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Seminaranbieter streichen ordentliche Kündigungsmöglichkeit

Lernen ohne Leiden

Dieses Thema lohnt sich wirklich noch weiter zu vertiefen. Mein Name ist Marius Ebert. Willkommen zu diesem Video. In diesem Video geht es darum, dass ich einige Seminaranbieter beobachtet habe, dass diese Seminaranbieter die ordentliche Kündigungsmöglichkeit in ihren AGB gestrichen haben. Und ich möchte in diesem Video erläutern, was das für Sie bedeutet.

Zunächst einmal: Was ist das hier? Wo finden wir das? Fangen wir vielleicht mit dem „wo“ an. Sie schauen bitte, wenn Sie einen Seminaranbieter auswählen, weil Sie nicht wissen, dass es den Marius Ebert gibt mit seinen Videocoachings, weil Sie glauben, dass es nur Fernlehrgänge gibt und Präsenzseminaranbieter und Sie schauen jetzt nach einem Seminaranbieter. Dann schauen Sie auf der Internetseite vor allem nach den AGB, nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Beziehungsweise manchmal heißt das dann auch Seminarbedingungen oder von mir aus auch Teilnahmebedingungen. In den allermeisten Fällen heißt es aber AGB. Sollte man relativ schnell finden. Studieren Sie bitte diese AGB genau und innerhalb dieser AGB schauen Sie bitte nach den Kündigungsmöglichkeiten. Das heißt, Sie schauen nach. Das ist ja strukturiert. Erstens, zweitens, drittens, viertens und so weiter.

Und da schauen Sie bitte nach dem Punkt „Kündigung“. So eine Kündigung Sie wissen das, Sie wissen das aus dem Arbeitsrecht, hat zwei Ausprägungen im Wesentlichen, das einmal die außerordentliche Kündigung und die ordentliche Kündigung. Die außerordentliche Kündigung ist im 6.26 BGB geregelt und gilt allgemein für Dienstverträge. Arbeitsverträge sind Sonderformen von Dienstverträgen. Gilt also auch für Arbeitsverträge.

Die ordentliche Kündigung für Dienstverträge kann man vermutlich überhaupt nicht ausschließen. Im § 6.26 BGB ist die außerordentliche Kündigung für Dienstverträge geregelt. Machen wir das noch mal ein bisschen strukturiert. Also die Kündigung gibt es in der a. o. Form, in der außerordentlichen Form, Rechtsgrundlage § 626 BGB für Dienstverträge. Der Seminarvertrag ist eine Dienstleistung, also ist ein Dienstvertrag.

So, diese außerordentliche Kündigung kann man einzelvertraglich vermutlich gar nicht ausschließen. Die ist also nach wie vor auch gegeben. Das ist die Kündigung aus wichtigem Grund. Nur hier muss man wirklich aus einem Seminarvertrag mit einem solchen Seminaranbieter wieder rauszukommen, wirklich einen fundierten wichtigen Grund haben. Es muss ein wichtiger Grund sein. Abwägung der Umstände des Einzelfalls und so weiter. Da müssen sie mit massiven Dingen kommen, damit der Seminaranbieter Sie aus dem Vertrag rauslässt.

Die andere Möglichkeit ist die ordentliche Kündigung. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit ist schlicht und einfach mit Fristen geregelt. Die ordentliche Kündigung heißt eine Trennung, aber mit Fristen. Außerordentliche Kündigung heißt im Prinzip etwas Unzumutbares ist passiert, zum Beispiel irgendein Dozent im Seminar hat Sie angespuckt oder so was. Wenn das greifbar ist, wenn das beweisbar ist, wenn das klar ist, sollte das einen wichtigen Grund darstellen.

