Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie Bestimmungen der Preisangabenverordnung!)
Nennen Sie wesentliche Bestimmungen der Preisangabenverordnung!
Verbraucher soll vorher wissen, auf was er sich preislich einlässt (Nennen Sie Bestimmungen der Preisangabenverordnung!)
Auch hier ist es zunächst einmal sinnvoll, ein etwas vorzuschalten, nämlich die Frage: Was ist denn der Sinn der Preisangabenverordnung? – Nun, die Preisangabenverordnung soll für solche soll sorgen für Transparenz. Transparenz, Klarheit, Durchsichtigkeit wörtlich, Transparenz, und zwar in Bezug auf die Preise. Oder noch einfacher formuliert: Die Preisangabenverordnung soll dafür sorgen, dass der Verbraucher erkennen kann, auf was er sich preislich einlässt, ja, Verbraucher im weitesten Sinne ist das auch wieder eine Bestimmung zum Verbraucherschutz, der Verbraucher soll erkennen können, auf was er sich einlässt, und zwar insbesondere auch was er sich preislich einlässt.
Ehe er ein Restaurant betritt zum Beispiel soll er die Möglichkeit haben, draußen zu gucken, wie da so die Preise sind in diesem Restaurant. Denn wenn er erst mal drin ist, dann ist es für ihn schwerer, wieder raus zu kommen. Dann kann man auch bestimmte psychologische Drucksituationen aufbauen. Deswegen soll der Verbraucher geschützt werden. Er schaut draußen auf die Preise, und dann weiß er, auf was er sich einlässt. wenn er diesen Raum, dieses Restaurant jetzt betritt. So, das ist der Grundgedanke hier: Der Verbraucher soll erkennen können, auf was er sich preislich einlässt.
Und jetzt geben wir noch ein paar Beispiele. Ja, ausgehend von diesem Grundgedanken geben wir ein paar Beispiele.
→ Zum Beispiel Endverbraucherpreise, ja, Verbraucher, Endverbraucherpreise immer inklusive Umsatzsteuer. Das ist gegenüber Unternehmern völlig anders. Wenn man also zum Beispiel Kataloge verschickt, und diese Kataloge gehen an Unternehmer, zum Beispiel Büromaterial, habe ich hier auch einen Katalog liegen, dann sind das Nettopreise. Warum? — Weil der Unternehmer die Umsatzsteuer ja durchlaufen lassen kann. Aber der Endverbraucher ist der, der sie trägt. Also muss er hier wissen, auf was er sich preislich einlässt. Es kann nicht sein, dass er irgendwo, was weiß ich, im Regal im Kaufhaus was sieht, zur Kasse geht und sich wundert, warum der Preis plötzlich 19 Prozent höher ist. Also warum er statt 100 Euro die Kassiererin zu ihm plötzlich sagt „119 Euro“, ja. Das darf nicht sein, sondern das Produkt muss schon mit 119 Euro ausgewiesen seien.
→ Dann: Bei Versand muss ganz klar erkennbar sein: Höhe der Versandkosten. Die machen ja oft gerade bei niedrigpreisigen Produkten erheblichen Teil des Gesamtpreises aus, ja, können das Produkt dann deutlich noch den Preis erhöhen, ja, die Versandkosten, 3 Euro 50, 4 Euro 80, ja, das ist ja durchaus sind das ja Beträge die bei niedrigpreisigen Artikeln das Gesamte, was der Verbraucher zu zahlen hat, erheblich beeinflussen können. Deswegen muss auch hier erkennbar sein für den Verbraucher, auf was er sich einlässt.
→ Dann: Schaufensterware muss mit Preisschildern versehen Hier gibt es ein paar kleine Ausnahmen, ja, aber bitte merken Sie sich den Grundgedanken, nicht die Ausnahmen. Es gibt hier ein paar kleine Ausnahmen, spezifische Ausnahmen aus Sicherheitsgründen, ja, teure Uhren, Brillanten und so weiter, da muss das…, da gibt es Ausnahmen, sagen wir es so, ich hab das auch jetzt nicht im Detail drauf, aber da gibt es Ausnahmen. Aber grundsätzlich gilt, aus Sicherheitsgründen, ja, klar, Sicherheitsgründen, aber grundsätzlich gilt: Schaufensterware muss ausgepreist sein, so heißt das.
→ Dann: Banken, die müssen immer angeben den effektiven, den effektiven Jahreszins. Man unterscheidet ja hier den nominalen und den effektiven, und der effektive ist das, was der Verbraucher tatsächlich bezahlen muss. Der effektive Jahreszins bei Krediten liegt über dem nominalen, und bei Guthaben liegt er oft unter dem Nominalzins. Und der effektive Jahreszins, das was der Verbraucher tatsächlich bezahlt unter Berücksichtigung von anderen Gebühren und so weiter, und so weiter, muss klar ausgewiesen sein.
→ Und dann: Mein Ausgangsbeispiel — Restaurants Aushang draußen, ja, Aushang, in so einem oft sogenannten Leuchtkasten, ja, sollte beleuchtet sein, sollte anständig aussehen, ist so etwas wie die Visitenkarte des Restaurants, Aushang einer Karte, aber nicht nur der Karte mit den Speisen, sondern mit Preisen, ja. Und es müssen auch die Preise sein, die tatsächlich dann drinnen genommen werden, sonst kann der Verbraucher mit Recht sagen: „Draußen, ich habe mir das genau gemerkt, weil ich genau dieses Essen bestellen wollte, und genau dieses Getränk, draußen steht was anderes…“, ja. Aushang einer Karte mit Preisen draußen, damit der Verbraucher, ehe er das Restaurant betritt, weiß auf was er sich preislich einlässt.
Okay.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Nennen Sie Bestimmungen der Preisangabenverordnung!)
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© Dr. Marius Ebert