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nicht zulässige Stellenanzeige

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (nicht zulässige Stellenanzeige)

Hallo. Mein Name ist Marius Ebert. In dieser Videoserie zeige ich, wie man Lösungen generiert für Prüfungsfragen. Diesmal ist es eine Prüfungsfrage vom Betriebswirt/in IHK. Es geht um eine Stellenanzeige, und es geht um Punkte, die in der Stellenanzeige nicht, nicht zulässig sind. Nicht zulässig – wir sollen ein paar Punkte nennen, die nicht zulässig sind.

Grundlage: Verhinderung von Diskriminierung gem. AGG (nicht zulässige Stellenanzeige)

Nun, was ist die Grundlage für diese Nicht-Zulässigkeit? – Können wir uns an irgendetwas orientieren? Das ist immer eine gute Lösungsgenerierungsfrage. Also, gibt es irgendwo eine Orientierungshilfe? – Und die gibt es, nämlich das AGG. Und sehr oft darf man in den Prüfungen ja Gesetze als Hilfsmittel verwenden. Also warum nicht mal reinschauen in das AGG? Tun wir das einfach. Schauen wir in das AGG rein. Und Sie sehen hier: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, und der § 1 sagt uns im Prinzip schon alles, was wir wissen die müssen, nämlich:

Ziel des Gesetzes ist es, Benachteiligungen zu verhindern oder zu beseitigen, und jetzt kommen die Benachteiligungen, die zu verhindern oder zu beseitigen sind, nämlich

  • aus Gründen der Rasse,
  • wegen der ethnischen Herkunft,
  • des Geschlechts,
  • der Religion oder Weltanschauung,
  • einer Behinderung,
  • des Alters
  • oder der sexuellen Identität.

OK, dann haben wir doch schon die Punkte.

  • Also, zum Beispiel ist nicht zulässig in einer Stellenanzeige eine Angabe wegen Alter, also zum Beispiel „Wir suchen Leute bis 35 Jahre“, ja,  „bls 35 Jahre“ ist nicht mehr zulässig nach AGG.
  • Dann soll das Gesetz verhindern eine Diskriminierung wegen Geschlecht. Das heißt: Die Stellenanzeige muss stellen muss geschlechtsneutral sein. Also nicht zulässig ist zum Beispiel: „Wir suchen einen Conler, einen Controller“. Das ist nicht zulässig. Sondern wir müssen schreiben „Controller…“, jetzt gibt es verschiedene Varianten. Man kann sagen „m/w“, Controller männlich/weiblich, oder „Controller/in“. Das ist beides zulässig. Aber „Controller“ zu schreiben ist nicht zulässig, ist eine Diskriminierung wegen des Geschlechtes.
  • Ja, was darf man noch nicht? – Man darf nicht diskriminieren wegen Rache wegen Rasse, nicht wegen Rache, sondern wegen Rasse, und… Also wir schreiben die Stellenanzeige „Bitte keine Neger“. Ja, das wäre ganz klar eine Diskriminierung. Also nicht zulässig.
  • Dann wegen ethnischer Herkunft: „Keine Roma, Roma und Sinti“. Das sind Zigeunervölker. „Keine Roma und Sinti“. Ist natürlich nicht zulässig, so etwas zu schreiben.
  • Ja, und was war da noch im Angebot im AGG? Schauen wir noch mal kurz rein: Religion – oh ja, Religion. „Bitte keine Moslems“, ja „keine Moslems“. Dann haben wir also mit Sicherheit sofort ziemlichen Ärger. Also auch das ist nicht zulässig.
  • Entsprechend wäre nicht zulässig, wenn wir schreiben „keine Homosexuellen“, ja.

Also das kann man hier noch weiter stricken. Hier haben wir auf jeden Fall schon mal fünf Punkte, die nicht zulässig sind in einer Stellenanzeige,

Sie sehen: So geht das, ja. Ist nicht besonders schwer, wenn man hier den Orientierungspunkt gefunden hat, dann braucht man im Prinzip nur aus dem Gesetz abzuschreiben beziehungsweise das, was im Gesetz steht, ein bisschen auf die Aufgabe zuzuschneiden.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (nicht zulässige Stellenanzeige)

Wollen Sie lernen ohne, zu leiden, wollen Sie sich vernünftig vorbereiten auf den Betriebswirt/in IHK, dann kommen Sie an meinem Shop sowieso nicht vorbei. Gehen Sie also hin: www.spasslerndenk-shop.de. Ihre Mitstudenten kennen ihn schon.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert