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SEPA Lastschrift, Voraussetzungen

Lernen ohne Leiden

So, und wenn Sie jetzt hier schreiben: Die Voraussetzung ist zunächst einmal, dass Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige am Onlinebanking teilnehmen, dann ist das richtig, ja. Man meint hier etwas spezifischere Voraussetzungen, ja, denn genauso könnte man vielleicht schreiben: Voraussetzung ist, dass Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger wissen, wie man den Computer einschaltet. Lesen und Schreiben können, ja, das ist alles nicht falsch.

Vertragliche und technische Voraussetzungen (SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen) Hier meint man jetzt etwas spezifischeres, also die anderen Dinge, die werden jetzt erst mal vorausgesetzt, meint man gewissermaßen

  • vertragliche Voraussetzungen und
  • technische Voraussetzungen.

Bei den vertraglichen Voraussetzungen braucht der Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat, ein Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen, vom Zahlungspflichtigen.

Und für die technische Abwicklung braucht man dann eine Gläubiger-ID, der Zahlungsempfänger ist ja der Gläubiger, eine Gläubiger-ID. Die kriegt man von der Deutschen Bundesbank. Und man braucht die Mandatsreferenz. Ja, das vergibt der Zahlungsempfänger selber, um dieses spezielle Mandat, so nennt man das ein bisschen anwaltssprachlich hier, zu kennzeichnen. Die Gläubiger, die bekommen auch von der Deutschen Bundesbank. Die Mandatsreferenz, die muss man selber vergeben, damit man weiß, um was es geht hier, ja. Das Ganze geht ja über Zahlen letztlich, und letztlich noch nicht mehr über Zahlen, sondern über digitale Verschlüsselung, die sich letztlich reduzieren lässt auf 1-0 – Strom, kein Strom, ja, und dafür braucht man eben diese Informationen.

Und für die technische Abwicklung braucht man dann eine Gläubiger-ID, der Zahlungsempfänger ist ja der Gläubiger, eine Gläubiger-ID. Die kriegt man von der Deutschen Bundesbank. Und man braucht die Mandatsreferenz. Ja, das vergibt der Zahlungsempfänger selber, um dieses spezielle Mandat, so nennt man das ein bisschen anwaltssprachlich hier, zu kennzeichnen. Die Gläubiger, die bekommen auch von der Deutschen Bundesbank. Die Mandatsreferenz, die muss man selber vergeben, damit man weiß, um was es geht hier, ja. Das Ganze geht ja über Zahlen letztlich, und letztlich noch nicht mehr über Zahlen, sondern über digitale Verschlüsselung, die sich letztlich reduzieren lässt auf 1-0 – Strom, kein Strom, ja, und dafür braucht man eben diese Informationen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen) Wollen Sie lernen, pardon wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video. Übrigens, ich mache im nächsten Video weiter, geht es weiter über das, oder um das SEPA-Lastschriftverfahren. Da behandle ich dann die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift. Also: Klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert. Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert, https://www.spassslerndenk-shop.de/kontakt/

SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen)

Was sind die Voraussetzungen für das SEPA-Lastschrift verfahren?

So, und wenn Sie jetzt hier schreiben: Die Voraussetzung ist zunächst einmal, dass Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtige am Onlinebanking teilnehmen, dann ist das richtig, ja. Man meint hier etwas spezifischere Voraussetzungen, ja, denn genauso könnte man vielleicht schreiben: Voraussetzung ist, dass Zahlungspflichtiger und Zahlungsempfänger wissen, wie man den Computer einschaltet. Lesen und Schreiben können, ja, das ist alles nicht falsch.

Vertragliche und technische Voraussetzungen (SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen)

Hier meint man jetzt etwas spezifischeres, also die anderen Dinge, die werden jetzt erst mal vorausgesetzt, meint man gewissermaßen

→ vertragliche Voraussetzungen und

→ technische Voraussetzungen.

Bei den vertraglichen Voraussetzungen braucht der Zahlungsempfänger ein Lastschriftmandat, ein Lastschriftmandat vom Zahlungspflichtigen, vom Zahlungspflichtigen.

Und für die technische Abwicklung braucht man dann eine Gläubiger-ID, der Zahlungsempfänger ist ja der Gläubiger, eine Gläubiger-ID. Die kriegt man von der Deutschen Bundesbank. Und man braucht die Mandatsreferenz. Ja, das vergibt der Zahlungsempfänger selber, um dieses spezielle Mandat, so nennt man das ein bisschen anwaltssprachlich hier, zu kennzeichnen. Die Gläubiger, die bekommen auch von der Deutschen Bundesbank. Die Mandatsreferenz, die muss man selber vergeben, damit man weiß, um was es geht hier, ja. Das Ganze geht ja über Zahlen letztlich, und letztlich noch nicht mehr über Zahlen, sondern über digitale Verschlüsselung, die sich letztlich reduzieren lässt auf 1-0 – Strom, kein Strom, ja, und dafür braucht man eben diese Informationen.

So, das sind die beiden Voraussetzungen: vertraglich — man muss mandantiert sein, man darf ja nicht einfach von irgendeinem Konto was einziehen, sondern man muss dafür berechtigt sein, Lastschriftmandat bedeutet Berechtigung, per Lastschrift einzuziehen.

OK.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (SEPA-Lastschrift, Voraussetzungen)

Wollen Sie lernen, pardon wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video. Übrigens, ich mache im nächsten Video weiter, geht es weiter über das, oder um das SEPA-Lastschriftverfahren. Da behandle ich dann die SEPA-Basislastschrift und die SEPA-Firmenlastschrift.

Also: Klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert