Umweltpolitik und Umweltmanagementsystem
Unter "Umweltpolitik" eines Unternehmens versteht man die generellen Leitlinien, Gesamtziele und Handlungsgrundsätze. "Umweltpolitik" ist also allgemein und grundsätzlich. Das Umweltmanagementsystem (auch "Ökologiemanagementsystem" genannt) befasst sich mit der konkreten organisatorischen Umsetzung der allge-meinen Grundsätze, z. B. bezogen auf Zuständigkeiten, Verfahrensabläufe und Geldmittelzuweisung.
Wenn man von „Ökologiemanagement“ spricht, so sagt man damit, dass man den betrieblichen Umweltschutz längst nicht mehr nur als technische Aufgabe, sondern als Führungsaufgabe versteht, die von der Führung vorgelebt und von jedem Mitarbeiter getragen werden muss – ähnlich wie das Qualitätsmanagement. Die Tendenz geht außerdem weg von einem nachsorgenden "End-of-Pipe"-Konzept, hin zu einem vorsorgenden Umweltmanagement, das die Probleme möglichst gar nicht erst entstehen lässt ("Begin-of-Pipe"-Konzept). Dabei werden alle Prozesse und alle Abteilungen mit einbezogen (integratives Konzept).
Bedeutung: Externe und interne Kosten
Die Beanspruchung der Umwelt führte zunächst zu Kosten, die nicht im Rech-nungswesen der Unternehmen abgebildet wurden und heißen deswegen "externe Kosten"1. Man spricht auch allgemeiner von "externen Effekten", weil die Kosten der Umweltbeanspruchung der Gesellschaft als Ganzes entstehen. Allerdings werden Verstöße gegen die im Vorkapitel betrachteten Gesetze, Verordnungen etc. mit hohen Geldstrafen bedroht. Die ehehmalige Hoechst AG musste für die Störfälle im Frühjahr 1993 rund 20 Millionen EURO an Schadensersatzzahlungen und Sanie-rungsmaßnahmen zahlen. Die externen Kosten werden also durch diese Sanktions-maßnahmen zunehmend doch zu internen Kosten. Man spricht von der Internali-sierung externer Kosten. Plötzlich muss man Kosten der Umwelt doch im Rech-nungswesen verbuchen und zwar als Strafen für Umweltsünden.
Ökologiemanagement, Vorteile
Es sind aber nicht nur die sinkenden Haftungsrisiken und damit die geringeren internalisierten Kosten, die man als Vorteil eines Ökologiemanagements sehen kann. Weitere Vorteile sind:
Ressourceneinsparung bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen,
Imageverbesserung durch Umweltpolitik als Marketinginstrument,
Verbesserung der Marktposition durch innovative, umwelt-
gerechte Produkte,
Vereinfachung der Genehmigungsverfahren,
leichteres Erfüllen von Mitteilungs- und Dokumentationspflichten
gegenüber Behörden.
Möglichkeiten: a) EMAS oder b) ISO 14001
Um nun ein systematisches Umweltmanagement im Unternehmen zu implemen-tieren, gibt es zwei grundsätzliche Orientierungshilfen. Da ist zum einen die bereits erwähnte EU-Öko-Audit-Verordnung, die auch "Enviromental Management and Auditing Scheme", oder kurz EMAS, genannt wird. Zum zweiten gibt es auch für den Bereich "Umwelt" diverse ISO-Normen, hier insbesondere die ISO 14001. Wir betrachten zuerst das EMAS.
a) EMAS, Grundgedanke
Das EMAS hebt sich wohltuend von den ganzen staatlichen Verbots- und Gebots-vorschriften ab. Die Verordnung appelliert an die Eigeninitiative und Eigenverant-wortung der Unternehmen, indem sie den Unternehmen die Möglichkeit bietet, freiwillig an einer Umweltbetriebsprüfung teilzunehmen.
a) EMAS, Standortbezug
Das EMAS gilt standortbezogen. Unternehmen mit mehreren Produktionsstätten müssen jeden Standort separat prüfen lassen, wenn sie sich als Einheit an der EMAS beteiligen wollen. Eine Prüfung nur für einen Standort ist jedoch möglich.
a) EMAS, Anwendungsbereich
Grundsätzlich ist EMAS auf jede Branche und jede Organisation in jedem EU-Mitgliedstaat anwendbar.
a) EMAS, Ziele
Die Ziele des EMAS drehen sich um vier Punkte:
1. Ein systematisches Umweltmangement einzuführen.
2. Die Leistung der eingeführten Instrumente bewerten,
um das Unternehmen auf Dauer umweltgerecht zu entwickeln.
