Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen

 

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Hallo, Marius Ebert hier. In diesem Video geht es um deren Personalfachkaufmann beziehungsweise Personalfachkauffrau PFK, um die Zugangsvoraussetzungen, dass man diese Prüfung machen darf. Statt „Zugangsvoraussetzungen“ sagen manche auch „Zulassungsvoraussetzungen“ um auszudrücken, dass man zur Prüfung zugelassen werden muss.

Formale Zugangsvoraussetzungen (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Es gibt also sozusagen zwei Aspekte, zwei Hürden, die man nehmen muss: einmal formal, das sind eben jene Zugangsvoraussetzungen, und dann b) inhaltlich — man muss natürlich für die Prüfung selber gewisse Themen beherrschen.

Hier in diesem Video geht es nur um diesen Aspekt hier: die formalen Zugangsvoraussetzungen.

Die Struktur sieht folgendermaßen aus: erstens, zweitens, drittens, viertens – es gibt also auch hier wieder relativ viele Möglichkeiten, alles oder, oder, oder, also nicht etwa „und“, dass man beides erfüllen muss oder vier Dinge erfüllen muss, sondern eins von den vieren reicht. Wenn man eine dieser vier Bedingungen erfüllt, hat man die Zugangsvoraussetzungen.

  • Und das erste ist eine dreijährige abgeschlossene Ausbildung, ja, man hat eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen im Bereich Personal und dazu, plus, 1 Jahr Berufspraxis, auch das meint wieder Praxis im Personalbereich. Ich erkläre das gleich noch ein bisschen genauer, was das heißt hier.
  • Zweitens ist ein kaufmännischer oder verwaltender Abschluss. Also man hat einen Beruf gelernt im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung abgeschlossen, plus 2 Jahre Berufspraxis.
  • Oder, drittens, man hat irgendeinen anderen, anerkannten Ausbildungsberuf, irgend einen anderen anerkannten Ausbildungsberuf plus mindestens 3 Jahre Praxis, ja, wenn ich hier sage „plus zwei Jahre Praxis“, dann heißt das auch hier „mindestens“, und hier bei dem einen Jahr auch „mindestens“ ein Jahr Berufspraxis. Ja, wir sehen also: Eine dreijährige Ausbildung im Bereich Personal erfordert nur ein Jahr Praxis, eine kaufmännische oder verwaltende Ausbildung erfordert mindestens zwei Jahre Berufspraxis, ein anderer anerkannter Ausbildungsberuf, kann auch ein handwerklicher Beruf sein, erfordert allerdings mindestens drei Jahre einschlägige Praxis.
  • Und Sie ahnen schon, was jetzt kommt: Jetzt lässt man die ganzen Abschlüsse und Ausbildungen weg und geht nur auf die Praxis: 5 Jahre Berufspraxis. Und das bedeutet: ohne Ausbildung. Ja, wenn man also fünf Jahre einschlägige Berufspraxis hat, dann kann man auch hier den Abschluss machen.

Dazu gibt es immer „plus“, die Ausnahmeregelung, ja, auch hier wenig relevant, wie in vielen anderen Fällen auch: Die Ausnahmeregelung sagt immer: Wenn man auf andere Weise nachweisen kann, dass man die entsprechenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten hat, dann kann man auch zugelassen werden. Aber wie soll man es anders nachweisen als statt durch einen abgeschlossen Beruf durch die Praxis, und dieses Tor ist ja auf. Ja, also wenn man fünf Jahre Berufspraxis hat, dann wird man ja nach dem Regelfall, ja, das ist hier, das sind alles, erstens bis viertens, sind die Regelfälle, hat man also hier einen Regelfall, nach dem man zugelassen wird, braucht man also gar nicht auf die Ausnahmeregelung zu gehen.

Das ist es im Wesentlichen schon.

Nur noch mal kurz etwas zu dem Wort „Berufspraxis“: Das heißt „einschlägige Berufspraxis im Bereich Personal“, und das kann wiederum jetzt eine ganze Menge sein. „Personal“ bedeute er letztlich, mit Menschen zusammenzuarbeiten.

  • Und das kann sein verwaltend. Wenn man in der Personalabteilung die erforderliche Anzahl von Jahren gearbeitet hat, dann hat man diese Berufspraxis.
  • Das kann sein beratend.
  • Oder das kann sein entwickelnd. Ich meine damit den Bereich Personalentwicklung, ja.

Also: Personal, um es noch mal mit anderen Worten zu sagen, das kann sein Personalverwaltung, wiederum sehr weit gefasst, ja, Personalberatung und Personalentwicklung, und das ist hier nicht abschließend, ja. Wichtig ist, dass man eine Berufspraxis im Bereich Personal hat, und das kann in der Praxis eine Menge sein. Da muss man einfach mal genau schauen, da kommt es so ein bisschen darauf an, wie man es formuliert und darstellt, denn man muss diese Dinge nachweisen, und das bedeutet in der Regel eine Bescheinigung des Arbeitgebers auf dem Firmenpapier: „Herr oder Frau Sowieso, Name, geboren am … war bei uns beschäftigt als … Diese Tätigkeit umfasste …“, und dann arbeitet man diese Dinge heraus: Verwaltung, Beratung, Entwicklung. Manchmal ist es hier nur entscheidend, dass man gewisse Schlüsselworte dann auch verwendet, damit es zu den entsprechenden Vorschriften passt, ja, Und letztlich ist dann der Entscheider immer die IHK. Nur die IHK kann verbindlich entscheiden, ob jemand zugelassen wird.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Personalfachkaufmann/frau IHK, Zugangsvoraussetzungen)

Wenn Sie das, was ich jetzt gesagt habe, noch einmal schriftlich haben wollten, und das sollten sie tun, ja, Sie sollen Sie würden das Video nicht schauen, wenn Sie das nicht, Sie nicht interessieren würde. Deswegen: Holen Sie sich das Ganze noch mal in schriftlicher Form. Klicken Sie auf den Link unter dem die Video. Wenn Sie das Video auf YouTube schauen, ja, ich male mal das immer, weil das nicht überall gleich ist, ja, unter dem Video sollte ein Link sein. Wenn Sie auf diesen Link klicken und dann Ihre Email eintragen, dann bekommen Sie das entsprechende PDF automatisch zugestellt.

Alles Gute.

Marius Ebert.

 

© Dr. Marius Ebert

 

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