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Markenschutz, Elemente

Lernen ohne Leiden

Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente) Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den Markenschutz“, also ganze Sätze.

Ich werde gleichwohl hier so ein bisschen in Kurzform die Dinge notieren. Aber achten Sie auch darauf, was ich sage, nicht nur das was ich schreibe. Also:
• Der Markenschutz ist kostenpflichtig,
• der Adressat ist das Patentamt
• und die Laufzeit ist zehn Jahre mit Verlängerung, mit unendlicher Verlängerung. Alle zehn Jahre können Sie verlängern für weitere zehn Jahre. Zehn Jahre mit unendlicher Verlängerung.
• So, dann müssen wir unterscheiden Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombinationen.
• Und: Wir müssen die Verbote beachten. Es gibt bestimmte Dinge, die dürfen Sie nicht als zum Beispiel Bildmarke versenden die Flaggen von Ländern, ja, das würde nicht zugelassen. Da gibt es also bestimmte Verbote.

Oder auch sehr anzügliche Dinge oder Dinge, die religiöse Gefühle beleidigen können. Das darf man nicht als Marke, schon gar nicht als Bildmarke schützen lasse, ja, Nur, ach: Denken Sie dran in der Prüfung: Hier steht „beschreiben“, das heißt hier machen Sie aus diesen Stichworten in der Prüfung machen Sie ganze Sätze. Sie schreiben: „Der Markenschutz ist kostenpflichtig.“ Und ich wusste auch mal die Gebühren auswendig, aber ich weiß es im Moment nicht mehr. Sind ein paar Hundert Euro, ja. Und die Verlängerung, die ist, glaube ich dann, also die die Erstanmeldung, ich glaube 400 Euro, aber mit Vorbehalt, und die Verlängerung sind dann 600 Euro alle zehn Jahre, 600 Euro, so ungefähr sind da die Preise, so ungefähr, ja, unter Vorbehalt, ja.

Alexas_Fotos / Pixabay

Also, der Markenschutz ist kostenpflichtig. Es ist eine Gebühr zu bezahlen. Adressat ist das Patentamt. Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Zweigstellen auch anderswo in Deutschland, unter anderem in Leipzig, glaube ich. Der Markenschutz gilt dann für zehn Jahre nach der Anmeldung, also nachdem geprüft wurde und angemeldet wurde, mit unendlicher Verlängerung, also alle zehn Jahre, ja. Es gibt Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombination aus Wort und Bild. Und man muss beim Markenschutz die Verbote beachten, wie ich gerade geschrieben habe, also zum Beispiel keine Flaggen von Ländern verwenden, ja.

Und grundsätzlich gilt, dass die Marke umso eher eine Marke ist, wie sie individualisierend ist. Das heißt: Sie können zum Beispiel „Parkbank“ nicht als Marke schützen lassen, weil das nicht individualisierend ist. Aber wenn Sie „Meier“ heißen und Sie wollen das „Meier-Parkbank“ nennen, dann können Sie das gegebenenfalls als Marke eintragen lassen. Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente) Wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert, https://www.spassslerndenk-shop.de/kontakt/

Markenschutz, Elemente

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)

Beschreiben Sie den Markenschutz. Beschreiben Sie den Markenschutz.

Wort-und/oder Bildmarke kostenpflichtig beim Patentamt schützen lassen (Markenschutz, Elemente)

Nun – „beschreiben“ deutet darauf hin, dass wir ausführlicher sein müssen es heißt nicht „Nennen Sie die Elemente“ oder so was, sondern „Beschreiben sie den Markenschutz“, also ganze Sätze. Ich werde gleichwohl hier so ein bisschen in Kurzform die Dinge notieren. Aber achten Sie auch darauf, was ich sage, nicht nur das was ich schreibe. Also:

→ Der Markenschutz ist kostenpflichtig,

→ der Adressat ist das Patentamt

→ und die Laufzeit ist zehn Jahre mit Verlängerung, mit unendlicher Verlängerung. Alle zehn Jahre können Sie verlängern für weitere zehn Jahre. Zehn Jahre mit unendlicher Verlängerung.

→ So, dann müssen wir unterscheiden Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombinationen.

→ Und: Wir müssen die Verbote beachten. Es gibt bestimmte Dinge, die dürfen Sie nicht als zum Beispiel Bildmarke versenden die Flaggen von Ländern, ja, das würde nicht zugelassen. Da gibt es also bestimmte Verbote. Oder auch sehr anzügliche Dinge oder Dinge, die religiöse Gefühle beleidigen können. Das darf man nicht als Marke, schon gar nicht als Bildmarke schützen lasse, ja,

Nur, ach: Denken Sie dran in der Prüfung: Hier steht „beschreiben“, das heißt hier machen Sie aus diesen Stichworten in der Prüfung machen Sie ganze Sätze. Sie schreiben: „Der Markenschutz ist kostenpflichtig.“ Und ich wusste auch mal die Gebühren auswendig, aber ich weiß es im Moment nicht mehr. Sind ein paar Hundert Euro, ja. Und die Verlängerung, die ist, glaube ich dann, also die die Erstanmeldung, ich glaube 400 Euro, aber mit Vorbehalt, und die Verlängerung sind dann 600 Euro alle zehn Jahre,  600 Euro, so ungefähr sind da die Preise, so ungefähr, ja, unter Vorbehalt, ja.

