Standards zur Regelung von bilanztechnischne Fragen begegneten mir das erste Mal in meinem Leben im Jahr 1987, als mir mein Doktorvater – Professor Dr. Ulrich Leffson – die Idee nahebrachte über die britischen Bilanzierungspraktiken eine Doktorarbeit zu schreiben.
Damals wusste nicht nur ich nicht, von was er sprach. Kaum Einer sonst hatte sich bisher damit beschäftigt. Das war im Jahr 1987, also vor mehr als 20 Jahren. Mittlerweile ist für kapitalmarktorientierte Unternehmen Pflicht, was damals in Deutschland völlig unbekannt war. Zwei Bilanzierungsphilosophien, die deutsche und die britische prallten in ihren Gegensätzen aufeinander. Gewonnen hat die britische. Und genau mit diesen unterschiedlichen Bilanzierungsphilosophien beginnen wir diese mehrteilige Serie über die IFRS:
I. Die Philosophie des deutsche Bilanzrechts
Das deutsche Bilanzrecht ist – wie der Name schon sagt – ein Bilanzrecht, also ein auf Gesetzen basierendes System. Das Gesetz soll regeln, was die Unternehmen in ihre Jahresabschlüsse schreiben. Politker machen diese Gesetze, Akademiker legen sie aus (in den Kommentierungen) und die Praktiker wenden das Alles an. Dieses System löst in Großbritannien Kopfschüttteln aus – wie ich damals selber erfahren habe, als ich – für meine Dokotorarbeit – meinen Forschungspartnern in Großbritannien das deutsche System vorstellte. "Politiker und Akademiker"??? Wie können diese Menschen fachkompetent Praxisprobleme lösen?
In der nächsten Folge beleuchten wir die Philosophie der britschen Bilanzierungsstandards.
Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.
Bis zum nächsten Mal, viele Grüße
Marius Ebert
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