3. Gezielt Informationen für die Öffentlichkeit bereitstellen.
4. Aktive Einbeziehung der Arbeitnehmer
a) EMAS, Ablauf, Die wesentlichen Schritte
1. Schritt: Umweltprüfung (= Was ist umweltrelevant?)
2. Schritt: Umweltmanagementsystem
3. Schritt: Prüfung des Systems
4. Schritt: Umwelterklärung
5. Schritt: Prüfung und Validierung
6. Schritt: Registrierung und Veröffentlichung
a) EMAS, Ablauf, Überblick
a) 1. Schritt: Umweltprüfung
Wie die Übersicht zeigt, ist der erste Schritt die Umweltprüfung. Besser wäre hier allerdings der Ausdruck „Umweltrelevanzprüfung“. Hiermit ist gemeint, dass zunächst firmenintern festgestellt wird, welche Prozesse im Unternehmen umweltrelevant sind. Die entsprechenden Leitfragen sind zum Beispiel: Welche Energieformen verwen-den wir? Welche Abfälle fallen an? Was tun wir, um umweltschädigende Unfälle zu vermeiden? etc. Das EMAS nennt dies „direkte Umweltaspekte“.
Bei der Umweltprüfung muss das Unternehmen sowohl direkte Umweltaspekte be-rücksichtigen, wie Emissionen in die Atmosphäre, Einleitungen in Gewässer, Verun-reinigung von Böden, als auch indirekte Umwelteinflüsse. Das Unternehmen muss z. B. prüfen, ob das Produktdesign, die Verpackung, der Transport aber auch allge-meine Planungsentscheidungen die Umwelt indirekt beeinflussen. Das EMAS nennt dies „indirekte Umweltaspekte“.
Danach erfolgt der Aufbau des eigentlichen Umweltmanagements in fünf Schritten. Diese Schritte lauten (1) Umweltpolitik, (2) Planung, (3) Implementierung/-Durch-führung, (4) Kontrolle und Korrektur, (5) Bewertung durch die Geschäftsführung.
a) 2. Schritt: Umweltmanagementsystem (1) Umweltpolitik und -ziele
Nachdem man sich durch die Umweltprüfung bewusst gemacht hat, welche Unternehmensbereiche umweltrelevant sind (und dann sehr schnell deutlich geworden ist, dass dies alle Bereiche sind), formuliert man nun die Umweltpolitik und die Umweltziele. Die allgemeine vom Ministerrat formulierte Leitlinie hierfür lautet:
"Das Unternehmen verpflichtet sich, die Umwelteinwirkungen seiner Produktion und seiner Produkte soweit zu verringern, wie es sich mit der wirtschaftlich vertretbaren Anwendung der besten verfügbaren Technik erreichen lässt."
a) Umweltmanagementsystem (2) Planung
Diese sehr allgemeine Formulierung muss nun in quantitative und qualitative Ziele des Unternehmens umformuliert werden. Man nennt dies „operationalisieren“, d. h. „konkretisieren“ und „umsetzbar machen“. Das bedeutet, dass neben der konkreten Zielformulierung auch die personellen und finanziellen Mittel bereitgestellt werden müssen.
a) Umweltmanagementsystem (3) Implementierung
Nachdem die Ziele festliegen, muss nun ein Umweltmanagement eingeführt („implementiert“) werden. Dabei sind die direkten und indirekten Umweltaspekte aber auch natürlich die einschlägigen gesetzlichen Vor-schriften zu erfassen und ständig aktuell zu halten. Ihre Beachtung muss umgesetzt werden. Dies geschieht durch Schulungen, klare betriebs-interne Kommunikation und Dokumentation des Systems.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass die erforderlichen Dokumente, wie Ver-fahrensanweisungen etc. auch an der richtigen Stelle verfügbar sind und aktualisiert werden. Die EMAS nennt dies „Lenkung der Dokumente“. Außerdem sollte eine Art Notfallplan erstellt werden, d. h. das Unternehmen sollte sich auf mögliche Unfälle einstellen.
