Industrie- und Handelskammern
Industrie- und Handelskammern sind Institutionen des öffentlichen Rechts, die in vielen Gebieten des Außenhandels beraten, wie z. B. in Fragen des Zollwesens und Außenwirtschaftsrechts etc.
Auslandshandelskammern
Auslandshandelskammern sind privatrechtliche freiwillige Zusammenschlüsse von Unternehmen, Organisationen und Privatpersonen aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland. Auslandshandelskammern werden personell, organisatorisch und finanziell vom Deutschen Industrie- und Handelstag betreut. Auslandshandels-kammern bieten ähnliche Dienstleistungen wie die IHK, aber spezialisiert auf das jeweilige Land. So kann man von dort auch Hilfe für die Anbahnung von Geschäfts-beziehungen und zum Erstellen von Marktanalysen des speziellen Landes bekom-men. Die Handelskammern haben sich im Rahmen von EUROCHAMBERS organi-siert (www.eurochambers.de).
Internationale Handelskammer in Paris (www.iccwbo.org)
Die Internationale Handelskammer in Paris (1919 gegründet) ist eine privatrechtliche Institution zur Förderung des Welthandels. Zu ihren Hauptaufgaben gehört es, Handelshemmnisse abzubauen und den Außenhandel zu standardisieren (z. B. INCOTERMS).
Bundesagentur für Außenwirtschaft (BfAI) (www.bfai.de)
Die Bundesagentur für Außenwirtschaft in Köln ist eine dem Bundesminister für Wirtschaft zugeordnete Servicestelle. Sie stellt allen anderen Behörden und deut-schen Auslandsvertretungen Informationen über den Außenhandel zur Verfügung, wie z. B. Wettbewerbssituation, Auslandskontaktstellen, Informationen aus der EU etc.
Sonstige Informationsstellen
Weitere Institutionen liefern Informationen im Außenhandel:
• weltweit tätige Kreditinstitute
• Auslandsvereine (z. B. Mittelostverein, Deutsch-Ungarischer Verein, etc.)
• Forschungsinstitute (hier ist vor allem Zahlenmaterial erhältlich, z. B. vom Institut für Weltwirtschaft der Universität Kiel)
• Statistisches Bundesamt
• AUMA (Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V.)
• CMA (Centrale Marketinggesellschaft der DT. Agrarwirtschaft)
• Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW: Institution des öffentlichen Rechts, ursprüng-lich für die Finanzierung des Wiederaufbaus nach dem 2. Weltkrieg gegründet. Heute finanziert die KfW vor allem Investitionen ins Ausland, vor allem in Entwick-lungsländer.
• Ausfuhrkreditanstalt, AKA: Spezialbank für Exportfinanzierung.
• BGA Bundesverband Groß- und Außenhandel
(Quelle der folgenden Ausarbeitung: Wikipedia, Fischer Weltalmanach)
NAFTA (www.nafta-sec-alena.org)
NAFTA steht für North American Free Trade Agreement und ist ein Wirtschaftsbund zwischen Kanada, den USA und Mexico. Die NAFTA wurde am 01.01.1994 ge-gründet. Die NAFTA hat die Handelsbeziehungen der Mitgliedstaaten intensiviert, die nun mehr Güter aus den NAFTA-Staaten importieren, als vorher aus anderen Ländern weltweit. Die USA profitieren von billigen Standorten und Löhnen in Mexiko, während Mexiko seine Exporte in die USA vervielfachen und zusätzliche Arbeits-plätze schaffen konnte.
(Bild entnommen von http://www.sheriffjimonline.com/nafta_highway.jpg)
ASEAN (www.aseansec.org)
ASEAN steht für Association of Southeast Asian Nations, also einen Verband Süd-ostasiatischer Staaten, der am 08.08.1967 in Bangkok gegründet und 1992 um die Freihandelszone AFTA (Asean Free Trade Area) wurde. !995 kam die Südostasia-tische Atomwaffenfreie Zone hinzu, die sich SEANWFZ nennt und für Southeast Asia Nuclear Weapon Free Zone steht. ASEAN hat 10 Mitglieder, die sich einmal jährlich zu einer Gipfelkonferenz treffen und bei Bedarf informelle Treffen abhalten. Die Mit-glieder sind Brunei, Indonesien, Kambodscha, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippi-nen, Singapur, Thailand, Vietnam. Zwischen AEAN und der EU laufen seit 2007 Verhandlungen über eine Freihandelszone zwischen beiden Blöcken.