Also, der Markenschutz ist kostenpflichtig. Es ist eine Gebühr zu bezahlen. Adressat ist das Patentamt. Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Zweigstellen auch anderswo in Deutschland, unter anderem in Leipzig, glaube ich. Der Markenschutz gilt dann für zehn Jahre nach der Anmeldung, also nachdem geprüft wurde und angemeldet wurde, mit unendlicher Verlängerung, also alle zehn Jahre, ja. Es gibt Wortmarken und Bildmarken beziehungsweise Kombination aus Wort und Bild.

Und man muss beim Markenschutz die Verbote beachten, wie ich gerade geschrieben habe, also zum Beispiel keine Flaggen von Ländern verwenden, ja. Und grundsätzlich gilt, dass die Marke umso eher eine Marke ist, wie sie individualisierend ist. Das heißt: Sie können zum Beispiel „Parkbank“ nicht als Marke schützen lassen, weil das nicht individualisierend ist. Aber wenn Sie „Meier“ heißen und Sie wollen das „Meier-Parkbank“ nennen, dann können Sie das gegebenenfalls als Marke eintragen lassen.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Markenschutz, Elemente)

Wollen Sie lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

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Marke, Teil 2, Markenschutz

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

Mein Name ist Marius Ebert. Wir sind in Teil 2 einer kleinen Videoserie über die Marke. In Teil 1 haben wir die Marke, den Begriff erläutert. Hier geht es um den Markenschutz.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

Wir haben in Teil 1 gelernt: Eine Marke ist ein Wort, ein Bild oder einem Wort-Bild-Kombination, um eine Ware oder eine Dienstleistung zu kennzeichnen.

Schauen wir uns zunächst mal an Markenschutz: Was ist schützbar?  Und schützbar sind

  • Worte, wissen wir schon aus Teil 1,
  • Bilder, wissen wir auch schon aus Teil 1,
  • Buchstaben, das gibt es noch nicht so lange, dass man auch Buchstaben und Buchstabenkombinationen schützen kann,
  • Zahlen, ja, gerade für Autos zum Beispiel, Buchstaben- und Zahlenkombinationen,
  • Hörzeichen, denken Sie an die Marke von der Telekom, oder hören Sie es innerlich, Hörzeichen,
  • und auch 3 D, dreidimensionale Kennzeichen.

Das ist alles schützbar.

Der Schutz beträgt 10 Jahre. Wiederholung, also Verlängerung, nicht Wiederholung, Verlängerung muss man sagen, Verlängerung alle zehn Jahre.

Damit ist die Marke ein unbegrenztes Schutzrecht. Weil: Sie können sie über Generationen können Sie das schützen lassen, wenn Sie alle zehn Jahr die Verlängerungsgebühr bezahlen. Anders als das Patent zum Beispiel, das nach 20 Jahren ausläuft, läuft der Markenschutz nie, aus wenn Sie immer die Verlängerungsgebühr bezahlen.

Zuständig ist das Patentamt. Das Patentamt hat seine Zentrale in München, hat aber Außenstellen, und Sie können sich aber direkt an das Patentamt in München wenden, www.Patentamt.de. Dort bekommen Sie auch das entsprechende Formular.

Was ist schützbar? – Nun, wenn wir auf einer Skala mal gehen zwischen produktbschreibend und individualisierend, produktbschreibend  links und individualisierend rechts, dann lautet die Regel: Wir müssen so weit wie möglich nach rechts rüber. Also Beispiel: „Parkbank“ ist rein produktbeschreibend, ist nicht schützbar. Wenn wir es aber individualisieren, zum Beispiel indem wir unseren Namen damit verknüpfen und sagen „Meier Parkbank“ zum Beispiel, dann wird es die individualisierend, und damit entsteht Unterscheidungskraft. Also die Idee, ist dass dieses Wort, dieses Bild, diese Kombination hier, dass sie Unterscheidungskraft entwickelt. Also da müssen wir hin zur Unterscheidungskraft. Deswegen sind Fantasieworte sehr gut geeignet zum Beispiel, um als Marke schützen zu lassen. Oder Abkürzungen, aus denen man Fantasieworte bildet. HaRiBo – Hans Riegel Bonn zum Beispiel. Ja, da hat jemand also seinen Namen verwendet und gleichzeitig ein Wort geschaffen, das es vorher noch nicht gab, und das ist als Marke schützenswert, weil es Unterscheidungskraft hat.

Okay. Das, was ich ihr gesagt habe, gilt für den privaten Schutz in Deutschland.

Der europäische und weltweite Patentschutz ist etwas umfangreicher und komplizierter. Das würde auch den Rahmen dieses Videos jetzt hier sprengen, denn wir sollen hier in dieser Aufgabe den deutschen Markenschutz erläutern, und das haben wir hiermit getan.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Marke, Teil 2, Markenschutz)

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Mein Name ist Marius Ebert.

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