a) Umweltmanagementsystem (4) Kontrolle und Korrektur
Kontrolle und Korrektur bedeutet, dass überwacht und gemessen wird. Außerdem muss das System überprüft werden. Zu diesem Schritt der Kontrolle und Korrektur gehören also auch das Prämissen-Audit (Stimmen die Prämissen aus der Umwelt-prüfung noch?), das Ziel- und Strategie-Audit (Stimmen unsere Zielformulierungen noch?), das Maßnahmen-Audit (Stimmen unsere Maßnahmen? Bringen sie den gewünsch-ten Erfolg?) und das Prozess- und Organisations-Audit (Ist durch unsere Organisationsstruktur gewährleistet, dass die Maßnahmen auch umgesetzt wer-den?).
a) Umweltmanagementsystem (5) Bewertung durch die Ge-schäftsführung
Durch die Geschäftsführung (auch „oberste Leitung“) genannt) soll ein kontinuierli-cher Verbesserungsprozess (KVP) eingeleitet werden. Man muss sich hier ein Kreis-laufmodell vorstellen. Wenn die Bewertung der Geschäftsführung zu Schwächen führt, geht es wieder mit dem ersten Schritt los.
a) Begleitend: Gute Managementpraktiken
Als Hilfestellung für das Umweltmanagement formuliert das EMAS so genannte "Gute Managementpraktiken“. Diese „Guten Managementpraktiken“ nutzt man, um zu erreichen, dass auch der „Geist stimmt“. Man soll nicht nur Ziele erreichen und Maßnahmen tätigen um der Ziele und der Maßnahmen willen, sondern das Mana-gement sollte erreichen, dass im Unternehmen auch ein entprechendes Be-wusstsein1 für Umweltprobleme und deren Lösung entsteht. Solche „Guten Mana-gementpraktiken“ können sein:
Das Verantwortungsbewusstsein jedes Mitarbeiters für die Umwelt
sollte gefördert werden.
Die Auswirkungen auf die Umwelt sollten vorher beurteilt werden, z. B.
bei der Einführung eines neuen Produktionsverfahrens oder
Produktes („Begin of Pipe“).
Es sollte ein offener Dialog mit der Öffentlichkeit über Umweltfragen geführt werden.
a) 3. Schritt: Überprüfung des Systems
Im nächsten Schritt wird nun zunächst dieses Umweltmanagement überprüft und ein Prüfbericht geschrieben. Die Prüfer können Ange-stellte des Unternehmens sein, die aber ausreichend unabhängig sein müssen, oder externe Prüfer (Angestellte anderer Organisationen oder externe Berater).
a) 4. Schritt: Umwelterklärung
Danach gibt das Unternehmen für den geprüften Standort eine so genannte Umwelt-erklärung ab. In dieser Erklärung wird die Öffentlichkeit über die Umweltpolitik, die Ziele, die Maßnahmen und die Erfolge informiert. Vgl. auch den Anhang III zur EMAS, insbesondere Punkt 3.2.
a) 5. Schritt: Prüfung und Validierung
Danach erfolgt die Überprüfung durch einen externen Prüfer (auch „Auditor“ ge-nannt). Man nennt dies „Validierung“1. Die Voraussetzungen, die der externe Auditor erbringen muss, sind im Umweltaudit-Gesetz festgelegt. Der Auditor prüft, ob die Umwelterklärung mit den Vorgaben des EMAS übereinstimmt und gibt dann eine Gültigkeitserklärung dieser Umwelterklärung ab. Mit anderen Worten: Die Umwelt-erklärung erhält ihren offiziellen Stempel.
a) 6. Schritt: Registrierung
Danach übermittelt das Unternehmen diese validierte Umwelterklärung an die In-dustrie und Handelskammer bzw. an die Handwerkskammer. Diese Organe sind im Umweltauditgesetz zur "zuständigen Stelle" erklärt worden. Die Handelskammern-/Handwerkskammern tragen den nun zertifizierten Standort in ein Verzeichnis ein und leiten dieses Verzeichnis an die EU-Kommission weiter, die diese Standorte jährlich im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.
a) EMAS, Führen des Logos
Die Organisation „als Ganzes“ ist berechtigt, das von der EU entwickelte Logo zu führen. Das Drucken des Logos auf Produkte oder Verpackungen ist jedoch verboten (Art. 8 (3) EMAS).