(Bild entnommen von www.unitedworld-usa.com)
Mercosur (www.mercosurtc.com)
Mercosur steht im spanischen für „Gemeinsamer Markt des Südens“ und meint den Gemeinsamen Markt Südamerikas. Durch die Gründung am 26.03.1991 wurde ein gemeinsamer Binnenmarkt mit mehr als 260 Millionen Menschen begründet. Mitglieder sind: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela. Assoziierte Staaten sind: Chile, Bolivien, Peru, Kolumbien, Ecuador. Grundgedanke ist der freie Verkehr von Gütern, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren zwischen den Mitgliedstaaten. Auch zwischen Mercosur und der EU bestehen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen.
IWF (www.imf.org)
Der IWF der Internationale Währungsfonds wurde 1944 in Bretton Woods (USA) gegründet und hat 185 Staaten als Mitglieder. Der IWF analysiert im Rahmen jähr-licher Konsultationen mit den Mitgliedstaaten die nationale Wirtschaftsentwicklung und –politik, überprüft fiskal-, wechselkurs- und geldpolitische Maßnahmen und beurteilt die Auswirkungen der Politik der Mitgliedstaaten auf deren Zahlungsbilan-zen; daneben begutachtet der IWF halbjährlich die Weltwirtschaftslage. Ein Mit-gliedsstaat kann nach einer in Sonderziehungsrechten (SZR) nach seiner Wirt-schaftskraft errechneten Quote auf Kredite ohne Auflagen und Gebühren zurück-greifen. Darüber hinausgehende Vereinbarungen, um Zahlungsbilanzdefizite zu überbrücken, werden verzinst. Außerdem sind sie an wirtschaftspolitische Auflagen gebunden.
OECD (www.oecd.org/berlin)
Die OECD ist die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mitglieder sind 30 Staaten, 25 Beobachter und rund 25 weitere Kooperationspartner. Die OECD hat einen Rat aus je einem Vertreter der Mitgliedsländer und der Europäischen Kommission. Es gibt eine jährliche Tagung des Rats auf Minister-ebene; Beschlüsse gelten nur für zustimmende Mitglieder. Schwerpunkt der Arbeit ist die Entwicklungshilfe. Die OECD wird durch Beiträge der Mitgliedstaaten finanziert.
G8 (www.g-8.org)
G 8 ist die Gruppe der 8 führenden Wirtschaftsnationen der Welt: Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Großbritannien, USA. Seit 1976 ist Kanada dabei (G7), seit 1998 auch Russland, jedoch ausgeschlossen von den Gremien der Finanz-politiker. Seit 1977 ist auch die EU bei den Gipfeln durch den Kommissions-präsidenten und durch die Präsidentschaft vertreten. Der G8 hat keine feste Orga-nisationsstruktur, sondern besteht aus informellen Treffen auf der Ebene der Minister und der Staats- und Regierungschefs unter Vorsitz der gastgebenden Regierung.
Informationsquellen über Förderprogramme der EU
Bundesverband der Deutschen Industrie
Europäisches Beratungs-
zentrum der Deutschen Wirtschaft
Gustav Heinemann Ufer 84
50968 Köln
Tel. 0221/3708621
Fax 0221/3708840
Deutscher Handwerkskammertag
EG-Beratungsstelle für Unternehmen
Johanniterstraße 1
53113 Bonn
Tel. 0228/545211/99
Fax 0228/545205
GEBI Genossenschaftliche EG-Beratungs- und
Informationsgesellschaft mbH
Rheinweg 67
53129 Bonn
Tel. 0228/237544
Fax 0228/237548
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung NRW GmbH
Euro Info Centre
Kavalleriestraße 8 – 10
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/13000-1
Fax 0211/13000-84
Omnibera Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Coburger Straße 1c
53113 Bonn
Tel. 0228/238078
Fax 0228/233922
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„Wer sich eine Aufgabe gibt – gibt sich nicht auf.“
Gerhard Uhlenbruck