings eher aus dem Unternehmensbereich bekannt. Aus diesem Grund wird in der mündlichen Prüfung zum Wirtschaftsfachwirt/in (IHK) gelegentlich auch die Frage nach den Unterscheidungskriterien für Kauf oder Leasing gestellt. Deutschlands Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert zeigt in seinem kostenlosen Schulungsvideo, wie die Frage strukturiert beantwortet werden kann.

Wenn nach den Unterscheidungskriterien zwischen Kauf und Leasing gefragt wird, muss zunächst der Hintergrund der Frage beleuchtet werden. Es geht zunächst einmal um die Frage „Kaufen oder nicht kaufen?“ und zum zweiten um die Frage „Leasen statt kaufen?“. Anders ausgedrückt, könnte man auch fragen: „Was spricht für oder gegen Kaufen, und was spricht für oder gegen Leasen statt Kaufen?“ Dazu müssen bestimmte Kriterien zugrunde gelegt und anschließend miteinander verglichen werden.

Ob Leasing oder Kauf ist immer eine Einzelfall-Entscheidung

Vorab muss dazu aber bemerkt werden: Eine solche Entscheidung, Kauf oder Leasing, lässt sich nicht allgemein beantworten. Dies würde möglicherweise zu der Bemerkung führen, dass Leasing tendenziell die teurere Alternative ist. Dies mag auch tendenziell richtig sein. Es beantwortet jedoch weder die Frage, noch ist es ein ausreichendes Unterscheidungskriterium. Allerdings benötigt ein Unternehmen für einen Kauf in der Regel punktuell recht hohe Liquidität, um den Gegenstand kaufen zu können. Und die ist wiederum ein großer Vorteil des Leasings. Daraus ergibt sich, dass die Entscheidung ist immer Einzelfall-abhängig ist.

Doch welches sind nun die Kriterien für eine Unterscheidung zwischen Kauf und Leasing?

Das erste Kriterium sind, wie bereits angesprochen, die Kosten. Und hier sind in der jeweiligen Situation dann beide Kosten gegenüberzustellen – die Kosten für einen Kauf und die Kosten für ein Leasing. 

Der zweite Aspekt ist die Liquiditätsbelastung. Dies hängt mit dem Begriff „Kosten“ zusammen: Kosten ist betriebsbedingter Werteverzehr, in Geld bewertet. Liquiditätsbelastung ist Geld, das abfließt. Das kann parallel laufen, muss aber nicht. Man muss den Unterschied zwischen Kosten und Geld, das abfließt, verstanden haben. Wenn ein Unternehmen ein Auto kauft und 30.000 Euro dafür auf den Tisch des Hauses legt, dann sind das keine Kosten zunächst, aber eine Liquiditätsbelastung von 30.000 Euro.

Ein drittes Kriterium ist der technische Fortschritt. Leasing ermöglicht oft, mit dem technischen Fortschritt schneller standzuhalten, als wenn man den Gegenstand gekauft hat. Dies ist allerdings nicht immer der Fall und hängt von den Verträgen ab, ist also auch wieder eine Einzelfall-Entscheidung. Im Falle eines Kaufs muss man die veraltete Maschine dann wieder verkaufen, vielleicht relativ mühsam einen Käufer suchen und dann wieder mit hoher Liquiditätsbelastung eine neue Maschine kaufen. Wenn man dagegen geleast hat, kann man gegen etwas höhere Leasingraten die moderne Maschine installieren. Das ist sehr oft möglich.

Ein vierter Aspekt ist die Steuerliche Absetzbarkeit. Um dies zu verstehen, muss man auch wissen, was ist im Einzelnen steuerlich absetzbar ist. Wenn ein Unternehmen ein Auto kauft für 30.000 Euro, sind diese 30.000 Euro keine Kosten, auch kein Aufwand und damit steuerlich so nicht absetzbar. Die Leasingraten sind dagegen sofort, auch in dem Jahr, in dem das Leasing beginnt und die Leasingraten gezahlt werden, steuerlich absetzbar. Auch hier muss wieder von Fall zu Fall entschieden werden, was für das jeweilige Unternehmen in dieser spezifischen Situation die bessere Alternative ist.

