Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (UWG, Grundidee)
In diesem Video geht es um das UWG. Sie merken schon: Wir sind im Wettbewerbsrecht. Das UWG ist das „Unlautere-Wettbewerbs-Gesetz“, oder, wie man eigentlich besser sagt, „Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb“ — wohlgemerkt kein Gesetz gegen den Wettbewerb. Das Wort „unlauter“ ist hier sehr wichtig. Also: Wettbewerb ist okay, aber unlauter darf er nicht sein. Und wir sind hier gefragt nach der Grundidee dieses Gesetzes.
Keine unfairen Handlungen im Wettbewerb (UWG, Grundidee)
Nun, die Grundidee ist: Marktteilnehmer sollen sich anständig benehmen. Marktteilnehmer, vor allem Unternehmen, dürfen ihre Produkte anbieten, dürfen auch in Wettbewerb treten mit anderen, dürfen den andern auch irgendwie übertreffen oder unterbieten, aber das alles anständig. Ziemlich missbrauchtes Wort hier, ja, anständig, das heißt, was heißt denn jetzt „anständig“. „Anständig“ heißt: Unlautere, unfaire kann man sagen, Handlungen vermeiden.
Und dafür, was solche unlauteren Handlungen sind, gibt es in § 4 des UWG eine Menge Beispiele. Aber bitte achten Sie darauf: Der § 4 gilt immer nur im Zusammenhang mit dem § 3. Der § 4 gibt die Beispiele zum § 3. In dem steht, dass man keine unlauteren Handlungen begehen soll, und der § 4 bietet dann die Beispiele. Also wenn Sie dann noch eine genauere Vorstellung entwickeln wollen, dann schauen Sie einfach mal rein, ein sehr kurzes Gesetz, sehr übersichtlich, und dann haben Sie eine Vorstellung, was „unlautere Handlungen“ sein können, weil es dort Beispiele gibt.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (UWG, Grundidee)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert