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Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)

Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners

Einleitung des Klageverfahrens (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)

Also folgende Situation: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner einen Mahnbescheid beantragt, dieser Mahnbescheid ist nicht in Widerspruch gegangen. Daraufhin kann und hat hier der Gläubiger einen Vollstreckungsbescheid beantragt, und der geht jetzt in den Widerspruch durch den Schuldner. Der Wider Der Schuldner legt also Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, den der Gläubiger in der zweiten Stufe gegen ihn beantragt hat. Das ist hier die Situation. Und was passiert nun? Widerspruch des Schuldners führt nun, anders als beim Mahnbescheid, dazu, dass das Verfahren, Verfahren wird abgegeben an das zuständige Gericht, und da kommt es dann zum Klageverfahren. Da kommt es dann zum Klageverfahren, ja.

geralt / Pixabay

Also wir müssen unterscheiden: Wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegt, ist der Ball wieder im Feld des Gläubigers, und der kann sich dann überlegen, ob er nun eine Klage einreicht oder ob er die ganze Sache fallen lässt. Eine andere Möglichkeit hat er gar nicht mehr. Wenn der Schuldner aber gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt und der Gläubiger den Vollstreckungsbescheid beantragt und der Schuldner dagegen Widerspruch einlegt, dann geht die Sache auf jeden Fall vors Gericht, und es kommt zu einer Klage automatisch. Das ist der wesentliche Unterschied.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners)

Es geht wieder um den Vollstreckungsbescheid. Jetzt gehen wir das Ganze mal ein bisschen grundsätzlicher an: Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners, oder noch etwas besser aus formuliert: Der Schuldner erhält einen Vollstreckungsbescheid. Welche Möglichkeiten hat er jetzt?

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Drei Handlungsmöglichkeiten (Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners)

Und er hat in der Tat drei Möglichkeiten — Strukturzahl 3, drei Möglichkeiten:

→ Erste Möglichkeit eher zart,

→ zweite Möglichkeit: Widerspruch,

→ dritte Möglichkeit: Er tut nichts.

Der Widerspruch muss allerdings innerhalb von zwei Wochen passieren.

So, das sind zunächst mal die Optionen, die der Schuldner hat. Ob das gute Optionen sind, das ist jetzt im Detail zu prüfen. Wie kann man das prüfen? Man muss schauen welche Konsequenzen die Sachen haben.

→ Was ist also jetzt die beste Möglichkeit? Und jetzt bitte nicht lachen, aber die beste Möglichkeit ist: Er zahlt, und das bedeutet dann: Die Sache ist beendet. Das setzt natürlich voraus, dass die Forderung berechtigt ist und so weiter, und so weiter, und so weiter. Aber wenn er zahlt, ist die Sache beendet, dann hat der Ruhe.

→ Wenn er Widerspruch innerhalb von zwei Wochen einlegt, dann kommt es automatisch zu einer Klage. Dann kommt es zu einer Klage. Wenn der Widerspruch nach zwei Wochen einlegt, also die Frist versäumt, kommt es zu einer Vollstreckung. Wir können hier noch ein kleinen Schwenk, einen kleinen Schlenker machen und sagen: Bei Fristversäumnis, hier sind die Fristen immens wichtig, bei Fristversäumnis kommt es zu einer Vollstreckung. Wenn er also nach den zwei Wochen erst den Widerspruch einlegt.

→ So, und wenn er nichts tut, dann kommt es auch zur Vollstreckung, denn dann wird nach zwei Wochen der Vollstreckungsbescheid zu einem vollstreckbaren Titel, dann wird der Vollstreckungsbescheid erlassen, und dann kommt der Gerichtsvollzieher und macht die Zwangsvollstreckung.

Ja, so sind die Optionen, die der Schuldner hier hat. Man muss dazu sagen: In diese Situation kommt man erst, wenn man versäumt hat, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen, der ja in der ersten Stufe kommt, wie Sie ja sicher wissen.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Vollstreckungsbescheid, Möglichkeiten des Schuldners)

Im Übrigen glaube ich, dass wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht, ja. Ich habe gerade wieder frische Informationen von jemandem, der sich da rumschlägt, also überlegen Sie sich das bitte zehn Mal, ehe Sie einen Fernlehrgang buchen. „Ja, der will mir jetzt nur seine Sachen verkaufen…“ – Ich weiß schon, dass da jetzt wieder ganz schlaue Leute sind… Nein, will ich nicht, sondern ich will Sie warnen vor diesem… Machen Sie von mir aus was anderes, machen Sie ein Präsenzseminar, das ist immer noch besser als ein Fernlehrgang. Und wenn Sie dann was wirklich Gutes haben wollen, dann können Sie meine Sachen buchen. Das ist zumindest meine Meinung, dass das, was ich da mache, wirklich ganz gut ist im Sinne von sehr hilfreich für Leute, die schnell einen Abschluss machen wollen. Aber ich sitze jetzt nicht hier, weil ich nur meine Sachen verkaufen will. Das tue ich auch so. Sondern es geht mir wirklich darum, vor diesem Weg zu warnen, weil Sie sich auf einen Leidensweg begeben. Das ist meine Motivation.

Wenn Sie lernen wollen, ohne zu leiden, dann schauen Sie einfach mal. Klicken Sie zum Beispiel auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert

 

Vollstreckungsbescheid, Widerspruch des Schuldners

Lernen ohne Leiden