Die Prüfungsfrage „Nennen Sie einige freiwillige Versicherungsarten!“ impliziert bereits, dass es auch andere, nämlich nicht freiwillige Versicherungsarten gibt. Bei letzteren besteht also ein gesetzlicher Zwang. Sie werden allgemein auch als Pflichtversicherungen bezeichnet. Demgegenüber handelt es sich bei den sogenannten freiwilligen Versicherungen um solche Versicherungen, die man eben nicht aufgrund eines gesetzlichen Zwangs oder einer gesetzlichen Verpflichtung, sondern aus eigenen Überlegungen und Erwägungen heraus und somit freiwillig abschließt.
Hier gibt es einige klassische Versicherungsarten, die als Antwort auf die Prüfungsaufforderung genannt werden können:
• Es könnte sein die LV, also eine Lebensversicherung.
• Dann kann man noch eine private Unfallversicherung abschließen.
• Und man kann zum Beispiel seinen Hausrat versichern lassen, also eine Hausratversicherung.
• Dann gibt es noch Feuerversicherungen und so weiter.
Freiwillige gegenüber Pflichtversicherungen
Möglicherweise wird im Anschluss an die Beantwortung der ersten Prüfungsfrage noch eine Anschlussfrage gestellt, etwa „Gibt es denn abweichend oder als Gegensatz zu diesen freiwilligen Versicherungen auch private Pflichtversicherungen?“ Das Thema “private Pflichtversicherung“ ist, wie bereits eingangs erwähnt, das genaue Gegenteil von dem, was ursprünglich gefragt wird. Aber auch hier sollte der Prüfungskandidat eine gängiges Alltagsbeispiel parat haben: Eine private Pflichtversicherung ist zum Beispiel die KFZ-Versicherung. Wer Auto fährt, braucht eine entsprechende Haftpflichtversicherung für den Schaden, den er vielleicht anderen zufügt. Ob man den eigenen Schaden, d.h. den Schaden am eigenen Auto im Sinn von Teilkasko oder Vollkasko mit versichert, ist wiederum freiwillig. Die KFZ-Versicherung im Sinne der Haftpflichtversicherung ist eine private Pflichtversicherung, Teilkasko oder Vollkasko wäre dagegen freiwillig.