Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3


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IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Willkommen zurück. Wir sind bei Teil 3 angelangt unseres Themas vertragliche Leistungsstörungen. Schauen Sie bitte Teil 1 als Einstieg. In Teil 2 haben wir den Schuldnerverzug beleuchtet. Jetzt sind wir bei der Unmöglichkeit beziehungsweise müssen prüfen, ob es Unmöglichkeit ist.

Die Fallsituation ist nun nicht, dass das Teil zu spät geliefert wird, sondern das Teil existiert nicht mehr, um das es in dem Vertrag ging, der möglicherweise ein Kaufvertrag ist. Ja, die Mindmap hier, mit der ich hier arbeite, können Sie sich herunterladen unter www.spasslerndenk-shop.de. Das erleichtert Ihnen auch den Einstieg in diesen Teil 3, ohne Teil 1 und Teil 2 jetzt unbedingt gesehen zu haben.  

Fallprüfung auf Unmöglichkeit (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

 

Also: Ist es Unmöglichkeit? Und das hängt wesentlich davon ab, ob es sich u eine Stückschuld handelt oder um eine Gattungsschuld.

Bei Gattungsschuld gibt es nämlich grundsätzlich keine Unmöglichkeit. Was ist eine Gattungsschuld? Eine Gattungsschuld richtet sich auf ein Teil, das nach Art und Güte bestimmt ist, aber nicht auf ein Unikat. Also zum Beispiel „Tomaten Güteklasse A“ ist eindeutig eine Gattungsschuld. Eine Stückschuld wäre, wenn es genau dieser Gebrauchtwagen wäre. Stückschuld, das klassische Beispiel aus der Praxis, der Gebrauchswagen und das Serienfahrzeug, das Neufahrzeug ist eine klassische Gattungsschuld.

Aber: Es gibt die Konkretisierung zur Stückschuld. Das ist ein bisschen tückisch, solche Fälle gelten dann als schwieriger in einer Prüfung. Nämlich: Wenn der Verkäufer eine Gattungsschuld konkretisiert hat zur Stückschuld, das heißt er hat es separiert, er hat die Tomaten separiert von den anderen Tomaten, hat das in ein Paket gepackt, hat den Namen des Käufers draufgeschrieben, und dann brennen die Tomaten ab, dann ist es eine Konkretisierung zur Stückschuld, und dann ist es doch wieder Unmöglichkeit.

Das ist nachzulesen im § 243, Abs. 2 BGB. Schaue Sie bitte unbedingt ins Gesetz.

Noch einmal zur Erinnerung: Juristerei ist ein zweistufiges Spiel:

  • Einmal, die erste Stufe ist die Zuordnung zum Gesetz, zur Struktur des Gesetzes, also wo sind wir im Gesetz,
  • und b) ist dann die Anwendung.

Und a) ist der schwierigere Fall. Das heißt: Wenn Sie den Paragrafen gefunden haben, wenn Sie die Rechtsgrundlage gefunden haben, wird es sofort sehr viel einfacher.

Also das ist der Fall der Unmöglichkeit.

Im nächsten Video geht es dann um die Schlechterfüllung, das heißt: Das Teil, das geliefert wurde, taugt nicht, leistet nicht das, was es leisten soll, das ist die dritte Konstellation. Das erste war der Schuldnerverzug, das zweite die eventuelle Unmöglichkeit, dann kommt die Schlechterfüllung in Teil 4.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

IHK-Prüfung entschlüsselt (Vertragliche Leistungsstörungen, Teil 3)

Und Ihre Mindmap finden Sie unter www.spasslerndenkshop.de. Schauen Sie oben in der Leiste, da steht ein Wort „Herunterladen“, und dort gehen Sie bitte hin. Klicken Sie, dort finden Sie das PDF zum Herunterladen.

Bis gleich.

Mein Name ist Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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