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Projektarbeit: was sie ist und was sie nicht ist

Es ist wieder Zeit, die Themen für die Projektarbeit auszuwählen. Hier ein paar Tipps, was "Projektarbeit"  bedeutet.

Allgemein bedeutet „Projekt“, dass etwas verändert werden soll. Es soll etwas von einem alten (problematischen) Zustand in einen neuen Zustand überführt werden.

Das kann z. B. bedeuten:

ein Problem zu lösen,

etwas planen,

etwas verbessern,

etwas umstrukturieren,

etwas neu entwickeln.

 

Nicht gefragt sind allgemeine theoretische Ausführungen, sondern es geht um einen konkreten Sachverhalt. Die meisten Teilnehmer suchen sich daher ein Problem, das beim Arbeitgeber gerade ansteht. Je brennender das Problem Ihres Arbeitgebers, desto größer sind auch die Profilierungschancen. In einigen Fällen war eine solche Projektarbeit, die ein brennendes Problem des Arbeitgebers löste, schon Anlass für Gehaltserhöhungen.

Das Thema selber ist entscheidend

Das Thema bildet den Maßstab für die Bewertung. Wer sein Thema nennt: "Entscheidungsgrundlage und Einführung von x", der muss etwa zur Hälfte seine Arbeit der Entscheidungsgrundlage und zur anderen Hälfte der Einführung widmen. Die bestimmt das gewählte Thema. Wer sein Thema nur "Entscheidungsgrundlage…" nennt, der kann problemlos noch ein paar Worte zur Einführung verlieren, muss aber nicht etwa die Hälfte seiner Arbeit diesem Gebiet widmen.

Grundsätzlich geben Sie durch Ihre Themenwahl auch die Messlatte vor: Wenn ihr Thema lautet „Einführung von X“, dann erwartet man, dass am Ende der Arbeit „X“ eingeführt ist. Wenn Sie Ihr Thema nennen „Entscheidungsgrundlage für…“, dann muss am Ende der Arbeit eine möglichst umfassende Entscheidungsgrundlage vorliegen (mit allen relevanten quantitativen und qualitativen Aspekten).

Weitere Artikel zum Thema: Fachliche BegleitungProjektarbeit, was sie ist und was sie nicht istProjektarbeit, Themenwahl, Teil 2,Projektarbeit, Teil 3, Projektarbeit, häufige Fragen, Projektarbeit, Thema generieren, Projektarbeit: Und wie schreibe ich eine Eins?,  Präsentation der Projektarbeit, Regel 1Präsentation der Projektarbeit, Regel 2Kündigung erhalten: was wird aus dem Thema meiner Projektarbeit?

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Datenschutz-Beauftragter: die neuen Regelungen (Personalfachkauffrau/mann)

Das Bundesdatenschutz-Gesetz, BSDG bringt massive Neuerungen für den Datenschutz-Beauftragen. Hier die wichtigsten Punkte:

a) Der Datenschutz-Beauftragte erhält Kündigungsschutz. Dieser Kündigungschutz ist vergleichbar mit dem des Betriebsrats. Während der Amtszeit und noch ein Jahr, nachdem die Amtszeit zu Ende ging, darf dem Datenschutz-Beauftragten nicht ordentlich gekündigt werden (§ 4 f BSDG). Die außerordentliche Kündiung ist möglich. Dass diese außerordentliche Kündigung immer möglich ist, haben wir bereit in diesem Blog betrachtet. Beim Datenschutzbeauftragten ist die außerordentliche Kündigung – anders als beim Betriebsrat – nicht an die Zustimmung irgendeiner Instititution gebunden.

Bundesdatenschutzgesetz

b) Der Datenschutz-Beauftragte darf sich auf Kosten des Unternehmens und während der Arbeitszeit die erforderliche Fachkunde aneignen, also entsprechende Fortbildungen besuchen (§ 4 f (3) S. 7 BSDG).

Diese Regelungen sind seit dem 01.09.2009 gültig.

Fachliche Begleitung durch Dr. Marius Ebert bei Projektarbeit, Fachgespräch, Prüfungs- und Examensvorbereitung.

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