Aber ich meine, wo passiert sowas? Dann könnte es zum Beispiel ein wichtiger Grund sein für die außerordentliche Kündigung, dass Sie relativ kurzfristig beruflich begründet umziehen müssen. Und dort, wo Sie hinziehen, es diesen Seminaranbietern nicht gibt. Auch das könnte etwas sein, dass Sie aus dem Vertrag wieder rauskommen. Aber im Prinzip ist es schwer. Die ordentliche Kündigung ist rein eine Trennung innerhalb von Fristen. Ordentlich heißt Fristen. Dadurch ist das ordentlich, was ja mit Ordnung zu tun hat begründet, dass man sich nicht sofort trennt, sondern innerhalb von Fristen, sodass beide Seiten sich darauf einstellen können auf die neue Trennungssituation.

Und jetzt stelle ich fest, dass einige Seminaranbieter diese ordentliche Kündigungsmöglichkeit komplett gestrichen haben in ihren AGB. Was heißt das? Diese ordentliche Kündigungsmöglichkeit, ordentliche Kündigung, ist dann sehr, sehr wichtig für Sie, wenn Sie ein Ratenzahlungsmodell vereinbart haben. So, das bedeutet also Sie zahlen pro Monat einen bestimmten Betrag und jetzt stellen Sie fest, während Sie zahlen und während Sie zu den Seminarveranstaltung gehen, dass das alles nicht so richtig funktioniert, dass Sie mehr und mehr ein ungutes Gefühl haben, ob Sie denn durch diese Veranstaltung auch wirklich auf die Prüfung gut vorbereitet sind.

Und warum weiß ich das? Warum kann ich da so kompetent drüber reden? Weil ich das jeden Tag in meinem E-Mail Postfach sehe. Auf diesem Weg nochmal. Also hier ist der Seminarstart und hier ist die Prüfung P, also S wie Staat und P wie Prüfung. Merken manche das recht früh, manche merken es später und manche merken es erst kurz vor der Prüfung. Und leider, da Sie eben nicht wissen, dass man mit meinem System sich komplett ohne Seminar und ohne Fernlehrgang auf den Betriebswirt IHK vorbereiten kann, auf den Wirtschaftsfaktor und so weiter und so weiter.

Da Sie das nicht wissen. Aber meine Videos auf YouTube gesehen haben irgendwann mal, sprechen Sie mich dann an nach dem Motto Hilfe, Hilfe. Was soll ich jetzt machen? Und erst in dem Moment lernen diese Leute, dass es bei mir auch diese Komplettangebote gibt. So, jetzt ist die Frage, kommt jetzt derjenige da noch raus ? Und wenn es eine ordentliche Kündigung gibt, kombiniert mit Ratenzahlung, dann ist nur noch die Frage, wie sind die Fristen ? Und da gibt es sehr gemeine Regelungen, und da gibt es großzügige Regelungen.

Ich habe diese Tendenz zu den gemeinen Regelungen sehr wohl auch beobachtet in den letzten Jahren. Aber ich hätte nie gedacht, dass es mal so extrem wird, das Seminaranbieter komplett die ordentliche Kündigungsmöglichkeit streichen. Eine gemeine Regelung ist zum Beispiel sechs Wochen zum Quartalsende. Das bedeutet in der Regel, weil Sie nicht innerhalb der ersten sechs Wochen schon so in ihrer Entscheidung gereift sind, dass Sie das erste Quartal erwischen.

Haben Sie in der Regel diese Frist verpasst. Sie springen also auf das nächste Quartal. Das heißt, Sie müssen in so einem Fall 123456 Raten zahlen und dann sind Sie raus aus dem Vertrag. Das heißt, der Schaden war relativ überschaubar. Da aber diese ordentliche Kündigung gestrichen ist, bedeutet das, wenn Sie unterschrieben haben, kommen Sie aus der Nummer nicht mehr raus. Sie können natürlich dort nicht mehr hingehen, aber zahlen werden Sie müssen.

Und Sie haben da auch juristisch keine Möglichkeit. Es sei denn, sie können über den außerordentlichen Weg gehen und da etwas unzumutbar finden und das wird sehr schwer sein. Also schlechte Qualität des Unterrichts das gilt nicht als unzumutbar, sondern ist der STANDARD. Das ist der STANDARD. Von daher ist das schon ziemlich erschreckend. Und ich will Ihnen das mal zeigen, wie das aussieht.

