Arzt wegen Maskenattesten verurteilt

Einleitung

Arzt wegen Maskenattesten verurteilt

Medizinische Faktenlage

„Ja, ich bin traurig über den Ausgang dieses Verfahrens. Auch wenn der Richter möglicherweise meint, mir ein mildes Urteil gesprochen zu haben, weil ja eine rechtskräftige Verurteilung von Seiten der Revisionsinstanz, dem Bayerischen Obersten Landesgericht vorlag, ist es trotzdem kein gerechtes Urteil für all die Ärzte, die Masken-Atteste ausgestellt haben.

Denn für uns war eindeutig klar, dass die medizinisch-wissenschaftliche Faktenlage eindeutig belegt, dass Maskentragen nicht schützt, weder aktiv noch passiv, egal ob FFP2- oder OP-Maske. Und dass das Maskentragen mit einem sehr erheblichen Gesundheitsrisiko einhergeht, insbesondere durch die bei Maskentragen auftretende Rückatmung von Kohlendioxid, ein ausscheidungspflichtiges Gas, was immer wieder aus dem Maskenvolumen wieder eingeatmet wird, abhängig davon, wie groß das Atemzug-Volumen ist. Und Kinder und kranke Menschen, die die schnell atmen, die hektisch sind, sind natürlich stärker davon betroffen. Und das führt zu den typischen Beschwerden, die wir immer wieder geschildert bekommen haben von unseren Patienten, nämlich Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel, Kreislaufbeschwerden bis hin zum Kreislaufkollaps. Und es sind offensichtlich auch schon Leute zu Tode gekommen bei Maskentragen.

Ethik der Ärzteschaft

Es ist traurig, und wir Ärzte mussten so handeln. Wir mussten so handeln und all den bei uns Hilfesuchenden ein Attest ausstellen. Denn die ethischen Grundlagen der Mediziner, verankert im Hippokratischen Eid und in der Deklaration von Genf, legen eindeutig fest, dass Gesundheit und Wohlergehen unserer Patienten unser oberstes Anliegen sein müssen. Und wir sind in dem Fall auch präventiv tätig. Wir müssen ja auch präventiv tätig sein.

Kritik an der deutschen Justiz

Es ist auch ein trauriger Tag für die deutsche Justiz, die nicht, aus meiner Sicht, nicht ihrer Aufgabe gerecht geworden ist, nämlich insbesondere Gerichte Recht zu ermitteln bezüglich der Faktenlage. Ich empfinde, dass Sie einfach nur das gängige Narrativ durchexerziert haben. Wir haben in Deutschland uns daran gewöhnen müssen, dass die Staatsanwaltschaften weisungsgebunden sind, also dem Justizministerium unterstehen, aber Gerichte, dass die nicht mehr unabhängig Ermittlungen einleiten und wirklich den Sachverhalt klären wollen. Das ist enttäuschend.

Rechtliche Argumentation

Man hat immer wieder gesagt, es spielt nicht zur Sache, ob Maskentragen gefährlich ist oder nichts bringt. Es geht hier den Paragraf 278, und demnach hätte ich ein falsches ärztliches Gesundheitszeugnis ausgestellt. Und da ist schon mal strittig, ob Masken-Atteste, ärztliche Gesundheitszeugnisse sind. Denn der Paragraph 78 sagt im Wortlaut in etwa: Wer als Arzt oder Medizinalperson ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zur Verwendung bei Behörden oder Versicherung wider besseren Wissens ausstellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren usw. belegt.

Kritik an der Auslegung des Paragraphen 78

Das heißt drei Tatbestandsmerkmale, die eindeutig bei unseren Maskenattests nicht gegeben waren. Weder machen wir, wenn wir schreiben „Aus schwerwiegenden medizinischen Gründen ist oben genannter Patient befreit, eine Maske zu tragen“, eine Aussage zu dessen Gesundheitszustand. Auch wenn wir bei manchen Kindern Diagnosen hinschreiben mussten, dann waren das nur die Symptome, die diese Kinder geschildert haben, die ein Zeichen sind der Kohlendioxidrückatmung, der Hyperkapnie, der Kohlendioxidvergiftung unter der Maske. Das ist keine echte Diagnose wie irgendwie chronisches Asthma oder Neurodermitis oder so was, das sind Symptome, die wir angegeben haben. Wir machen also keine Aussage zum echten Gesundheitszustand des Menschen, den das normal hat. Zweitens mal ist es nicht zur Verwendung von Behörden, bei Behörden oder Versicherung gedacht, und ob die Schule eine Behörde ist, ist auch strittig. Und drittens ist es natürlich nicht wider besseres Wissen, sondern nach bestem Wissen und Gewissen. Das betrifft nicht nur mich, das betrifft alle Ärztinnen und Ärzte, die solche Masken-Atteste ausgestellt haben, gemäß ihrer Verpflichtung, unseren Ethikgrundgrundlagen, Grundrichtlinien gemäß.

Hoffnung auf Gerechtigkeit

Also insofern ist es ein trauriger Tag für deutsche Justiz, für die, für die Ärzteschaft. Ich hoffe, dass irgendwann Gerechtigkeit eintritt, in dem zum Beispiel das Bundesverfassungsgericht, wo wir eine Verfassungsbeschwerde gemacht haben, dieses Urteil aufhebt und eindeutig feststellt, dass diese Atteste rechtens waren und zweitens, dass endlich auch wieder mal Gerichte wirklich vernünftig ermitteln und den Sachverhalt herstellen. Auch in anderen Fragen bezüglich dieser Covid-Maßnahmen, insbesondere auch was die Impfung betrifft.“

(Ende des Transkripts)

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