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Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)
Es geht hier wieder um Grundsätze im Firmenrecht, und zwar mache ich gleich hier zwei auf einmal in diesem Video, weil sie nicht besonders lang und kompliziert sind. Da ist der Grundsatz der Firmenklarheit und der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit.
Klarheit und Unterscheidung beim Firmennamen (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)
Der Grundsatz der Firmenklarheit und der Grundsatz der Firmenausschließlichkeit — das Ganze erschließt sich natürlich nur, wenn einem klar ist, dass Firma gleich Name ist: der Name, unter dem ein Kaufmann sein Handelsgewerbe betreibt. Es geht also um Namensklarheit, Namensklarheit und Namensausschließlichkeit. Und ich glaube schon, es ist klar, ja, und schon sehen Sie, dass man hier wirklich zwei Dinge in einem Video abhandeln kann.
→ Der Grundsatz der Firmenklarheit, Grundsatz der Namensklarheit sagt, dass der Name, der hier gewählt wurde, klar bezeichnen soll, was gemacht wird. Nun muss man ja nicht immer eine sogenannte Sachfirma wählen. Man kann auch eine Personenfirma wählen, da ist es nicht so relevant. Aber bei einer Sachfirma, und vor allem bei einer Phantasiefirma ist es wichtig, dass man hier eine Bezeichnung wählt, die klar ist, also klar bezeichnet, was der Kaufmann tut. Namensklarheit gleich klare Bezeichnung, was gemacht wird. Ja, was macht diese Firma? Ja? Das ist Firmenklarheit.
→ Und Firmenausschließlichkeit bedeutet Unterscheidung. Die Firma, also der gewählte Name, muss sich unterscheiden von anderen ähnlich klingenden oder gleichen am gleichen Ort. Ja, man sollte also, wenn dort schon, was weiß ich, wenn man zum Beispiel Müller heißt, das ist nun mal ein, wie man so schön sagt, Allerweltsname, und es gibt schon Firmen am Ort, an dem man sich niederlassen will, die auch Müller heißen, dann muss man zum Beispiel, auch im Sinne der Klarheit, aber auch im Sinne der Ausschließlichkeit, muss man eben dann „Müller Versicherungen“ sich nennen zum Beispiel, wenn man Versicherungen macht. Ja, wenn man in Versicherungen macht, muss es schon heißten. Ja, dann heißt es eben „Müller Versicherungen“.
Der andere Müller, der nennt sich dann von mir aus „Müller KfZ-Betrieb“, ja, und schon ist die Unterscheidung trotz dieser Übereinstimmung bei dem Namen Müller gegeben. Darum geht es. Ja, Ausschließlichkeit, Unterscheidung von anderen Firmen am gleichen Ort.
Prüfung: Geheimnisse der Lösungsfindung (Firmenklarheit u. Firmenausschließlichkeit)
Im Übrigen glaube ich, dass, wer in die Hölle will, nur einen Fernlehrgang buchen muss. Wollen Sie hingegen lernen ohne zu leiden, klicken Sie auf den Link unter diesem Video.
Mein Name ist Marius Ebert.
Vielen Dank.
© Dr. Marius Ebert