Hier habe ich zum Beispiel eine Formulierung, die habe ich original aus dem Netz von den AGB dieses Veranstalters kopiert. Ist ein Bildschirmfoto. Was steht hier? Kündigung. Hier müssen Sie drauf schauen. Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, das ist die außerordentliche Kündigung, die man auch fristlose Kündigung nennt. So, und jetzt kommen diese ganzen Formulierungen, die im Prinzip aus dem § 6.26 BGB abgeschrieben sind.

Unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile und so weiter bis zum Ablauf der Euro bis zum Ablauf der Kündigungsfrist haben wir hier nicht. Das ist ja im Prinzip aber das Streichen. Es gibt keine ordentliche Kündigungsfrist. Nämlich, das einzige, was hier gilt, ist bis zum vereinbarten Ende. Ja, wenn das nicht zugemutet werden kann, dass bis zum Ende zu machen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und so weiter und so weiter, dann kommen sie außerordentlich daraus.

Und genau hier an dieser Stelle mit diesem Punkt hier ist die Regelung dieses Seminarveranstalters zum Thema Kündigung beendet. Es gibt also ich sage es noch mal, keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit bei diesem Veranstalter hier. Es gibt keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit mehr bei diesem Veranstalter. Wenn Sie unterschrieben haben, dann hängen Sie am Haken.

Noch ein Beispiel. Hier habe ich eine weitere Formulierung von einem anderen Seminaranbieter, der rein zufällig hier auch als fünftens den Punkt Kündigung geregelt hat in seinen AGB. Und auch hier sehen wir im Prinzip die Formulierung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, dass es wieder diese außerordentliche Sache, wenn die Umstände des Einzelfalls Abwägung der Interessen und eher nicht zugemutet werden kann. Dass es in Anlehnung an 626 BGB im Prinzip mehr oder weniger dort abgeschrieben. Und dieser Seminarveranstalter ist jetzt noch deutlicher als in dem Beispiel gerade von einem anderen Seminarveranstalter.

Der schreibt sogar. Da steht die ordentliche Kündigung des Dienstvertrages während der dem jeweiligen Lehrgangsangebot zur abnehmenden Laufzeit ist für jeden Vertragspartner ausgeschlossen. Das heißt, es gibt nur noch die außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, die, wenn nicht extreme Dinge vorliegen, eine theoretische Sache ist. Und es gibt die ordentliche Möglichkeit nicht mehr bei diesem Seminarveranstalter. Auch hier gilt, wenn Sie hier unterschrieben haben, dann haben Sie sich im Prinzip verpflichtet die gesamte Summe zu zahlen.

Niemand wird Sie zwingen da noch zu sitzen, wenn Sie das für sinnlos erachten, wenn Sie den Eindruck mehr und mehr haben, dass Sie da Ihre Zeit vertun, dann werden Sie dort sicher nicht mehr körperlich präsent sein müssen, aber Sie werden zahlen müssen, und zwar den gesamten Betrag. Das verbirgt sich hinter dem Wort, während dem der jeweiligen Lehre das Angebot zu entnehmen der Laufzeit. Also das heißt, Du musst den gesamten Betrag zahlen. Es gibt keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit mehr.

Warum sage ich das so ausführlich? Weil ich jedem dringend rate, der sich für ein Präsenzseminaranbieter entscheidet, was jedermanns gutes Recht ist. Dafür haben wir eine Marktwirtschaft, dass letztlich der Kunde entscheidet. Was ist für mich der beste Weg? Was passt zu mir am besten? Und so weiter. Wenn jemand sich also für ein Präsenzseminar entscheidet, dann möge er oder sie doch bitte prüfen, ob es in den AGB eine ordentliche Möglichkeit gibt. Und wenn es die nicht gibt, dann würde mir persönlich das sehr zu denken geben. Alles Gute, Marius Ebert.

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