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Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben

Lernen ohne Leiden

Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben)

Welche Aufgaben hat die Generalversammlung, welche Aufgaben hat die Generalversammlung der Genossenschaft. Fragezeichen.

Analog zu Aufgaben der Hauptversammlung der AG (Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben)

Nun, die Generalversammlung – zunächst einmal: Was ist die Generalversammlung der Genossenschaft? Die Generalversammlung der Genossenschaft ist das Organ der Genossen. Die Genossen treten also eher selten einzeln auf als Individuum, als Individuen, sondern sie treten sozusagen im Kollektiv auf. Und Sie erkennen schon das Pendant: Das ist also bis auf den Begriff „Generalversammlung“, entspricht das der Hauptversammlung der AG. Achtung: Die Begriffe sind unterschiedlich. Bei der AG heißt es „Hauptversammlung“, bei der Genossenschaft heißt es „Generalversammlung“, aber die Idee ist die gleiche: Die Hauptversammlung der AG ist eben das Organ der Aktionäre, und hier bei der Genossenschaft ist die Generalversammlung das Organ der Genossen.

So, was sind die Aufgaben? Übrigens auch hier wieder genau entsprechend der Hauptversammlung der AG, brauchen Sie sich auch wieder nur einmal zu merken und dann zu merken: Es ist bei der jeweils anderen Gesellschaftsform genau das Gleiche.

→ Bestellt den Aufsichtsrat: Ja, die Hauptversammlung bei der AG beziehungsweise Generalversammlung bei der Genossenschaft bestellt den Aufsichtsrat, und der Aufsichtsrat wiederum bestellt den Vorstand.

→ Beschließt über Bilanzgewinn: Bilanzgewinn ist nicht der Jahresüberschuss, ja, aber das sind Feinheiten die wir uns hier jetzt nicht anschauen können. Beschließt über den Bilanzgewinn. Bilanzgewinn ist das, was der Vorstand vom Jahresüberschuss übergelassen hat, um es an die Gesellschafter, also hier die Genossen, auszuschütten.

→ Bestellt den Abschlussprüfer: Bestellt den Abschlussprüfer.

→ Beschließt Satzungsänderungen:  Eine Satzung ist so was wie eine Verfassung einer Gesellschaft. Die AG hat eine Satzung, die Genossenschaft hat auch eine. Beschließt Satzungsänderungen.

Also: bestellt, beschließt, bestellt, beschließt – ja, das sind die Aufgaben: bestellt den Aufsichtsrat, beschließt über den Bilanzgewinn, bestellt den Abschlussprüfer, beschließt über Satzungsänderungen. Das sind die Aufgaben der Generalversammlung der Genossenschaft und gleichzeitig die Aufgaben der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft.

Okay.

Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Generalversammlung Genossenschaft, Aufgaben)

Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang zu buchen braucht. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, dann klicken Sie auf den Link unter diesem Video.

Mein Name ist Marius Ebert.

Vielen Dank.

© Dr. Marius Ebert