„Das ist ’ne Verschwörungstheorie!“

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Liebe Hetzer, Denunzianten, Moralisten…

Allgemeiner Hinweis zum Urheberschutz: Der Inhalt ist teilweise Telegram entnommen.Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Kanalbetreiber an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.

Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.

Stadt Bonn: Versammlungsfreiheit ausgehebelt

Der folgende Text ist den Telegram-Kanal von RA Ludwig entnommen:

„Der nächste Angriff auf die Versammlungsfreiheit?

Am 14. November 2020 wollten wir mit der Coronainfo-Tour nach Bonn kommen. 

Die Stadt Bonn hat die Versammlung aus fadenscheinigen Gründen verboten.

Wolfgang, Bodo, Samuel und Ralf sind daraufhin zu einer anderen angezeigten Versammlung nach Bonn in die Innenstadt gefahren.

Die Stadt Bonn hat daraufhin ein Ordnungsgeld von je 20.000 € gegen Wolfgang und Bodo verhängt. 

Begründung: Durch die Anwesenheit als Teilnehmer auf der Demonstration sind Wolfgang und Bodo zu Versammlungsleitern geworden.

Hiergegen sind wir gerichtlich vorgegangen. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat diese Rechtsauffassung vorläufig bestätigt.

Das bedeutet:

Wolfgang muss aktuell 20.000 € an die Stadt Bonn zahlen.

Wir sind zwar im Rechtsmittel, die vorläufige Pflicht zur Zahlung kann allerdings nicht abgewendet werden.

Mit solchen Tricks wird das Demonstrationsrecht abgeschafft!!!

Das ist das Verhalten von Diktaturen.

Lasst uns zeigen, dass wir uns das nicht gefallen lassen.

Wir bitten euch genau 1.02 € an die Stadt Bonn zu überweisen oder noch besser vor Ort an die Stadtkasse zu bezahlen (gegen Quittung).

Gewinnen wir das Hauptverfahren, bekommt ihr das Geld von dort zurückerstattet. 

Zahlung an:

Stadt Bonn

Betrag: 1.02 €

Verwendungszweck: 7790.3408.2328

Bank: Sparkasse Köln-Bonn

IBAN: DE79 3705 0198 0000 0113 12

Vielen Dank! Wir sehen uns ab 24. Juli auf der Tour 2.0

Wolfgang, Bodo, Ralf und Samuel“

Nachtrag: Ich habe 1,02 EUR überwiesen.

„Sobald die Herde die vorgeschriebenen Impfstoffe akzeptiert…“

Kissinger Zitat aus einer Rede vor dem WHO Council on Eugenics, 25. Februar 2009:

„Sobald die Herde die vorgeschriebenen Impfstoffe akzeptiert, ist das Spiel vorbei. Sie werden alles akzeptieren – erzwungene Blut- oder Organspenden – „für das größere Wohl“. Wir können Kinder genetisch verändern und sie sterilisieren – „für das größere Wohl“. 

Kontrolliere den Verstand der Schafe und du kontrollierst die Herde. Impfstoffhersteller können Milliarden verdienen.Und viele von Ihnen in diesem Raum sind Investoren.  Es ist eine große Win-Win-Situation. Wir dünnen die Herde aus und die Herde bezahlt uns für die Ausrottung.“

(Entnommen aus dem Telegram-Kanal Das Große Erwachen 2020)

Nachtrag: Ein weiteres Zitat

Wer regiert die Welt wirklich?

Hintergrundwissen zur gegenwärtigen Situation.

Nicht die Politiker regieren uns, sondern die Politiker werden regiert von dahinter stehenden Drahtziehern und Marionettenspielern.

Hinweis zum Urheberschutz: Das Video und das Bild sind Telegram entnommen. Wir gehen davon aus, dass die entsprechenden Kanalbetreiber an der Verbreitung interessiert sind und haben uns deshalb die Veröffentlichung erlaubt.

Sollten wir mit dieser Annahme falsch liegen, bitten wir um kurzen Hinweis.