a) EMAS, Registrierung: Beibehaltung
Die Registrierung ist für maximal drei Jahre gültig. Der Umweltgutachter erstellt in Abstimmung mit dem Unternehmen ein Programm, das sicherstellt, dass alle rele-vanten Komponenten spätestens innerhalb von 36 Monaten erneut geprüft werden. Alle Änderungen der Umwelterklärung sollen innerhalb von 12 Monaten validiert werden (Anhang V zur EMAS, insbesondere Punkt 5.6.)1.
b) DIN EN ISO 14001
Die zweite Orientierungshilfe, um ein Umweltmanagement zu implementieren, ist die DIN EN ISO 14001, wobei das EMAS beim Umweltmanagementsystem exakt die 5 Schritte der ISO-Norm 14001 übernommen hat.
b) DIN EN ISO 14001 und DIN EN ISO 9000
Zunächst wollen wir betrachten, inwieweit die ISO 9000 Reihe, die sich bekanntlich auf das Qualitätsmanagement bezieht, auch für die Einführung eines Umweltma-nagements helfen kann. Versuche, die beiden Normen zu kombinieren sind gescheitert. Dies lag vor allem an den unterschiedlichen Zielformulierungen. Wäh-rend die ISO 9000 Reihe sich beim Qualitätsmanagement am Kunden orientiert, sind die Ziele der ISO 14000 ff. Reihe weiter formuliert. Umweltaspekte berühren nicht nur den Kunden, sondern "eine Vielzahl interessierter Kreise" (Deutsches Institut für Normung"). Diese „Vielzahl interessierter Kreise“ sind – neben den Kun-den – z. B. auch die Anwohner in der Nähe eines Chemiewerkes.
DIN EN ISO 14001 ff., Modell des Ablaufs
Übersicht entnommen aus: Baumast, Pape: Betriebliches Umweltmanagement)
Dieses Modell entspricht exakt dem Vorgehen beim Schritt „Umweltmanagement-system“ im Rahmen des EMAS. Bei der ISO-14000 ff. und des EMAS ist die Idee ein „sowohl als auch“ und nicht ein „entweder oder“. Das eigentliche Umwelt-managementsystem von EMAS ist aus der ISO 14001 übernommen. In diesem Punkt stimmen beide Vorschriften genau überein. Die folgende Tabelle zeigt ein paar verbleibende Unterschiede:
EMAS und DIN EN ISO 14001, Unterschiede
EMAS, auch genannt: EU-Öko-Audit Verordnung |
DIN EN ISO 14001 |
Auf Europa beschränkt |
Weltweit gültig |
Validierung (= staatliche Zulassung) |
Zertifizierung (=privatwirtschaftliches Zulas-sungssystem) |
Staatliche Förderung möglich |
Keine staatliche Förderung möglich |
Umwelterklärung |
Keine Umwelterklärung |
Eigenes EU-Logo |
Kein EU-Logo |
Arbeitssicherheit: Unfallverhütung
Neben den Aspekten "Qualität" und "Umwelt" gibt es noch einen dritten Aspekt, der zu einem umfassenden Management gehört: Den Aspekt der Arbeitssicherheit, der aufgrund der zahlreichen Vorschriften und Gesetze auch schon als "Arbeitssicher-heitsmanagement" bezeichnet wird.
Beim Arbeitssicherheitsmanagement sollte man genauso vorgehen, wie beim Qualitätsmanagement und beim Ökologiemanagement, also die Verantwortlichkeiten klar abgrenzen, die relevanten Vorschriften heranziehen (z. B. Arbeitssicherheits-gesetz, Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften), Leitsätze for-mulieren, Handlungsanweisungen ableiten, Verantwortlichkeiten festlegen und das Ganze dokumentieren und kontrollieren.
1 Kosten sind ja bekanntlich betriebsbedingter Werteverzehr. Hier bei den externen Kosten meint man den Werteverzehr des „Betriebes Umwelt“, der sich in „umgekippten Flüssen“, toten Fischen, ster-benden Wäldern etc. zeigen kann.
1 Wir erinnern uns: Schon unter „Qualitätsmanagement“ hatten wir besprochen, dass Qualität eine Bewusstseinsfrage ist. Genauso ist es mit „Ökologiemanagement“ auch. Man redet schließlich auch von einem „ökologischen Bewusstsein“.
1 Die Frage der Validierung ist bekanntlich: Leistet das System das, was es zu leisten vorgibt? (Vgl. dazu die Marketingforschung. Hier muss das Messverfahren valide sein, das heißt, es muss das messen, was es zu messen vorgibt.)